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   BGH, 28.10.1982 - III ZR 206/80   

Volltextveröffentlichungen

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Verweis auf anderweitige Ersatzmöglichkeit bei Teilnahme eines Beamten am allgemeinen Straßenverkehr

Zeitschriftenfundstellen

  • BGHZ 85, 225
  • NJW 1983, 1667
  • MDR 1983, 203
  • VersR 1983, 84
  • NVwZ 1983, 499 (Ls.)



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Wird zitiert von ... (9)  

  • BGH, 18.12.2007 - VI ZR 235/06  

    Amtshaftung - Handeln der freiwilligen Feuerwehr hoheitlich?

    Allerdings bleibt bei der dienstlichen Teilnahme am allgemeinen Straßenverkehr das Verweisungsprivileg anwendbar im Falle der Inanspruchnahme von Sonderrechten (BGHZ 85, 225, 228; Soergel/Vinke, aaO, § 839, Rn. 92, 195 f.).
  • BGH, 11.06.1992 - III ZR 134/91  

    Ausnahme vom Verweisungsprivileg aus § 839 Abs. 1 Satz 2

    Die Grundsätze über den Wegfall des Verweisungsprivilegs im allgemeinen Straßenverkehr ... und bei der Erfüllung der öffentlich-rechtlichen Straßenverkehrssicherungspflicht ... sind andererseits nicht anzuwenden, wenn die dem Amtsträger obliegenden Pflichten ihren Grund nicht in den allgemein gültigen Verhaltensregeln und Sorgfaltspflichten haben, die jeder zu beachten hat, der am Verkehr teilnimmt, sondern durch Amtspflichten geprägt sind, die ausschließlich dem hoheitlichen Pflichtenkreis entlehnt sind, alle Merkmale hoheitlichen Handelns aufweisen und sich aus diesem Bereich auch nicht ausgliedern lassen (vgl. BGHZ 85, 225 = DRsp I (147) 202 b ...).

    In solchen Fällen fehlt es an dem tragenden Grund dafür, das Verweisungsprivileg entfallen zu lassen, nämlich an der inhaltlichen Übereinstimmung der Rechte und Pflichten des Amtsinhabers mit denen aller übrigen Teilnehmer am allgemeinen Straßenverkehr (so für die Inanspruchnahme von Sonderrechten nach § 35 StVO : BGHZ 85, 225 und 113, 164 = DRsp I (147) 202 b und 263 a) bzw. an der Deckungsgleichheit der dem Amtsträger als hoheitliche Aufgabe obliegenden Pflichten mit der allgemeinen Verkehrssicherungspflicht, die jedermann trifft, sofern er nur einen Verkehr eröffnet.

  • BGH, 05.04.1984 - III ZR 19/83  

    Ampelausfall - § 839 BGB, Verweisungsprivileg

    Für die dienstliche Teilnahme am allgemeinen Straßenverkehr ohne Inanspruchnahme von Sonderrechten hat der Senat wegen der inhaltlichen Übereinstimmung der alle Verkehrsteilnehmer gleichermaßen treffenden Rechte und Pflichten dem Grundsatz der haftungsrechtlichen Gleichbehandlung aller Verkehrsteilnehmer den Vorrang gegenüber dem Verweisungsprivileg des § 839 Abs. 1 Satz 2 BGB eingeräumt (BGHZ 68, 217 ff [hier: I (147) 173 a]; anders für die Teilnahme am Straßenverkehr unter Inanspruchnahme von Sonderrechten: BGHZ 85, 225 ff. [hier: I (147) 202 b-c]).

    Es fehlt insoweit an der inhaltlichen Übereinstimmung der Rechte und Pflichten des Amtsinhabers mit denen aller übrigen Verkehrsteilnehmer (BGHZ 68, 217 [hier: I (147) 173 a]; 85, 225 [hier: I (147) 202 b]).

mehr
  • OLG Frankfurt, 10.12.2003 - 7 U 15/03  

    Kfz-Haftpflichtversicherung: Vertragsschluss im sog. Policenmodell; Beweislast im

    Diese Verteilung der Darlegungs- und Beweislast ist im Übrigen auch deshalb gerechtfertigt, weil es dem Haftpflichtversicherer im Gegensatz zu dem Versicherungsnehmer in der Regel keine besonderen Schwierigkeiten bereiten dürfte, die an einem Schadensfall beteiligten anderen Versicherungsverhältnisse zu ermitteln (so auch BGH VersR 1983, 84 zur Darlegungs- und Beweislast des Versicherers für eine anderweitige Ersatzmöglichkeit i.S. des § 158 c Abs. 4 VVG im Verhältnis zu dem geschädigten Dritten).
  • BGH, 26.09.1985 - III ZR 61/84  

    Amtshaftung - Rückgriff gegen schadenverursachenden Beamten

    Die Vorschrift will sicherstellen, daß ein in Anspruch genommener Versicherer Rückgriff gegen den Dienstherrn nehmen kann, wenn der Versicherungsfall zugleich eine Amtspflichtverletzung darstellt (vgl. BGHZ 85, BGHZ 85 Seite 225 (BGHZ 85 Seite 229) = NJW 1983, NJW Jahr 1983 Seite 820 m. w. Nachw.).
  • BGH, 28.10.1982 - III ZR 89/81  

    Leistungen aus der Kaskoversicherung als anderweitige Ersatzmöglichkeit

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  • OLG Koblenz, 11.07.2005 - 12 U 1602/03  

    Voraussetzungen des Verweisungsrechts des Haftpflichtversicherers wegen

    Dabei ist der Haftpflichtversicherer für das Vorliegen der Voraussetzungen des Verweisungsrechts darlegungs- und beweispflichtig (BGH VersR 1978, 609; VersR 1983, 84).
  • OLG Koblenz, 24.04.2006 - 12 U 314/05  

    Zum Amtshaftungsanspruch bei Verletzung der Unterhaltspflicht eines

    Ein Fall der Einschränkung des Verweisungsprivilegs für den Fall der Teilnahme eines Hoheitsträgers am allgemeinen Straßenverkehr ohne Inanspruchnahme von Sonderrechten (BGHZ 68, 217, 218 ff.; 85, 225, 228; 113, 164, 167; 123, 102, 104) liegt nicht vor.
  • BGH, 24.02.1983 - III ZR 82/81  
    Die dem Bezirksschornsteinfegermeister insoweit gestellte Aufgabe erfordert somit kein Tätigwerden in den besonderen Formen der Hoheitsverwaltung (vgl. dazu neuerdings das Senatsurteil vom 28. Oktober 1982 - III ZR 206/80 -, zum Abdruck in BGHZ vorgesehen).
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