Rechtsprechung
| BGH, 29.04.2009 - 1 StR 701/08 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- HRR Strafrecht
Art. 2 Abs. 1, Art. 1 Abs. 1 GG; Art. 2 Abs. 1 GG; Art. 20 Abs. 3 GG; Art. 6 GG; Art. 6 EMRK; § 100f StPO; § 100c Abs. 4 StPO; § 100a StPO
Verwertungsverbot aus dem Recht auf ein faires Verfahren bei der heimlichen Überwachung von Ehegattengesprächen in einem eigens dafür zugewiesenen separaten Besuchsraum in der Untersuchungshaft ohne die übliche erkennbare Überwachung; Schutz des grundrechtlichen Kernbereichs im Strafverfahren; Überwachung des nicht öffentlich gesprochenen Wortes außerhalb von Wohnungen (Haftraum; Besuchsraum; Befristung); Täuschungsverbot (Zulassung der kriminalistischen List auch in der Untersuchungshaft). - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- IWW
- 123recht.net
Abhörmaßnahmen in Untersuchungshaft
- NWB SteuerXpert START
- reference-global.com
Heimliche Überwachung eines Ehegattengespräches in einem Besuchsraum der Untersuchungshaftanstalt
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Zulässigkeit einer heimlichen Überwachung von Ehegattengesprächen in einem eigens dafür zugewiesenen separaten Besuchsraum in der Untersuchungshaft ohne die übliche erkennbare Überwachung; Verletzung des Rechts auf ein faires Verfahren durch die akustische Gesprächsüberwachung
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
Kurzfassungen/Presse (13)
- bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)
Heimliches Abhören der Gespräche eines Beschuldigten mit seiner Ehefrau im Besuchsraum während der Untersuchungshaft
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Kein heimliches Abhören in der Untersuchungshaft
- mitfugundrecht.de (Pressemitteilung)
Kein heimliches Abhören von Gesprächen eines Beschuldigten mit seiner Ehefrau während der U-Haft
- 123recht.net (Ausführliche Zusammenfassung)
Mithören von Gesprächen
- wkdis.de (Pressemitteilung)
Heimliches Abhören der Gespräche eines Beschuldigten mit seiner Ehefrau im Besuchsraum während der Untersuchungshaft
- dr-bahr.com (Pressemitteilung)
Heimliches Abhören der Gespräche eines Beschuldigten in Untersuchungshaft
- beck-blog (Kurzinformation)
Heimliches Abhören der Gespräche eines Beschuldigten mit seiner Ehefrau im Besuchsraum während der Untersuchungshaft unzulässig
- jurawelt.com (Pressemitteilung)
§§ 100f, 100c StPO
Heimliches Abhören der Gespräche eines Beschuldigten mit seiner Ehefrau im Besuchsraum während der Untersuchungshaft - strafverteidigung-hamburg.com (Ausführliche Zusammenfassung)
Abhörmaßnahmen in U-Haft
- anwalt.de (Kurzinformation)
Mordgeständinis: Heimlich abgehört darf es nicht verwertet werden
- ferner-alsdorf.de (Ausführliche Zusammenfassung)
Heimliches Abhören der Gespräche eines Beschuldigten mit seiner Ehefrau im Besuchsraum während der Untersuchungshaft
- streifler.de (Kurzinformation)
Strafprozessrecht: Abhören privater Gespräch in der U-Haft kann gegen den fair trial-Grundsatz verstoßen
- lichtblick-zeitung.de
(Kurzinformation)
Heimliches Abhören in Untersuchungshaft unzulässig
Besprechungen u.ä. (2)
- reference-global.com (Entscheidungsbesprechung)
Faires Verfahren und der Nemo tenetur-Grundsatz bei der Besuchsüberwachung in der Untersuchungshaft (RA Prof. Dr. Rüdiger Zuck; JR 2010, 17)
- HRR Strafrecht (Entscheidungsbesprechung)
Zur Zulässigkeit einer heimlichen akustischen Überwachung von Ehegattengesprächen in der Untersuchungshaft (Prof. Dr. Klaus Rogall; HRRS 6/2010, S. 289 ff.)
Sonstiges (4)
- wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)
Kurznachricht zu "Anmerkung zum Urteil des BGH vom 29.04.2009, Az.: 1 StR 701/08 (Verwertungsverbot)" von Prof. Dr. Armin Engländer, original erschienen in: JZ 2009, 1179 - 1180.
- wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)
Kurznachricht zu "Faires Verfahren und der Nemo tenetur-Grundsatz bei der Besuchsüberwachung in der Untersuchungshaft - zugleich Anmerkung zu BGH, Urt. v. 29.4.2009 - 1 StR 701/08 -" von RA Prof. Dr. Rüdiger Zuck, original erschienen in: JR 2010, 17 - 21.
- wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)
Zusammenfassung von "Anmerkung zum Urteil des BGH vom 29.04.2009, Az.: 1 StR 701/08 (Heimliche Überwachung von Ehegattenbesuchen in der U-Haft)" von Prof. Dr. Diethelm Klesczewski, original erschienen in: StV 2010, 458 - 465.
- wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)
Zusammenfassung von "Anmerkung zum Urteil des BGH vom 29.04.2009, Az.: 1 StR 701/08 (Lauschangriff in der U-Haft)" von Akad. Rat Dr. Pierre Hauck, LL.M., original erschienen in: NStZ 2010, 17 - 22.
Verfahrensgang
- LG Kempten, 01.08.2008 - 1 Ks 300 Js 18393/07
- BGH, 29.04.2009 - 1 StR 701/08
- LG Kempten, 30.12.2009 - 1 Ks 300 Js 18393/07
- BGH, 13.07.2010 - 1 StR 251/10
Zeitschriftenfundstellen
- BGHSt 53, 294
- NJW 2009, 2463
- NStZ 2009, 519
- JR 2010, 38
Wird zitiert von ... (3)
- BGH, 18.05.2010 - 5 StR 51/10
Verdecktes Verhör eines inhaftierten Beschuldigten durch getarnten Polizeibeamten …
Auch wenn der Ermittlungsbeamte über kein Zugangsrecht zu dem Angeklagten verfügte (…vgl. Schwind in Schwind/Böhm/Jehle/Laubenthal, StVollzG 5. Aufl. § 24 Rdn. 3;… Joester/Wagner in Feest, StVollzG 5. Aufl. § 24 Rdn. 2;… Calliess/MüllerDietz, StVollzG 11. Aufl. § 24 Rdn. 3), stellte der von den Vollzugsbeamten verschwiegene Umstand, dass kein Privatmann, sondern ein (nicht offen ermittelnder) Polizeibeamter Besucher sei, im Rahmen einer kriminalistischen List noch keinen relevanten Eingriff in Rechte des Angeklagten dar (vgl. BGHSt 53, 294, 308 Tz. 46).In das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung des Angeklagten wurde nicht eingegriffen; der Besucherraum der JVA unterfällt nicht dem Schutzbereich des Art. 13 Abs. 1 GG (BGHSt 44, 138; 53, 294, 300 Tz. 17).
Dabei schließt sich der Senat - wie bereits der Sache nach der 4. Strafsenat in StV 2009, 225 - den Darlegungen des 3. Strafsenats des Bundesgerichtshofs in BGHSt 52, 11, 17 Tz. 20 zur Genese, Verankerung und Bedeutung dieses Grundsatzes an (vgl. auch BGHSt 53, 294, 309 Tz. 49).
Nicht weniger als in anderen von der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs beanstandeten Fällen heimlicher Informationsgewinnung unter Ausnutzung begleitender belastender Haftsituationen (vgl. BGHSt 34, 362; 44, 129; 52, 11; 53, 294) liegen auch hier Umstände vor, die zur Bewertung des Vorgehens als unfaire Vernachlässigung der zu achtenden Selbstbelastungsfreiheit führt.
Der gravierende Rechtsverstoß kann nicht anders als durch Nichtverwertung des hierdurch gewonnenen Beweismittels geheilt werden (vgl. auch BGHSt 51, 285, 291 Tz. 23; 52, 11, 23 f. Tz. 36; 53, 294, 304 ff. Tz. 32 ff., Amelung in FS für Claus Roxin [2001] S. 1259, 1262, 1265 ff.).
Sie übertrifft sogar die Eingriffsintensität im Vergleich mit zielgerichtet für erwartete Selbstbelastungen geschaffene - von der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs mit einem Beweisverwertungsverbot belegte - andere Ermittlungssituationen (BGHSt 53, 294, 304 ff.; vgl. auch BGHSt 40, 66, 72).
- BVerfG, 15.10.2009 - 2 BvR 2438/08
Heimliche Ermittlungsmaßnahmen gegen Angehörige des Beschuldigten (Umgehung des …
Fairnessgesichtspunkte sprechen zudem dafür, dem Staat auch eine bewusste Umgehung des Zeugnisverweigerungsrechts durch eine gezielte Ausforschung zeugnisverweigerungsberechtigter Personen außerhalb von Vernehmungssituationen, etwa durch Vertrauenspersonen, zu verwehren (…vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 1. März 2000 - 2 BvR 2017/94 u.a. -, NStZ 2000, S. 489 sowie BGH, Urteil vom 29. April 2009 - 1 StR 701/08 -, NJW 2009, S. 2463). - BVerwG, 28.06.2012 - 2 WD 34.10
Verlesungsverbot; Beweisverwertungsverbot; Vernehmungsperson; Zeugenvernehmung; …
(2) Auch bei einer Gesamtbetrachtung der konkreten Situation des Soldaten liegt keine rechtsstaatlich bedenkliche Einflussnahme auf die Willensfreiheit des Soldaten, sich der Vertrauensperson gegenüber zu offenbaren, vor (vgl. BGH, Urteil vom 29. April 2009 - 1 StR 701/08 - BGHSt 53, 294 Rn. 39).
Für Blogger: