Rechtsprechung
| BGH, 29.02.1984 - IVb ZB 915/80 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Jurion
- Betriebs-Berater(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)
Abfindungsanspruch für verfallbare Betriebliche Altersversorgung in Versorgungsausgleich
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Auszüge)
BGB § 1587l, § 1587a Ab
Abfindungsanspruch bei noch nicht unverfallbaren Anwartschaften auf betriebliche Altersversorgung
Zeitschriftenfundstellen
- MDR 1984, 828
- FamRZ 1984, 668
- BB 1984, 984
Wird zitiert von ... (3)
- OLG Saarbrücken, 26.01.2010 - 6 UF 124/09
Pflicht des Familiengerichts zur Amtsermittlung hinsichtlich ausländischer …
Der Antragsgegnerin hätte es freigestanden, hierauf zu reagieren und in dieser Folgesache einen Auskunftsanspruch nach § 1587 k BGB oder unmittelbar einen Abfindungsanspruch nach § 1587 l BGB anhängig zu machen, was beides statthaft gewesen wäre (vgl. BGH FamRZ 1984, 668;… AnwK-BGB/Friederici, 1. Aufl., § 1587 k, Rz. 5;… HK-FamR/Bergmann, 1. Aufl., § 1587 l, Rz. 15).Dies hindert die Antragsgegnerin nicht daran, ihren Auskunfts- und Abfindungsanspruch gegen den Antragsgegner nachfolgend in einem gesonderten Verfahren geltend zu machen (BGH FamRZ 1984, 668).
- BGH, 19.06.1985 - IVb ZR 38/84
Einbeziehung unverfallbarer Anwartschaften auf betriebliche Altersversorgung in …
Soweit in diesem Zusammenhang darauf verwiesen wird, daß noch verfallbare Anwartschaften auf betriebliche Altersversorgung einen Abfindungsanspruch nach § 1587 1 BGB begründen könnten, unverfallbare gemäß § 2 Satz 2 VAHRG hingegen nicht, ist dem entgegenzuhalten, daß bei richtigem Verständnis der gesetzlichen Regelung auch im ersteren Fall kein Abfindungsanspruch gegeben ist (vgl. Senatsbeschluß vom 29. Februar 1984 - IVb ZB 915/80 - FamRZ 1984, 668 ). - BGH, 22.10.1986 - IVb ZB 17/85 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
