Rechtsprechung
   BGH, 29.04.2010 - I ZR 39/08   

Volltextveröffentlichungen (13)

  • lexetius.com

    Session-ID

    UrhG § 19a; ZPO § 538 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1

  • MIR - Medien Internet und Recht

    Session-ID - Das Setzen eines Hyperlink auf ein urheberrechtlich geschütztes Werk in Form eines Deep Link kann das Recht auf öffentliche Zugänglichmachung verletzen, wenn dabei eine vom Berechtigen eingerichtete technische Schutzvorrichtung umgangen wird.

  • openjur.de

    §§ 95a, 19a UrhG
    SessionID als technische Schutzmaßnahme i.S.v. § 95a UrhG; Umgehung einer Schutzmaßnahme

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  • Telemedicus

    Session-ID

  • bundesgerichtshof.de

    Session-ID

  • damm-legal.de

    §§ 19a, 95a UrhG
    Urheberrechtsverstoß auch durch die Umgehung unwirksamer technischer Schutzmaßnahmen / Deep-Linking

  • IWW
  • czarnetzki.eu

    Umgehung von Urheberschutzmassnahme durch Deep-Links

  • it-recht-kanzlei
  • NWB SteuerXpert START

    UrhG § 19a; ZPO § 538 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1

  • rechtambild.de

    Session-ID

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verwendung von technischen Schutzmaßnahmen zur Eröffnung des öffentlichen Zugangs zu einem geschützten Werk nur auf dem Weg über die Startseite einer Website; Setzen eines Hyperlinks zur Ermöglichung eines unmittelbaren Zugriffs auf das geschützte Werk unter Umgehung von Schutzmaßnahmen; Eingriff in das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung eines Werkes; Anforderungen an eine technische Schutzmaßnahme; Wesentlicher Verfahrensmangel aufgrund eines bei Verkündung noch nicht vollständig abgefassten Urteils und fehlender schriftlicher Niederlegung binnen fünf Monaten nach Verkündung; Fehlende Unterschrift der Richter und Übergabe an die Geschäftsstelle

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wettbewerbsrecht - Urheberrechtsverletzung durch Verlinkung, Umgehung von Schutz

Kurzfassungen/Presse (12)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Session-IDs als technische Schutzmaßnahme - oder: die Gefährlichkeit der Deeplinks

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Verspätete Urteilsabsetzung

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Links und Deep Links - Haftung und Recht // Deep Link auf geschützten Bereich einer Webseite?

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  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Urheberrechtsverletzung durch Deep-Links, wenn dabei technische Maßnahmen umgangen werden - Session-ID

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Die "Session-ID"-Entscheidung des BGH: Sind Deep-Links nun doch urheberrechtswidrig?

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Die "Session-ID"-Entscheidung: Sind Deep-Links nun doch urheberrechtswidrig? - Teil 2

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Law-Podcasting: Die "Session-ID"-Entscheidung des BGH: Sind Deep-Links nun doch urheberrechtswidrig? - Teil 1

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Umgehung der Schutzmaßnahme durch Hyperlink-Setzung verletzt Urheberrechte

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Hyperlink: Deeplink auf geschützte Datei ist eine Urheberrechtsverletzung

  • internet-law.de (Kurzinformation)

    Urheberrechtsverstoß wegen Umgehung der Startseite

  • urheberrecht.org (Kurzinformation)

    »Session-ID« für Benutzung eines Internetangebotes ist technische Schutzmaßnahme

  • lto.de (Kurzinformation)

    Setzen eines Hyperlinks, der unter Umgehung einer vom Berechtigten eingerichteten Schutzmaßnahme auf Internetseiten verweist, ist urheberrechtswidrig

Besprechungen u.ä. (3)

  • czarnetzki.eu (Entscheidungsbesprechung)

    Umgehung von Urheberschutzmassnahme durch Deep-Links

  • ferner-alsdorf.de (Kurzanmerkung)

    Hyperlinks als Urheberrechtsverletzung?

