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   BGH, 29.03.1984 - 4 StR 149/84   

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Kurzfassungen/Presse

Zeitschriftenfundstellen

  • NStZ 1984, 360
  • StV 1984, 374



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Wird zitiert von ... (42)  

  • BayObLG, 30.01.1990 - RReg. 4 St 172/89  

    Betäubungsmittelstrafrecht: Feststellung des Mindestschuldumfangs,

    Die innerhalb dieses Beurteilungsspielraums getroffene Wertung des Tatrichters ist vom Revisionsgericht bis zur Grenze des Vertretbaren zu respektieren (BGH NJW 1976, 1413 ; 1977, 639; Urteil vom 8.5.1979 - 1 StR 118/79 [insoweit in BGHSt 29, 6 ff. nicht abgedruckt]; NStZ 1984, 360 ; LK/Ruß StGB 10. Aufl. § 56 Rn. 54).

    und das Gewicht besonderer Umstände im Sinne von § 56 Abs. 2 StGB erlangen können (BGH NStZ 1984, 360 ; Dreher/Tröndle StGB 44. Aufl. § 56 Rn. 91; Theune NStZ 1986, 159; alle mit zahlr.w.Nachw.).

    Auch der Bundesgerichtshof hat bisherige straffreie Lebensführung oder nur unbedeutende strafrechtliche Vorbelastung als im Rahmen des § 56 Abs. 2 StGB zu berücksichtigende Umstände anerkannt, wenn noch weitere mildernde Umstände vorlagen (BGH NStZ 1984, 360 ; Miebach NStZ 1989, 217 und die in Rn. 107, 108 angeführten Entscheidungen des Bundesgerichtshofs).

    Daß auch eine andere Bewertung möglich und vertretbar gewesen wäre, ist für die Entscheidung des Revisionsgerichts ohne Bedeutung (BGH NStZ 1984, 360 ).

  • BGH, 19.03.2002 - 3 StR 28/02  

    Strafaussetzung zur Bewährung; besondere Umstände (Gesamtwürdigung; Abhängigkeit

    Umstände, die bei der Einzelbewertung nur einfache und durchschnittliche Milderungsgründe wären, können durch ihr Zusammentreffen in der erforderlichen Gesamtwürdigung das Gewicht besonderer Umstände erlangen können (st. Rspr., vgl. BGHR StGB § 56 II Gesamtwürdigung, unzureichende 7; BGH NStZ 1984, 360).

    Sie läßt besorgen, die Strafkammer habe verkannt, daß Umstände, die bei der Einzelbewertung nur einfache und durchschnittliche Milderungsgründe wären, durch ihr Zusammentreffen das Gewicht besonderer Umstände erlangen können (st. Rspr., vgl. BGHR StGB § 56 II Gesamtwürdigung, unzureichende 7; BGH NStZ 1984, 360).

  • BGH, 06.09.1985 - 3 StR 185/85  

    StGB § 56 Abs. 1, 2

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