Rechtsprechung
   BGH, 29.04.2009 - XII ZR 66/07   

Volltextveröffentlichungen (9)

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  • IWW
  • NWB SteuerXpert START
  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    BGB § 812; ZVG § 57a
    Bereicherungsausgleich wegen Mieterinvestitionen bei vorzeitigem Mietende gegenüber dem Ersteher nach der Zwangsversteigerung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Räumung und Herausgabe von Gewerberäumen; Herausgabeanspruch des Mieters gegen den Ersteigerer bei vorzeitiger Rückgabe des Mietobjektes an den Versteigerer; Abschluss eines Vertrages auf unbestimmte Zeit wegen fehlender Beurkundung des von den Parteien vereinbarten verlorenen Baukostenzuschusses; Gegner eines Bereicherungsanspruchs bei Vermieterwechsel infolge einer Grundstücksveräußerung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Mietrecht - Zwangsversteigerung: Bereicherungsschuldner nach Vermieterwechsel

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • info-m.de (Leitsatz)

    Mieterinvestition: Sind die Mieterinvestitionen beim ZVG-Erwerb zu entschädigen, wenn der Erwerber vorzeitig kündigt?

  • lto.de (Kurzinformation)

    Bei Vermieterwechsel wegen Zwangsversteigerung ist der Ersteigerer, der die Mietsache vorzeitig zurückerhält, alleiniger Bereicherungsschuldner

Besprechungen u.ä. (4)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Vorzeitige Kündigung nach Zwangsversteigerung: Bereicherungsansprüche des Mieters? (IMR 2009, 234)

  • mummenhoff.net (Entscheidungsbesprechung)
  • mummenhoff.net (Entscheidungsbesprechung)

    Vorzeitige Beendigung eines Gewerberaummietvertrages

  • ra-breiholdt.de (Entscheidungsbesprechung)

    Wer schuldet die Abfindung?

Sonstiges

  • wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)

    Kurznachricht zu "Anmerkung zum Urteil des BGH vom 29.04.2009, Az.: XII ZR 66/07 (Bereicherungsausgleich wegen Mieterinvestitionen bei vorzeitigem Mietende gegenüber dem Ersteher nach der Zwangsversteigerung)" von RA Dr. Gerold Jaeger, original erschienen in: ZfIR 2009, 607 - 610.

Zeitschriftenfundstellen

  • BGHZ 180, 293
  • NJW 2009, 2374
  • MDR 2009, 920
  • NZM 2009, 514
  • ZMR 2009, 749
  • WM 2009, 1381
  • Rpfleger 2009, 582
  • IMR 2009, 234



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Wird zitiert von ... (5)  

  • BGH, 16.09.2009 - XII ZR 71/07  

    Mietrecht - Investition des Mieters -> Bereicherung des Ersteigerer

    Mit nach Erlass des Berufungsurteils ergangenem Urteil vom 20. Mai 2009 (- XII ZR 66/07 - NJW 2009, 2374) hat der Senat entschieden, dass sich der Bereicherungsanspruch nicht gegen den ursprünglichen Vermieter, sondern gegen den Ersteigerer richtet.
  • BGH, 16.09.2009 - XII ZR 72/07  

    Mietrecht - Investition des Mieters -> Bereicherung des Ersteigerer

    Mit nach Erlass des Berufungsurteils ergangenem Urteil vom 20. Mai 2009 (- XII ZR 66/07 - NJW 2009, 2374) hat der Senat entschieden, dass sich der Bereicherungsanspruch nicht gegen den ursprünglichen Vermieter, sondern gegen den Ersteigerer richtet.
  • BGH, 16.09.2009 - XII ZR 73/07  

    Mietrecht - Investition des Mieters -> Bereicherung des Ersteigerer

    Mit nach Erlass des Berufungsurteils ergangenem Urteil vom 20. Mai 2009 (- XII ZR 66/07 - NJW 2009, 2374) hat der Senat entschieden, dass sich der Bereicherungsanspruch nicht gegen den ursprünglichen Vermieter, sondern gegen den Ersteigerer richtet.
mehr
  • BGH, 16.09.2009 - XII ZR 74/07  

    Mietrecht - Investition des Mieters -> Bereicherung des Ersteigerer

    Mit nach Erlass des Berufungsurteils ergangenem Urteil vom 20. Mai 2009 (- XII ZR 66/07 - NJW 2009, 2374) hat der Senat entschieden, dass sich der Bereicherungsanspruch nicht gegen den ursprünglichen Vermieter, sondern gegen den Ersteigerer richtet.
  • KG, 23.09.2010 - 8 W 46/10  

    Mietrecht - Erlischt das Vormietrecht bei Ausübung des Sonderkündigungsrechts?

    Dass ein Bereicherungsanspruch wegen Erhöhung des Ertragswerts nach vorzeitiger Vertragsbeendigung auf Grund von Investitionen des Mieters gegen den Erwerber in der Zwangsvollstreckung besteht (BGHZ 180, 293 = NJW 2009, 2374), begründet keine andere Wertung, da der Bereicherungsanspruch gerade das Nichtbestehen vertraglicher Ansprüche voraussetzt.
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