Rechtsprechung
   BGH, 29.02.1984 - IVb ZB 915/80   

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Jurion
  • Betriebs-Berater(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Abfindungsanspruch für verfallbare Betriebliche Altersversorgung in Versorgungsausgleich

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Auszüge)

    BGB § 1587l, § 1587a Ab
    Abfindungsanspruch bei noch nicht unverfallbaren Anwartschaften auf betriebliche Altersversorgung

Zeitschriftenfundstellen

  • MDR 1984, 828
  • FamRZ 1984, 668
  • BB 1984, 984



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Wird zitiert von ... (3)  

  • OLG Saarbrücken, 26.01.2010 - 6 UF 124/09  

    Pflicht des Familiengerichts zur Amtsermittlung hinsichtlich ausländischer

    Der Antragsgegnerin hätte es freigestanden, hierauf zu reagieren und in dieser Folgesache einen Auskunftsanspruch nach § 1587 k BGB oder unmittelbar einen Abfindungsanspruch nach § 1587 l BGB anhängig zu machen, was beides statthaft gewesen wäre (vgl. BGH FamRZ 1984, 668; AnwK-BGB/Friederici, 1. Aufl., § 1587 k, Rz. 5; HK-FamR/Bergmann, 1. Aufl., § 1587 l, Rz. 15).

    Dies hindert die Antragsgegnerin nicht daran, ihren Auskunfts- und Abfindungsanspruch gegen den Antragsgegner nachfolgend in einem gesonderten Verfahren geltend zu machen (BGH FamRZ 1984, 668).

  • BGH, 19.06.1985 - IVb ZR 38/84  

    Einbeziehung unverfallbarer Anwartschaften auf betriebliche Altersversorgung in

    Soweit in diesem Zusammenhang darauf verwiesen wird, daß noch verfallbare Anwartschaften auf betriebliche Altersversorgung einen Abfindungsanspruch nach § 1587 1 BGB begründen könnten, unverfallbare gemäß § 2 Satz 2 VAHRG hingegen nicht, ist dem entgegenzuhalten, daß bei richtigem Verständnis der gesetzlichen Regelung auch im ersteren Fall kein Abfindungsanspruch gegeben ist (vgl. Senatsbeschluß vom 29. Februar 1984 - IVb ZB 915/80 - FamRZ 1984, 668 ).
  • BGH, 22.10.1986 - IVb ZB 17/85  
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