Rechtsprechung
   BGH, 29.06.2000 - 1 StR 238/00   

Volltextveröffentlichungen (3)

Zeitschriftenfundstellen

  • NJW 2000, 3148



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Wird zitiert von ... (2)  

  • BGH, 30.10.2008 - 3 StR 156/08  

    Urkundenfälschung (Teilnahme: Anstiftung, Beihilfe; Konkurrenzen; tatbestandliche

    Die ebenfalls verwirklichten Tatbestände des Sich-Verschaffens (§ 276 Abs. 1 Nr. 2 1. Alt. StGB) und des Überlassens (§ 276 Abs. 1 Nr. 2 3. Alt. StGB) von falschen - auch ausländischen (BGH NJW 2000, 3148; BGHR StGB § 276 Konkurrenzen 1) - Ausweispapieren, die insgesamt nur einen einheitlichen Verstoß gegen § 276 Abs. 1 Nr. 2 StGB darstellen (Erb aaO § 276 Rdn. 5; Gribbohm aaO § 276 Rdn. 22), treten, da sie typische Vorbereitungshandlungen zu dem - in der Anstiftung als deliktische Einheit aufgegangenen - nachfolgenden Urkundengebrauch darstellen, als mitbestrafte Vortaten zurück (BGHR StGB § 276 Konkurrenzen 1; Gribbohm aaO Rdn. 27; Erb aaO; Cramer/Heine aaO § 276 Rdn. 11; Hoyer aaO § 276 Rdn. 6).
  • BGH, 23.03.2001 - 2 StR 90/01  

    Konkurrenzverhältnis zwischen Urkundenfälschung und Verschaffen von falschen

    Der Angeklagte hat grundsätzlich auch den Tatbestand des § 276 StGB verwirklicht, der ausländische Ausweispapiere ebenfalls schützt (vgl. BGH, Beschluß vom 29. Juni 2000 - 1 StR 238/00).
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