Rechtsprechung
| BGH, 28.10.2009 - IV ZR 138/08 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Rentenleistungen aus einer Berufsunfähigkeitszusatzversicherung; Arglistige Täuschung bei fehlerhaften Angaben des Hausarztes gegenüber einer Berufsunfähigkeitszusatzversicherung
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
Kurzfassungen/Presse
- lto.de (Kurzinformation)
Bei arglistiger Täuschung kann Versicherer Erkenntnisse aus unwirksamer Schweigepflichtentbindung verwenden
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Main, 15.12.2006 - 2 O 577/05
- LG Frankfurt/Main, 15.12.2006 - 5 O 577/05
- OLG Frankfurt, 21.05.2008 - 7 U 18/07
- BGH, 28.10.2009 - IV ZR 138/08
Wird zitiert von ...
- OLG Jena, 22.06.2010 - 4 U 519/07
Zur vorvertraglichen Obliegenheitsverletzun g bei unwahrer Beantwortung von …
Der Bundesgerichtshof hat sich mit zwei am 28.10.2009 ergangenen Entscheidungen (IV ZR 138/08 und IV ZR 140/08, beide zitiert nach juris; letztere u.a. abgedruckt in NJW 2010, 289) zu der bis dahin in Rechtsprechung und Literatur streitig diskutierten Rechtsfrage eines materiellen oder prozessualen Verwertungsverbotes für auf der Grundlage einer zu weit gefassten Schweigepflichtentbindung - und deshalb möglicherweise rechtswidrig - gewonnene Erkenntnisse wie folgt grundlegend positioniert:.
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