Rechtsprechung
   BGH, 29.06.2010 - 1 StR 245/09   

Volltextveröffentlichungen (5)

  • HRR Strafrecht

    § 263 Abs. 1, Abs. 2 StGB; § 400 Abs. 1 AktG; § 331 Abs. 1 Nr. 1 HGB; § 27 StGB; § 73 StGB; § 73a StGB; § 73c StGB; § 370 Abs. 3 AO aF; § 826 StGB
    Versuchter Betrug (Manipulationen der Umsatz- und Ertragszahlen am Neuen Markt; "Fall Falk"); unrichtige Darstellung; Beihilfe zur unrichtigen Darstellung der Verhältnisse einer Kapitalgesellschaft im Jahresabschluss; Verfall (Erlangtes bei versuchtem Betrug; Wert erlangter Aktien; Bruttoprinzip; entgegenstehende Ansprüche des Verletzten); besonders schwere Fälle der Steuerhinterziehung; sittenwidrige Schädigung.

  • lexetius.com
  • openjur.de
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  • bundesgerichtshof.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Täuschung potentieller Käufer von Aktien über die tatsächliche wirtschaftliche Situation einer AG durch Manipulierung der Umsatzzahlen und Ertragszahlen durch den Vorsitzenden des Verwaltungsrates der AG; Objektive Bezifferung von zu tauschenden Aktienpaketen im Schätzwege; Vermögensschaden als Voraussetzung einer Verfallsanordnung aufgrund eines den Verfallsvorschriften zugrunde liegenden Bruttoprinzips

Kurzfassungen/Presse (4)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Revision der Staatsanwaltschaft im Strafverfahren gegen Alexander Falk u. a. teilweise erfolgreich

  • 123recht.net (Pressemeldung, 18.8.2010)

    Vierjährige Haftstrafe gegen Stadtplan-Erbe Falk rechtskräftig // Internetfirma überteuert verkauft

  • wkdis.de (Pressemitteilung)

    Revision der Staatsanwaltschaft im Strafverfahren gegen Alexander Falk u.a. teilweise erfolgreich

  • lto.de (Kurzinformation)

    Auch bei versuchtem Betrug ist Möglichkeit einer Wertersatzverfallsanordnung zu überprüfen

Besprechungen u.ä.

  • HRR Strafrecht (Entscheidungsbesprechung)

    Die Verschärfung der Rechtsprechung zum Verfall am Beispiel der Vermögensabschöpfung bei unvollendeten Vermögensdelikten (RA Markus Rübenstahl; HRRS 11/2010, S. 505 ff.)

Sonstiges

  • wikipedia.org (Wikipedia-Eintrag mit Bezug zur Entscheidung)

    Alexander Falk

Zeitschriftenfundstellen

  • NStZ 2011, 396 (Ls.)
  • NStZ 2011, 83



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Wird zitiert von ... (5)  

  • BGH, 28.10.2010 - 4 StR 215/10  

    Tenorierung beim Auffangrechtserwerb (unmittelbar erworbener Vermögensgegenstand;

    a) Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist ein Vermögenswert aus der Tat erlangt im Sinne des § 73 Abs. 1 Satz 1 StGB, wenn er dem Täter oder Teilnehmer unmittelbar aus der Verwirklichung des Tatbestands in irgendeiner Phase des Tatablaufs zugeflossen ist (BGH, Urteile vom 30. Mai 2008 - 1 StR 166/07, BGHSt 52, 227, 246; vom 29. Juni 2010 - 1 StR 245/09), er an ihm also unmittelbar aus der Tat (tatsächliche, aber nicht notwendig rechtliche) Verfügungsmacht gewonnen und dadurch einen Vermögenszuwachs erzielt hat (vgl. BGH, Urteil vom 16. Mai 2006 - 1 StR 46/06, BGHSt 51, 65, 68; Beschluss vom 21. Oktober 2008 - 4 StR 437/08, NStZ 2010, 85; Urteil vom 4. Februar 2009 - 2 StR 504/08, JZ 2009, 1124 m. Anm. Rönnau m.w.N.).
  • BGH, 24.05.2011 - 4 StR 198/11  

    Voraussetzungen an den Wertersatzverfall und Erörterungsmangel hinsichtlich einer

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist ein Vermögenswert aus der Tat erlangt im Sinne des § 73 Abs. 1 Satz 1 StGB (hier i.V.m. § 73a Satz 1 StGB), wenn er dem Täter oder Teilnehmer unmittelbar aus der Verwirklichung des Tatbestands in irgendeiner Phase des Tatablaufs zugeflossen ist (BGH, Urteile vom 30. Mai 2008 - 1 StR 166/07, BGHSt 52, 227, 246, und vom 29. Juni 2010 - 1 StR 245/09), er an ihm also unmittelbar aus der Tat (tatsächliche, aber nicht notwendig rechtliche) Verfügungsmacht gewonnen und dadurch einen Vermögenszuwachs erzielt hat (vgl. BGH, Urteil vom 16. Mai 2006 - 1 StR 46/06, BGHSt 51, 65, 68, Beschluss vom 21. Oktober 2008 - 4 StR 437/08, NStZ 2010, 85, Urteil vom 4. Februar 2009 - 2 StR 504/08, JZ 2009, 1124 mit Anmerkung Rönnau m.w.N.).
  • BGH, 28.06.2011 - 1 StR 37/11  

    Steuerhehlerei (Vortat der Hinterziehung von Tabaksteuer; rechtsfehlerhafte

    Die Aufwendungen des Steuerhehlers für den Erwerb der Zigaretten bleiben dabei unberücksichtigt (Bruttoprinzip; vgl. BGH, Urteil vom 29. Juni 2010 - 1 StR 245/09, NStZ 2011, 83 mwN).
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  • BGH, 02.11.2010 - 4 StR 473/10  

    Verfall von Wertersatz (Erlangtes; lediglich erzielbarer Vermögenszuwachs).

    a) Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist ein Vermögenswert aus der Tat im Sinne des § 73 Abs. 1 Satz 1 StGB erlangt, wenn er dem Täter oder Teilnehmer unmittelbar aus der Verwirklichung des Tatbestands in irgendeiner Phase des Tatablaufs zugeflossen ist (BGH, Urteile vom 30. Mai 2008 - 1 StR 166/07, BGHSt 52, 227, 246, und vom 29. Juni 2010 - 1 StR 245/09), er an ihm also unmittelbar aus der Tat (tatsächliche, aber nicht notwendig rechtliche) Verfügungsmacht gewonnen und dadurch einen Vermögenszuwachs erzielt hat (BGH, Urteile vom 4. Februar 2009 - 2 StR 504/08, JZ 2009, 1124 m. Anm. Rönnau und vom 28. Oktober 2010 - 4 StR 215/10 m.w.N.).
  • LG Bochum, 19.05.2011 - 12 KLs 35 Js 141/10  
    Dieser Betrag ergibt sich aus der Summe der hinsichtlich der vollendeten Taten jeweils ausgezahlten Beträge, in welchen auch die Einsätze wieder enthalten sind (Bruttoprinzip, vgl. BGH v. 29.06.2010, 1 StR 245/09).
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