Rechtsprechung
| BGH, 28.10.2009 - 5 StR 443/09 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- HRR Strafrecht
§ 261 StPO; § 46 StGB; § 74 StGB; § 29a BtMG
Beweiswürdigung; Überzeugungsbildung; Strafzumessung (Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln; Handeln unter vollständiger Observation der Polizei); Einziehung. - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- NWB SteuerXpert START
StPO § 261
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 261
Täterschaft begründende Beweiswürdigung in einem Verfahren betreffend unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge - Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
Kurzfassungen/Presse
- lto.de (Kurzinformation)
Auf Mithilfe bei Aufzucht von Cannabis und Überwachung des Verantwortlichen der Plantage kann nicht allein wegen großer Pflanzenmenge geschlossen werden
Zeitschriftenfundstellen
- NStZ-RR 2010, 51
Wird zitiert von ...
- BGH, 26.01.2011 - 5 StR 555/10
Unerlaubter Anbau von Betäubungsmitteln; unerlaubtes Handeltreiben mit …
Deren Tatbeiträge können nur als die von Gehilfen qualifiziert werden (vgl. BGH, Beschluss vom 28. Oktober 2009 - 5 StR 443/09, NStZ-RR 2010, 51, 52).
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