Rechtsprechung
   BGH, 29.06.1960 - 2 StR 276/60   

Volltextveröffentlichungen

Zeitschriftenfundstellen

  • BGHSt 15, 60
  • NJW 1960, 2203



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Wird zitiert von ... (8)  

  • BGH, 26.10.1965 - 1 StR 394/65  

    StGB § 330 a; StPO § 397, § 471 Abs. 1

    »Der wegen schuldhaften Selbstberauschens Verurteilte hat dem Nebenkläger die notwendigen Auslagen dann zu erstatten, wenn sich die Rauschtat gegen diesen gerichtet hat (Fortführung von BGHSt 11, 195 und 15, 60).«.

    Die Verpflichtung eines verurteilten Angeklagten, die dem Nebenkläger erwachsenen notwendigen Auslagen zu erstatten, ergibt sich aus § 397 Abs. 1 i.V.m. § 471 Abs. 1 und 5 StPO (BGHSt 15, 60, 61).

  • BGH, 20.02.1985 - IVa ZR 137/83  

    Deckungspflicht des Rechtsschutzversicherers bei freiwilliger Übernahme der

    Allerdings ist in BGHSt 15, 60, 62 entschieden worden, die durch § 471 Abs. 3 StPO gegebene Möglichkeit einer Kosten- und Auslagenverteilung zwischen Privatkläger und Privatbeklagtem beruhe so sehr auf der anders gearteten und stärker zivilprozessuale Züge tragenden Struktur des Privatklageverfahrens, daß eine entsprechende Anwendung auf das Verhältnis des Angeklagten zum Nebenkläger nicht in Betracht kommen könnte.
  • BGH, 21.06.1963 - 4 StR 214/63  
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