Rechtsprechung
| BGH, 28.11.2008 - 2 StR 501/08 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- HRR Strafrecht
§ 76a StGB; § 74b Abs. 2 StGB
Obligatorische Sicherungseinziehung nach § 74b Abs. 2 StGB (vorbehaltene Einziehung; kein gerichtliches Ermessen). - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- IWW
- NWB SteuerXpert START
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Umfang einer obligatorischen Sicherungseinziehung nach § 74b Abs. 2 Strafgesetzbuch ( StGB ); Obligatorische Sicherungseinziehung nach § 74b Abs. 2 StGB als gebundene Entscheidung
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Die obligatorische Sicherungseinziehung und die Verhältnissmäßigkeit
- ferner-alsdorf.de (Rechtsprechungsübersicht)
Einziehung von Festplatten und Computern
Zeitschriftenfundstellen
- BGHSt 53, 69
- NJW 2009, 692
- NStZ 2009, 324
Wird zitiert von ... (3)
- BGH, 08.02.2012 - 4 StR 657/11
Sichverschaffen von kinderpornographischen Schriften (Besitz; Tenorierung; …
Dagegen ist eine Einziehung des für den Lade- und Speichervorgang verwendeten Computers nebst Zubehör nur nach § 74 Abs. 1 Alternative 2 StGB als Tatwerkzeug möglich (BGH, Beschluss vom 11. Januar 2012 - 4 StR 612/11; Beschluss vom 28. November 2008 - 2 StR 501/08, BGHSt 53, 69 4 5 6 Rn. 2 a.E.;… Laufhütte/Roggenbuck in LK-StGB, 12. Aufl., § 184b Rn. 20).Zudem hat das Landgericht übersehen, dass aus Gründen der Verhältnismäßigkeit auch bei einer auf § 184b Abs. 6 Satz 2 StGB gestützten Einziehung von den Möglichkeiten des § 74b Abs. 2 StGB Gebrauch zu machen ist (BGH, Beschluss vom 11. Januar 2012 - 4 StR 612/11; Beschluss vom 28. November 2008 - 2 StR 501/08, BGHSt 53, 69 Rn. 3).
- BGH, 28.08.2012 - 4 StR 278/12
Einziehung des Tatwerkzeugs (Grundsatz der Verhältnismäßigkeit)
Als Ausfluss des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes hat die Vorschrift - anders als die Absätze 1 und 3 dieser Norm - zwingenden Charakter (BGH, Beschluss vom 28. November 2008 - 2 StR 501/08, BGHSt 53, 69, 71). - BGH, 11.01.2012 - 4 StR 612/11
Einziehung eines Computers nach Ladung einer kinderpornographischen Datei (Grenze …
b) Im Hinblick auf den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit (vgl. insoweit BGH, Beschluss vom 28. November 2008 - 2 StR 501/08, BGHSt 53, 69, 70 zur Sicherungseinziehung) macht der Senat von der Möglichkeit einer Anordnung gemäß § 74b Abs. 2 StGB Gebrauch, zumal die Strafzumessungserwägungen des angefochtenen Urteils nicht erkennen lassen, ob sich das Landgericht der Wechselwirkung zwischen der Höhe der verhängten Strafe und der Einziehung bewusst war.
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