Rechtsprechung
| BGH, 29.01.2009 - III ZR 74/08 |
Volltextveröffentlichungen (11)
mehr- IWW
- Deutsches Notarinstitut
- NWB SteuerXpert START
- ra-skwar.de
Kapitalanlagerecht - Beratungspflicht
- rws-verlag.de
BGB §§ 276, 311 Abs. 2, § 675 Abs. 2
Zur Prospekthaftung eines von Fondsgesellschaft mit Koordination des Eigenkapitalvertriebs betrauten und als Einzahlungstreuhänderin fungierenden Unternehmens - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Handelsrecht - Haftung von mit Eigenkapitalvertrieb befasstem Unternehmen
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
- ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
Zur Prospekthaftung eines von Fondsgesellschaft mit Koordination des Eigenkapitalvertriebs betrauten und als Einzahlungstreuhänderin fungierenden Unternehmens
Kurzfassungen/Presse (6)
- IWW (Kurzinformation)
Anlagevermittlung - Filmfonds Vif 3. KG: Keine Haftung der Bank
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Haftung des Fondvermittlers
- ebnerstolz.de (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Voraussetzungen für Schuldverhältnis zwischen Anleger und mit dem Eigenkapitalvertrieb befasster Bank sind umfassend
- zbb-online.com (Leitsatz)
BGB §§ 276 Fa, 311 Abs. 2, 675 Abs. 2
Zur Haftung eines von Fondsgesellschaft mit Koordination des Eigenkapitalvertriebs betrauten und als Einzahlungstreuhänderin fungierenden Unternehmens für Prospektfehler - kanzlei-klumpe.de
, S. 4 (Kurzinformation)
Anforderungen an Prospekthaftung einer im Zusammenhang mit dem Fondsbeitritt von Anlegern eingeschalteten Bank
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Voraussetzungen einer Informationspflicht über Unrichtigkeiten des im Vertrieb benutzten Emissionsprospekts; Bestimmung der Verjährung von Prospekthaftungsansprüchen im engeren Sinn; Voraussetzungen von Prospekthaftungsansprüchen im weiteren Sinn; Haftung einer prospektverantwortlichen Mitinitiatorin oder eines Hintermanns; Nähere Voraussetzungen eines Auskunftsvertrags
Besprechungen u.ä.
- heuking.de
, S. 5 (Entscheidungsbesprechung)
Abgrenzung zwischen Prospekthaftung im "engeren" und im "weiteren" Sinne
Verfahrensgang
- LG München I, 26.10.2005 - 29 O 5207/05
- OLG München, 26.02.2008 - 18 U 1698/06
- BGH, 29.01.2009 - III ZR 74/08
Zeitschriftenfundstellen
- ZIP 2009, 1577
- MDR 2009, 446
- VersR 2009, 986
- WM 2009, 400
Wird zitiert von ... (21)
- OLG München, 19.11.2010 - 10 U 4037/05
Deliktische Haftung von Prospektverantwortlichen bei einem Filmfonds: …
Ansprüche aus Prospekthaftung im weiteren Sinne (c.i.c.) sind nicht ersichtlich (vgl. auch BGH WM 2009, 400).Ansprüche aus einem Auskunftsvertrag scheiden aus (vgl. hierzu BGH WM 2009, 400 m.w.Hinweisen).
Weiter lässt der Glaube der Verantwortlichen der Rechtsvorgängerin der Beklagten, dass durch den Wechsel der Versicherungsgesellschaft und des Riskmanagers etwaige frühere Probleme gelöst worden sind und deshalb ein Warnhinweis im Prospekt der V. 3. KG nicht erforderlich ist, eine sittenwidrige Schädigungsabsicht nicht erkennen (vgl. BGH MDR 2009, 446).
Der Glaube, mit dem Wechsel der Versicherung und des Riskmanagers diesem Streit aus dem Weg zu gehen, ist nicht so lebensfremd, dass die Geschäftsleitung der Rechtsvorgängerin der Beklagten im Jahr 2000 irgendwelche weitere Risiken hätte erkennen müssen (vgl. insgesamt hierzu auch BGH MDR 2009, 446 [Rd. 11, 12]).
- OLG Dresden, 30.08.2012 - 8 U 1546/11
StGB § 823 Abs 2 i V m § 264a; BGB § 826
a) Nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung verjährten Prospekthaftungsansprüche im engeren Sinne in analoger Anwendung der in den gesetzlich geregelten Fällen der Prospekthaftung bestimmten kurzen Verjährung (§ 20 Abs. 5 KAGG, § 12 Abs. 5 AuslInvestmG, § 47 BörsG a.F. = § 46 BörsG n.F.) in - seinerzeit - sechs Monaten ab Kenntnis des Prospektmangels, spätestens jedoch in 3 Jahren nach Erwerb der Anlage (vgl. BGH…, Urteil vom 06.03.2008, Az.: III ZR 89/06, Rn. 11; vgl. BGH, Urteil vom 29.01.2009, Az.: III ZR 74/08, WM 2009, 400 f.; vgl. BGH…, Urteil vom 07.12.2009, Az.: II ZR 15/08, Rn. 26, NJW 2010, 1077, 1078).Aus Verschulden bei Vertragsverhandlungen haftet daher insoweit, wer Vertragspartner ist oder werden soll oder als ein für diesen auftretender Vertreter oder Beauftragter (Sachwalter) aufgetreten ist und dabei für seine Person Vertrauen in Anspruch genommen und die Vertragsverhandlungen beeinflusst hat (BGH, Urt. v. 29.01.2009, Az.: III ZR 74/08 Rn. 8, WM 2009, 400, 401).
