Rechtsprechung
| BGH, 28.10.1976 - 4 StR 465/76 |
Unfall mit gestohlenem Wagen
§ 315c StGB, Tatfahrzeug, Schutzzweck
Volltextveröffentlichungen (3)
- Alpmann Schmidt
StGB (1975) § 315 c Abs. 1
- Jurion
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Zeitschriftenfundstellen
- BGHSt 27, 40
- NJW 1977, 1109
Wird zitiert von ... (17)
- BGH, 08.10.2008 - 4 StR 233/08
Rücktritt bei mehraktiven Versuchsgeschehen (unbeendeter Versuch; …
Die Gefährdung des vom Täter geführten, ihm aber nicht gehörenden Fahrzeugs scheidet aus dem Schutzbereich des § 315b StGB aus (vgl. BGHSt 27, 40).c) Die Gefährdung des vom Täter geführten, ihm aber nicht gehörenden Fahrzeugs scheidet aus dem Schutzbereich des § 315 b StGB aus (vgl. BGHSt 27, 40;… Fischer StGB 55. Aufl. § 315 c Rdn. 15 b m.w.N.).
- BGH, 22.03.2012 - 4 StR 558/11
Hemmschwellentheorie bei den Tötungsdelikten (Interpretation als Hinweis auf die …
Da für den Eintritt des danach erforderlichen konkreten Gefahrerfolgs das vom Angeklagten geführte fremde Fahrzeug nicht in Betracht kommt (vgl. BGH, Urteil vom 28. Oktober 1976 - 4 StR 465/76, BGHSt 27, 40; Beschluss vom 19. Januar 1999 - 4 StR 663/98, NStZ 1999, 350, 351), auch der Verkehrswert und die Höhe des Schadens an dem Begrenzungspfosten nicht festgestellt sind (vgl. OLG Stuttgart DAR 1974, 106, 107; OLG Jena OLGSt § 315 c StGB Nr. 16; zur maßgeblichen Wertgrenze s. BGH, Beschluss vom 28. September 2010 - 4 StR 245/10, NStZ 2011, 215), kommt es auf die Begegnung mit dem Kleinbus des V. an. - BGH, 13.01.2000 - 4 StR 598/99
Konkrete Gefährdung einer anderen Person oder fremder Sachen von bedeutendem Wert
Die konkrete Gefährdung einer anderen Person oder fremder Sachen von bedeutendem Wert iSd § 315c StGB liegt nicht schon in der Gefährdung des dem Angeklagten nicht gehörenden Fahrzeugs (vgl. BGHSt 27, 40; BGH NStZ 1992, 233).Der Senat ändert den Schuldspruch wegen fahrlässiger Straßenverkehrsgefährdung dahin ab, daß der Angeklagte lediglich der fahrlässigen Trunkenheit im Verkehr (§ 316 Abs. 1, 2 StGB) schuldig ist, weil die konkrete Gefährdung einer anderen Person oder fremder Sachen von bedeutendem Wert mit Ausnahme des dem Angeklagten nicht gehörenden Fahrzeugs, dessen Gefährdung aber vom Schutzbereich des § 315 c StGB nicht erfaßt ist (vgl. BGHSt 27, 40; BGH NStZ 1992, 233;… Tröndle/Fischer StGB 49. Aufl. § 315 c Rdn. 17 m.w.N.) - nicht festgestellt ist.
- BGH, 16.04.2012 - 4 StR 45/12
Fahrlässige Gefährdung des Straßenverkehrs (konkrete Gefahr: Beinahe-Unfall); …
Da für den Eintritt des danach erforderlichen konkreten Gefahrerfolgs das vom Angeklagten geführte fremde Fahrzeug nicht in Betracht kommt (vgl. BGH, Urteil vom 28. Oktober 1976 - 4 StR 465/76, BGHSt 27, 40; Beschluss vom 19. Januar 1999 - 4 StR 663/98, NStZ 1999, 350, 351), auch nicht erkennbar ist, ob der - allein maßgebliche - Gefährdungsschaden an Laterne und Baum die tatbestandsspezifische Wertgrenze erreicht (vgl. BGH, Beschluss vom 28. September 2010 - 4 StR 245/10, NStZ 2011, 215;… SSW-Ernemann, StGB, § 315c Rn. 25), kommt es auf die Gefährdung der Beifahrerin an.Nach gefestigter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist dies für an einer solchen Straftat beteiligte Insassen des Fahrzeugs zu verneinen (BGH, Urteile vom 23. Februar 1954 - 1 StR 671/53, BGHSt 6, 100, 102, vom 28. Oktober 1976 - 4 StR 465/76, BGHSt 27, 40, 43, und vom 20. November 2008 - 4 StR 328/08, NJW 2009, 1155, 1157;… vgl. SSW-Ernemann, StGB, § 315c Rn. 24 m.w.N.).
