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   BGH, 28.10.1953 - II ZR 240/52   

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Zeitschriftenfundstellen

  • BGHZ 10, 376
  • NJW 1953, 1825



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Wird zitiert von ... (5)  

  • BGH, 17.09.1998 - IX ZR 300/97  

    Ersatzaussonderungs- und -absonderungsrechte in der Gesamtvollstreckung

    Die Gegenleistung muß sich noch unterscheidbar in der Masse befinden, was jedenfalls zu bejahen ist, wenn der Erlös auf ein besonderes Anderkonto des Verwalters überwiesen wurde (BGHZ 10, 376, 384).
  • OLG Frankfurt, 07.08.2001 - 7 U 30/01  

    Fahrzeugversicherung für fremde Rechnung im Konkurs des Versicherungsnehmers -

    Der Versicherte kann deshalb auch noch nach Leistung an den Konkursverwalter Ersatzaussonderung beanspruchen (BGHZ 10, 376, 384; OLG Celle VersR 53, 489).
  • BGH, 11.06.1959 - VII ZR 53/58  

    Ersatzaussonderung im Konkurs

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  • LG München I, 06.11.2007 - 26 O 3943/07  
    Zwar ist es richtig, dass bei einer Versicherung für fremde Rechnung im Falle der Insolvenz des Versicherungsnehmers dem Versicherten ein Aussonderungsrecht i.S. d. § 47 InsO gegen den Versicherungsnehmer hinsichtlich der Versicherungssumme zusteht, die Versicherungssumme daher nicht in die Masse fällt und die Insolvenzgläubiger daher nicht benachteiligt werden können (vgl. Prölss/Martin , a.a. O., § 75 Rz. 4 a.E.; BGHZ 10, 376).
  • OLG Hamm, 29.11.1985 - 20 U 67/85  

    AKB § 6 Nr. 1; VVG § 69 Abs. 1

    Bei der Ausstellung eines Sicherungsscheins sind nämlich das Interesse des VersNehmers und des Sicherungsnehmers nebeneinander versichert (BGHZ 10, 376).
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