Rechtsprechung
   BGH, 29.04.2010 - I ZR 202/07   

Volltextveröffentlichungen (11)

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  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    §§ 4 Nr. 11 UWG; 4 Abs. 1, 5 und 6 HWG; Art. 89 Abs. 2, 91 Abs. 2 EG-RL 83/2001
    Pflichtangaben in Heilmittelwerbung - Abgrenzung zu bloßer Erinnerungswerbung

  • IWW
  • JurPC

    Erinnerungswerbung im Internet

  • DER BETRIEB(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Anforderungen an Werbung für Arzneimittel

  • it-recht-kanzlei
  • streifler.de (Kurzinformation und Volltext)

    Erinnerungswerbung im Internet

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bestimmtheit eines Verbotsantrags bei einem Streit über den Umfang einer durch eine konkrete Verletzungshandlung begründeten Wiederholungsgefahr für andere Handlungsformen nach der sog. Kerntheorie; Auswirkungen der EG-Richtlinie zur Schaffung eines Gemeinschaftskodexes für Humanarzneimittel auf Angaben zur Produktidentifizierung in Erinnerungswerbung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wettbewerbsrecht - Pflichtangaben bei Arzneimittelwerbung im Internet

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Betriebs-Berater (Kurzinformation)

    Erinnerungswerbung im Internet

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Erinnerungswerbung für Arzneimittel im Internet

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Internetwerbung für Arzneimittel muss grundsätzlich Pflichtangaben beinhalten

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  • wbs-law.de (Kurzinformation)

    Erinnerungswerbung - Ein legitimes Schlupfloch zur Umgehung von Pflichtangaben

  • lto.de (Kurzinformation)

    Pflichtangaben bei Arzneimittelwerbung im Internet nicht erforderlich, wenn Werbung in Form eines animierten Videoclips erfolgt

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • NJW-RR 2010, 1343
  • GRUR 2010, 749
  • MMR 2010, 545
  • DB 2010, 1641
  • K&R 2010, 515



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Wird zitiert von ... (40)  

  • BGH, 01.12.2010 - I ZR 12/08  

    Perlentaucher

    Da die Klägerin mit ihrem letzten Hilfsantrag ausdrücklich ein auf die konkrete Verletzungsform beschränktes Verbot erstrebt, ist vielmehr anzunehmen, dass sie mit dem Hauptantrag eine darüber hinausgehende Verurteilung der Beklagten erreichen will (vgl. BGH, Urteil vom 29. April 2010 - I ZR 202/07, GRUR 2010, 749 Rn. 33 = WRP 2010, 1030 - Erinnerungswerbung im Internet).
  • BGH, 22.07.2010 - I ZR 139/08  

    Kinderhochstühle im Internet

    Nach § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO darf ein Verbotsantrag nicht derart undeutlich gefasst sein, dass Gegenstand und Umfang der Entscheidungsbefugnis des Gerichts (§ 308 Abs. 1 Satz 1 ZPO) nicht erkennbar abgegrenzt sind, sich die Beklagte deshalb nicht erschöpfend verteidigen kann und letztlich die Entscheidung darüber, was dem Beklagten verboten ist, dem Vollstreckungsgericht überlassen bleibt (BGH, Urt. v. 29.4.2010 - I ZR 202/07, GRUR 2010, 749 Tz. 21 = WRP 2010, 1030 - Erinnerungswerbung im Internet).
  • BGH, 17.03.2011 - I ZR 81/09  

    Original Kanchipur

    b) Die Bestimmtheit eines Unterlassungsantrags ist in der Regel unproblematisch, wenn der Kläger das Verbot einer Handlung begehrt, so wie sie begangen worden ist (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteil vom 16. Juli 2009 - I ZR 56/07, GRUR 2009, 1075 Rn. 10 = WRP 2009, 1377 - Betriebsbeobachtung; Urteil vom 29. April 2010 - I ZR 202/07, GRUR 2010, 749 Rn. 36 = WRP 2010, 1030 - Erinnerungswerbung im Internet, jeweils mwN).
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