- BGH, 28.09.2010 - 4 StR 245/10
Gefährdung für fremde Sachen von bedeutendem Wert (drohender Schaden bedeutenden …
Die Vorschriften bezwecken den Schutz des Allgemeininteresses an der Sicherheit des Straßenverkehrs, der in ihnen verwirklichte Schutz auch des Einzelnen ist nur eine Nebenwirkung (vgl. BGH, Urteil vom 28. Oktober 1976 - 4 StR 465/76, BGHSt 27, 40; Beschluss vom 15. Dezember 1998 - 4 StR 576/98, NStZ-RR 1999, 120). - BGH, 12.12.1991 - III ZR 10/91
Haftung des Dienstherrn für Schäden an einem Kraftfahrzeug des Beamten
Die in der Straßenverkehrsordnung aufgestellten Vorschriften schützen nach der Grundregel des § 1 StVO zwar Verkehrsteilnehmer und Nichtverkehrsteilnehmer, beispielsweise den Insassen oder Mitfahrer (vgl. BGHSt 12, 282, 285, 286), sie haben aber nicht das Ziel, materielle Schäden des von dem Täter verschiedenen Eigentümers des Unfallfahrzeugs abzuwenden (BGHSt 12, 282, 285; vgl. BGHSt 11 148, 150; 27, 40, 43;… Jagusch, Straßenverkehrsrecht 31. Auflage § 1 StVO Rn. 32;… Mühlhaus/Janiszewski, StVO 12. Auflage § 1 StVO Rn. 68;… noch einengender auf Körperschäden: Booß, StVO 3. Auflage § 1 Anm. 4). - BGH, 16.01.1992 - 4 StR 509/91
StGB §§ 315b, 263
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 19.01.1999 - 4 StR 663/98
Abgrenzung Räuberische Erpressung und Raub; Tateinheit
Da die Gefährdung des geführten, dem Angeklagten aber nicht gehörenden Fahrzeugs, das nach den Feststellungen einen Wert von etwa 15.000 DM hatte, aus dem Schutzbereich des § 315 c StGB ausscheidet (vgl. BGHSt 27, 40; BGH, Beschluß vom 25. Oktober 1994 - 4 StR 559/94;… Tröndle StGB 48. Aufl. § 315 c Rdn. 17 m.w.N.), ist entscheidend, ob der Angeklagte durch die Trunkenheitsfahrt sonst eine fremde Sache von besonderem Wert gefährdet hat. - BGH, 15.12.1998 - 4 StR 576/98
StGB § 315 b Abs. 1, § 315 c Abs. 1
Die vom Senat für § 315 c StGB (Gefährdung des Straßenverkehrs) in ständiger Rechtsprechung vertretene Auffassung, daß die Gefährdung des vom Täter geführten Fahrzeuges - des notwendigen Tatmittels - unabhängig von den Eigentumsverhältnissen zur Sachgefährdung nicht ausreicht (BGHSt 11, 148, 150; 27, 40, 43; Senatsbeschluß vom 25. Oktober 1994 - 4 StR 559/94;… vgl. auch Jagusch/Hentschel Straßenverkehrsrecht 34. Aufl. § 315 c StGB Rdn. 4;… Tröndle StGB 48. Aufl. § 315 c Rdn. 17 jeweils m.w.N.), gilt angesichts des gleichen Schutzgutes, nämlich der Sicherheit des Straßenverkehrs, auch im Anwendungsbereich des § 315 b StGB (BGH NStZ 1992, 233, 234;… Jagusch/Hentschel a.a.O. § 315 b StGB Rdn. 6). - BGH, 25.10.1984 - 4 StR 567/84
Konkrete Gefahr bei Zerstörung der Fußbremse
In gleicher Weise ist auch ein (nicht tatbeteiligter) Insasse eines Fahrzeugs, das von einem fahruntüchtigen Fahrer gelenkt wird, nicht erst dadurch konkret gefährdet (im Sinne des § 315 c StGB), daß dieses Fahrzeug tatsächlich in eine gefährliche Verkehrssituation gerät, sondern bereits allein dadurch, daß er in einem Fahrzeug am Verkehr teilnimmt, das von einem Führer in "ungeeignetem Zustand" gelenkt wird (BGHSt 6, 100, 103; 27, 40, 43), gleichgültig, welche Gefahrensituation dieser zu meistern oder zufällig nicht zu bewältigen hatte. - BGH, 18.11.1997 - 4 StR 542/97
BtMG § 29; StGB § 315c
- BGH, 25.10.1994 - 4 StR 559/94
StGB § 315c
- BGH, 21.05.1981 - 4 StR 240/81
StGB § 315b Abs. 1 Nr. 3
- OLG Hamburg, 04.02.1987 - 1 Ss 166/86
StGB § 69 Abs. 2 Nr. 3
- OLG Köln, 19.03.1991 - Ss 63/91
Der Beifahrer eines fahruntüchtigen Fahrzeugführers wird nicht allein durch die …
- BayObLG, 06.05.1988 - RReg. 1 St 93/88
StGB § 315 c Abs. 1 Nr. 1 lit. a
- BGH, 28.10.1976 - 4 StR 485/76
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