  • bibliothekarisch.de (Entscheidungsanmerkung)

    Wenn die Absicht zum Recht wird

Sonstiges

  • wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)

    Kurznachricht zu "Urheberrechtsverletzung durch Umgehung technischer Schutzmaßnahmen - "Session-ID"" von RA Dr. Christian Volkmann und RA Raphael Gaßmann, original erschienen in: K&R 2011, 30 - 31.

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • NJW 2011, 769
  • MDR 2011, 378
  • GRUR 2011, 56
  • NJ 2011, 85
  • MMR 2011, 47
  • MIR 2010, Dok. 159
  • ZUM 2011, 49
  • afp 2010, 569



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Wird zitiert von ... (5)  

  • BGH, 22.06.2011 - I ZR 159/10  

    Automobil-Onlinebörse

    Dementsprechend ist auch die Tätigkeit von Suchmaschinen wettbewerbsrechtlich grundsätzlich hinzunehmen, wenn diese lediglich den Abruf vom Berechtigten öffentlich zugänglich gemachter Inhalte ohne Umgehung technischer Schutzmaßnahmen für Nutzer erleichtert (vgl. BGH, Urteil vom 17. Juli 2003 - I ZR 259/00, BGHZ 156, 1, 18 f. - Paperboy; vgl. auch Urteil vom 29. April 2010 - I ZR 39/08, GRUR 2011, 56 Rn. 27 = WRP 2011, 88 - Session-ID).
  • OLG Karlsruhe, 03.12.2012 - 6 U 92/11  

    Vertragsstrafe auch dann, wenn Foto nur noch über direkte Eingabe der URL

    Ein Zugänglichmachen i.S. dieser Vorschrift liegt vor, wenn Dritten der Zugriff auf das sich in der Zugriffssphäre des Vorhaltenden befindende geschützte Werk eröffnet wird (BGH GRUR 2010, 628 Tz. 19 - Vorschaubilder; GRUR 2011, 56 Tz. 23 - Session-ID).
  • BGH, 14.10.2010 - I ZR 95/09  

    Anwerbung selbständiger Buchhalter

    Es hat mit Recht darauf abgestellt, dass es an einer planwidrigen Regelungslücke fehlt, die Voraussetzung für eine Analogie ist (vgl. BGH, Urteil vom 29. April 2010 - I ZR 39/08, GRUR 2011, 56 Rn. 19 = WRP 2011, 88 - Session-ID).
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  • KG, 21.03.2012 - 24 U 130/10  

    Schadensersatz für unterlassene Quellenangabe

    Ein öffentliches Zugänglichmachen im Sinne von § 19a UrhG liegt vor, wenn Dritten der Zugriff auf das sich in der Zugriffssphäre des Vorhaltenden befindende geschützte Werk eröffnet wird (vgl. BGH GRUR 2011, 56/58 - Session-ID - Rdn.23 m.w.N.).

    Nach der bisher zum Setzen von elektronischen Verweisen - sog. Hyperlinks - ergangenen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs greift das Setzen eines Hyperlinks auf eine vom Berechtigten öffentlich zugänglich gemachte Webseite mit einem urheberrechtlich geschützten Werk grundsätzlich auch dann nicht in das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung des Werks im Sinne von § 19a UrhG ein, wenn es sich um einen sogenannten Deep Link handelt, der auf andere Seiten der Webseite unter Umgehung ihrer Startseite führt, da der den Link Setzende lediglich den bereits eröffneten Zugang erleichtere, während derjenige, der das Werk ins Internet gestellt hat, darüber entscheide, dass es öffentlich zugänglich bleibe (vgl. BGHZ 156, 1/14f. - Paperboy - GRUR 2011, 56/58 - Session-ID - Rdn.24).

  • OLG Düsseldorf, 08.06.2011 - Verg 55/10  

    Vergabe - Aufhebung der Ausschreibung wegen fehlender Haushaltsmittel?

    Vielmehr kann der Senat in der Sache entscheiden (vgl. zu § 538 ZPO BGH NJW 2011, 769).
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