Da Vertragspartner nicht der Beklagte, sondern die Gesellschaft war, kommt ein Schadensersatzanspruch auch nicht aus dem Gesichtspunkt eines (stillschweigenden) Abschlusses eines Auskunftsvertrages (vgl. BGH, Urt. v. 29.01.2009, Az.: III ZR 74/08, WM 2009, 400, 401) in Betracht.
- BGH, 23.04.2012 - II ZR 211/09
Gesellschaftrecht - Prospekthaftung der Gründungsgesellschafter
Als Einzahlungstreuhänderin war sie, wie auch die Revision nicht verkennt, nicht verpflichtet, Anleger auf unrichtige Prospektangaben hinzuweisen (BGH, Beschluss vom 29. Januar 2009 - III ZR 74/08, WM 2009, 400 Rn. 8 f.).
- BGH, 25.06.2009 - III ZR 222/08
Anforderungen an die Risikoaufklärung im Prospekt eines Medienfonds; …
Dass die Beklagte nach den Senatsurteilen vom 14. Juni 2007 als prospektverantwortliche Mitinitiatorin oder Hintermann in Betracht kommt (…III ZR 185/05 - NJW-RR 2007, 1479 f Rn. 9-13;… III ZR 125/06 aaO S. 1505 f Rn. 17-22), bedeutet nicht, dass sie ohne weitere Voraussetzungen auch nach den Grundsätzen der Prospekthaftung im weiteren Sinne haften würde (vgl. BGH, Urteil vom 21. Mai 1984 - II ZR 83/84 - WM 1984, 889; Senatsbeschluss vom 29. Januar 2009 - III ZR 74/08 - WM 2009, 400, 401 Rn. 8).Dass der Anleger nach dem Inhalt des Zeichnungsscheins und des Gesellschaftsvertrags unter diesen Voraussetzungen der Fondsgesellschaft beitrat, begründet im Verhältnis der Parteien zueinander keine nähere vertragliche Beziehung, aus der sich für die Beklagte Aufklärungspflichten ergeben konnten (vgl. Senatsbeschluss vom 29. Januar 2009 aaO Rn. 8).
- BGH, 25.06.2009 - III ZR 223/08
Anforderungen an die Risikoaufklärung im Prospekt eines Medienfonds; …
Dass die Beklagte nach den Senatsurteilen vom 14. Juni 2007 als prospektverantwortliche Mitinitiatorin oder Hintermann in Betracht kommt (…III ZR 185/05 - NJW-RR 2007, 1479 f Rn. 9-13;… III ZR 125/06 aaO S. 1505 f Rn. 17-22), bedeutet nicht, dass sie ohne weitere Voraussetzungen auch nach den Grundsätzen der Prospekthaftung im weiteren Sinne haften würde (vgl. BGH, Urteil vom 21. Mai 1984 - II ZR 83/84 - WM 1984, 889; Senatsbeschluss vom 29. Januar 2009 - III ZR 74/08 - WM 2009, 400, 401 Rn. 8).Der Kläger war, wie sich aus dem vorgelegten Zeichnungsschein ergibt und vom Berufungsgericht zugrunde gelegt worden ist, kein Direktkommanditist (zu einer solchen Fallkonstellation vgl. Senatsbeschluss vom 29. Januar 2009 aaO Rn. 8), sondern trat der Gesellschaft als Treugeber über die D. T. GmbH bei, mit der er durch einen Treuhandvertrag verbunden war und die nach § 4 Abs. 5 des Gesellschaftsvertrags berechtigt war, ihr Recht zur Einlagenerhöhung durch einseitige Erklärung gegenüber der persönlich haftenden Gesellschafterin auszuüben.
- OLG Karlsruhe, 03.07.2009 - 14 U 51/08
Haftung der Gründungsgesellschafter einer Fondsgesellschaft für arglistige …
Daß die Beklagte Ziff. 1 Gründungsgesellschafterin gewesen sei, reiche nach der neuen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Beschluß vom 29.01.2009 III ZR 74/08) nicht aus, um ein Schuldverhältnis zu dem Anleger zu begründen, aus dem sich Informationspflichten ergäben.Auch in dem Beschluß vom 29.01.2009 (WM 2009, 400) hat der Bundesgerichtshof keineswegs angenommen, daß zwischen einem beitretenden Anleger und einem Gründungsgesellschafter kein Schuldverhältnis bestehe, aus dem sich Informationspflichten ergeben.
