Rechtsprechung
   BGH, 29.06.2005 - VIII ZR 182/04   

Volltextveröffentlichungen (9)

mehr
  • Berliner Mieterverein (Volltext/Auszüge/Inhaltsangabe)

    Mieterhöhung durch schlüssiges Handeln

  • vermieter-ratgeber.de (Kurzinformation und Volltext)

    Konkludente Zustimmung

  • RA Kotz

    Mieterhöhungsvereinbarung und Rückzahlungsanspruch evtl. überzahlter Miete

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an ein Mieterhöhungsverlangen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Mietrecht - Mieterhöhung durch konludentes Handeln?

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

Kurzfassungen/Presse (4)

Besprechungen u.ä. (3)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Mieterhöhung durch Änderung des Dauerauftrages konkludent vereinbart? (IMR 2006, 1020)

  • mummenhoff.net (Entscheidungsbesprechung)
  • mietrechtsinfo.de (Kurzanmerkung)

    Zulässigkeit von Mieterhöhungsvereinbarungen

Sonstiges

  • wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)

    Kurznachricht zu "Anmerkung zum Urteil des BGH vom 29.06.2005, Az.: VIII ZR 182/04 (konkludente Zustimmung zur Mieterhöhung)" von RiLG Prof. Dr. Siegbert Lammel, original erschienen in: WuM 2005, 702 - 703.

Zeitschriftenfundstellen

  • NZM 2005, 736
  • ZMR 2005, 847
  • IMR 2006, 1020



Kontextvorschau:





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)  

  • BGH, 20.07.2005 - VIII ZR 199/04  

    Mietrecht - Einseitige Neufestsetzung der Miete im Mietvertrag

    Schon deshalb kann in der Zahlung der erhöhten Miete seitens der Mieter eine stillschweigende Zustimmung zu der Mieterhöhung nicht gesehen werden (Abgrenzung zum Senatsurteil vom 29. Juni 2005 - VIII ZR 182/04, zur Veröffentlichung bestimmt).*).

    Insoweit liegt der Fall anders als in dem dem Senatsurteil vom 29. Juni 2005 (VIII ZR 182/04, zur Veröffentlichung bestimmt) zugrundeliegenden Sachverhalt.

  • VerfGH Berlin, 20.08.2008 - VerfGH 204/04  

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör - Berücksichtigung von

    Das ist schon deshalb unzureichend, weil die Feststellung einer konkludenten Vereinbarung in erster Linie eine revisionsrechtlich nur eingeschränkt überprüfbare Frage der tatrichterlichen Auslegung ist (vgl. BGH, WuM 2005, 518).

    Die Annahme der Beschwerdeführer, Zahlungen seien bloße Realakte und könnten daher keine konkludente Vereinbarung begründen, ist in dieser Allgemeinheit falsch (vgl. BGH, WuM 2005, 518, 519) und vermag daher ebenfalls nicht zu begründen, warum sich dem Landgericht die Notwendigkeit der Revisionszulassung aufdrängen musste.

  • OLG Frankfurt, 26.02.2010 - 2 U 178/09  

    Zur Zulässigkeit von Preisanpassungsklauseln in einem Mietvertrag über eine

    Zwar kann beanstandungslos und vorbehaltlos über einen längeren Zeitraum geleisteten Zahlungen aus der Empfängersicht die Bedeutung einer Einverständniserklärung mit einer Preiserhöhung zukommen (vgl. BGH NZM 2005, 736 ff.; OLG Düsseldorf, OLGR 2008, 38, 40; OLG Hamm, MDR 2007, 452, 453).
mehr
  • AG Berlin-Schöneberg, 02.09.2009 - 6 C 280/09  

    Mietrecht - Konkludente Zustimmung zur Mieterhöhung durch Zahlung

    Für Mieterhöhungsvereinbarungen gelten die allgemeinen Regeln über Willenserklärungen und Verträge, so dass sie auch konkludent getroffen werden können (BGH NJW 1998, 445 unter II. 1. c) cc); BGH GE 2005, 983, 984).
  • LG Berlin, 13.11.2007 - 63 S 154/07  

    Mieterhöhung bei der Wohnraummiete: Konkludente Zustimmung zum

    4 Zwar ist die Zustimmung zu einem Mieterhöhungsverlangen grundsätzlich formfrei möglich und kann regelmäßig auch durch schlüssiges Verhalten erfolgen, indem der Mieter den geforderten höheren Mietzins zahlt (BGH, Urteil vom 29. Juni 2006 - VIII ZR 182/04 = GE 2005, 983).
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht