Rechtsprechung
| BGH, 28.09.2011 - VIII ZR 294/10 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- lexetius.com
BGB § 560 Abs. 4
- openjur.de
§ 560 Abs. 4 BGB
- bundesgerichtshof.de
- IWW
- Deutsches Notarinstitut
BGB § 560 Abs. 4
Kein "abstrakter Sicherungszuschlag" bei Neuberechnung der Betriebskostenvorauszahlung - Kanzlei Prof. Schweizer (Volltext/Auszüge)
BGB § 560
Abstrakten Sicherheitszuschlag auf die letzte Betriebskostenabrechnung - ra-skwar.de
Betriebskosten - Anpassung - Sicherheitsaufschlag
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Voraussetzungen für die Erhebung eines abstrakten Sicherheitszuschlags i.H.v. 10 Prozent auf die zuletzt abgerechneten Betriebskosten i.R.e. Anpassung der Vorauszahlungen
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Mietrecht - Betriebskosten: Anpassung der Vorauszahlungen
Kurzfassungen/Presse (10)
- bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)
Anpassung von Betriebskostenvorauszahlungen
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Erhöhung der Betriebskosten
- 123recht.net (Kurzinformation)
Betriebskostenvorauszahlungen // Anpassung der Vorauszahlungen
- info-m.de (Leitsatz)
Anpassung der BK-Vorauszahlungen: Darf der Vermieter einen Zuschlag für künftige Kostensteigerungen verlangen?
- mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)
Kein “Sicherheitszuschlag” auf Betriebskostenvorauszahlungen
- beck-blog (Kurzinformation)
Betriebskosten - Volkswirtschaft - Griechenland (oder: welches Wort passt nicht in diese Reihe?)
- rofast.de (Kurzinformation)
Kein Sicherheitszuschlag bei der Betriebskostenanpassung
- aerztezeitung.de (Pressemeldung)
Kein "Sicherheitszuschlag" auf die Heizkosten
- etl-rechtsanwaelte.de (Kurzinformation)
Zur zulässigen Höhe der Anpassung von Betriebskostenvorauszahlungen
- lto.de (Kurzinformation)
In Betriebskostenabrechnungen ist ein Sicherheitszuschlag in Höhe von 10 % unzulässig
Besprechungen u.ä. (2)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Anpassung der Betriebskostenvorauszahlungen: Sicherheitszuschlag möglich? (IMR 2011, 492)
- kanzlei-klumpe.de
, S. 10 (Entscheidungsbesprechung)
Abstrakter Sicherheitszuschlag bei Anpassung von Betriebskostenvorauszahlungen nicht zulässig
Sonstiges (3)
- wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)
Kurznachricht zu "Anmerkung zum Urteil des BGH vom 28.09.2011, Az.: VIII ZR 294/10 (Anpassung der Betriebskostenvorauszahlungen)" von RiBayObLG Dr. Michael J. Schmid, original erschienen in: ZMR 2012, 90 - 94.
- wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)
Kurznachricht zu "Die Anpassung der Betriebskostenvorauszahlungen" von RiLG a.D. Hubert Blank, original erschienen in: NZM 2012, 217 - 220.
- wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)
Kurznachricht zu "Erhöhung der Betriebskostenvorauszahlungen" von RiOLG/RiBayObLG a.D. Dr. Michael J. Schmid, original erschienen in: MDR 2011, 1449 - 1452.
Verfahrensgang
- AG Berlin-Schöneberg, 14.10.2009 - 12 C 314/09
- LG Berlin, 10.08.2010 - 63 S 622/09
- BGH, 28.09.2011 - VIII ZR 294/10
Zeitschriftenfundstellen
- NJW 2011, 3642
- MDR 2011, 1411
- NZM 2011, 880
- NJ 2012, 118
- IMR 2011, 492
Wird zitiert von ... (3)
- BGH, 15.05.2012 - VIII ZR 246/11
Mietrecht - Voraussetzung für Anpassung von Vorauszahlungen
Aus diesem Grund dürfen nach der Rechtsprechung des Senats bereits absehbare Kostensteigerungen bei der Anpassung berücksichtigt werden, während ein abstrakter Sicherheitszuschlag nicht zulässig ist (Senatsurteil vom 28. September 2011 VIII ZR 294/10, NZM 2011, 880 Rn. 25). - BGH, 15.05.2012 - VIII ZR 245/11
Mietrecht - Anpassung von Vorauszahlungen nur bei korrekter Abrechnung!
Aus diesem Grund dürfen nach der Rechtsprechung des Senats bereits absehbare Kostensteigerungen bei der Anpassung berücksichtigt werden, während ein abstrakter Sicherheitszuschlag nicht zulässig ist (Senatsurteil vom 28. September 2011 VIII ZR 294/10, NZM 2011, 880 Rn. 25). - AG Dortmund, 19.06.2012 - 425 C 1232/12
Mietrecht - Einseitiger Wärmecontracting-Vertrag: Mieter muss nicht zahlen!
Im Übrigen ist die Anhebung der Vorauszahlungen auch deshalb unwirksam, weil die Klägerin bei der Berechnung des Erhöhungsbetrages einen unzulässigen Sicherheitszuschlag von 16% hinzugerechnet hat (BGH Urt. v. 28.09.2011 - VIII ZR 294/10, NJW 2011, 3642 = NZM 2011, 880 = WuM 2011, 686 = MietPrax-AK, § 560 BGB Nr. 4 mit Anm. Eisenschmid, Krapf, jurisPR-MietR 25/2011 Anm. 4; Schmid, ZMR 2012, 93; Blank, NZM 2012, 217), Auch dies führt zu einer materiellen Unwirksamkeit der Erhöhung.
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