- BGH, 29.01.2009 - III ZR 100/08
Voraussetzungen der Vertrauenshaftung der Bank eines Medienfonds
Der Zedent der Klägerin war, wie sich aus dem vorgelegten Zeichnungsschein ergibt, kein Direktkommanditist (zu einer solchen Fallkonstellation vgl. Senatsbeschluss vom 29. Januar 2009 - III ZR 74/08 - zur Veröffentlichung vorgesehen), sondern trat der Gesellschaft als Treugeber über die D. GmbH bei, mit der er durch einen Treuhandvertrag verbunden war und die nach § 4 Abs. 5 des Gesellschaftsvertrags berechtigt war, ihr Recht zur Einlagenerhöhung durch einseitige Erklärung gegenüber der persönlich haftenden Gesellschafterin auszuüben. - BGH, 29.01.2009 - III ZR 99/08
Voraussetzungen der Vertrauenshaftung der Bank eines Medienfonds
Der Kläger war, wie sich aus dem vorgelegten Zeichnungsschein ergibt, kein Direktkommanditist (zu einer solchen Fallkonstellation vgl. Senatsbeschluss vom 29. Januar 2009 - III ZR 74/08 - zur Veröffentlichung vorgesehen), sondern trat der Gesellschaft als Treugeber über die D. GmbH bei, mit der er durch einen Treuhandvertrag verbunden war und die nach § 4 Abs. 5 des Gesellschaftsvertrags berechtigt war, ihr Recht zur Einlagenerhöhung durch einseitige Erklärung gegenüber der persönlich haftenden Gesellschafterin auszuüben. - OLG Düsseldorf, 20.04.2011 - 15 U 93/09
Haftung des Geschäftsführers der Eigenkapitalvermittlerin eines geschlossenen …
Aus Verschulden bei Vertragsverhandlungen haftet daher insoweit, wer Vertragspartner ist oder werden soll oder wer als ein für ihn auftretender Vertreter oder Beauftragter (Sachwalter) aufgetreten ist, dabei für seine Person Vertrauen in Anspruch genommen und die Vertragsverhandlungen beeinflusst hat (BGH, Beschlüsse v. 25. Juni 2009 - III ZR 222/08 u. v. 29. Januar 2009 - III ZR 74/08 - WM 2009, 400-402).a) Der Beklagte zu 1) hatte keine Stellung, nach der er in eine Vertragsbeziehung zum Anleger treten sollte oder nach der er den Beitritt zu dem Fonds im Namen der Gesellschaft zu bewirken hatte (BGH, Beschluss v. 29. Januar 2009 - III ZR 74/08 - WM 2009, 400-402).
- BGH, 19.03.2009 - III ZR 163/08
Voraussetzungen der Prospekthaftung der Gründungskommanditistin eines Filmfonds …
Der Senat hat zuletzt durch Beschluss vom 29. Januar 2009 (III ZR 74/08 - WM 2009, 400, 401 f zu Rn. 8 bis 10) - ebenfalls zu einem Filmfonds, für den die Beklagte unter anderem die Vermittlung des Eigenkapitals übernommen hatte - dazu Stellung genommen, unter welchen Voraussetzungen eine Haftung wegen Verschuldens bei Vertragsverhandlungen und der Abschluss eines Auskunftsvertrags in Betracht kommen, wenn es an einer persönlichen Kontaktaufnahme fehlt, und eine Haftung der Beklagten nach diesen Grundsätzen verneint. - BGH, 25.06.2009 - III ZR 279/08
Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die Haftung der …
- BGH, 25.06.2009 - III ZR 278/08
Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die Haftung der …
- BGH, 25.06.2009 - III ZR 314/08
Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die Haftung der …
- OLG Düsseldorf, 10.08.2011 - 15 U 84/10
- KG, 29.06.2010 - 4 U 78/09
§ 128 HGB, § 130 HGB
- KG, 11.07.2011 - 19 U 13/11
Umfang der Aufklärungspflicht der Gründungsgesellschafter einer Fondsgesellschaft …
- KG, 01.06.2011 - 19 U 90/11
Haftung der Gründungsgesellschafter einer Fondsgesellschaft wegen unterbliebener …
- OLG München, 19.04.2012 - 23 U 2843/11
Haftung aus Anlagevermittlung: Prospekthaftung bei Beteiligung als atypisch …
- OLG Brandenburg, 03.05.2012 - 6 U 38/11
Haftung eines geschlossenen Immobilienfonds in der Rechtsform einer KG wegen …
- OLG Brandenburg, 03.12.2009 - 12 U 92/09
- OLG Frankfurt, 04.07.2011 - 15 U 56/11
Versicherungsrecht: Leistungsfreiheit des Versicherers wegen arglistigem …
