Rechtsprechung
   BGH, 28.10.1955 - 2 StR 171/55   

Kirchenrendant

§ 246 StGB, Mitgewahrsam, Unterschlagung bei Einverständnis aller übrigen Mitgewahrsamsinhaber;

§ 11 Abs. 1 Nr. 2 StGB, Verwaltung von Kirchenvermögen durch Kirchenbedienstete unter staatlicher Aufsicht

Volltextveröffentlichungen (3)

Zeitschriftenfundstellen

  • BGHSt 8, 273
  • NJW 1955, 878
  • NJW 1956, 232



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Wird zitiert von ... (24)  

  • BGH, 09.12.1993 - 4 StR 416/93  

    Tatbestand der Amtsanmaßung (Anschein einer Amtshandlung); Unterschlagung oder

    Wesentlich ist die Sachherrschaft, der unter Ausschluß fremder Einwirkungsmöglichkeiten kein Hindernis entgegenstehen darf ( BGHSt 8, 273, 275).
  • BGH, 09.10.1990 - 1 StR 538/89  

    Keine Amtsträgereigenschaft des landeskirchlichen Vermögensverwalters

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  • BGH, 13.10.1994 - 5 StR 386/94  

    StGB § 133, § 242, § 246

    Jene Entscheidungen, wonach ein Dienstherr oder Behördenleiter allein mit Rücksicht auf seine Kontroll- und Weisungsbefugnisse noch nicht ohne weiteres (übergeordneten Mit-)Gewahrsam an von Untergebenen verwalteten Sachen hat (vgl. BGHSt 8, 273, 275; BGH Urteile vom 20. März 1951 - 1 StR 72/50 -, 10. November 1953 - 5 StR 453/53 - und 22. Oktober 1969 - 3 StR 179/69 - OGHSt 1, 253, 257 ff.; 2, 369, 371 f.; OLG Hamm NJW 1973, 1809, 1811), betreffen weitgehend Sachverhalte, in denen ein Dienstherr von einer rechtmäßigen und pflichtgemäßen Verwaltung der Sache durch einen - zudem mit einiger organisatorischer Selbständigkeit ausgestatteten - Untergebenen ausgeht oder auszugehen berechtigt ist, während der Untergebene seine Befugnisse, meist auch zum Nachteil des Dienstherrn, mißbraucht.
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