Rechtsprechung
| BGH, 29.07.2008 - XI ZR 394/06 |
Volltextveröffentlichungen (8)
mehr- zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
BGB §§ 134, 242, 812 Abs. 1 Satz 1 Alt. 1; RBerG Art. 1 § 1
Keine treuewidrige Berufung auf Nichtigkeit eines Darlehensvertrags bei unwirksamer Vertretung - FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Rechtsfolgen der Unwirksamkeit einer Treuhandvollmacht wegen Verstoßes gegen das RBerG
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Bankrecht - Unwirksame Vertretung: Berufung auf Nichtigkeit d. Darlehensvertrags
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
Besprechungen u.ä.
- EWiR-online.de(Leitsatz frei, Besprechungstext 2,90 €) (Entscheidungsbesprechung)
Sonstiges
- wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)
Zusammenfassung von "Anmerkung zum Urteil des BGH vom 29.07.2008, Az.: XI ZR 394/06 (Keine treuewidrige Berufung auf Nichtigkeit eines Darlehensvertrags bei unwirksamer Vertretung)" von RA Stefan Frisch, original erschienen in: ZfIR 2008, 719 - 720.
Verfahrensgang
- LG Mannheim, 21.04.2006 - 8 O 466/05
- OLG Karlsruhe, 31.10.2006 - 17 U 217/06
- BGH, 29.07.2008 - XI ZR 394/06
Wird zitiert von ... (10)
- BGH, 28.04.2009 - XI ZR 227/08
Wirksamkeit einer Treuhändervollmacht; Treuwidrigkeit auf die Berufung der …
Der Kläger hat aber bestritten, dass der Beklagten bei Abschluss der Zwischendarlehensverträge eine Ausfertigung der den Treuhänder als seinen Vertreter legitimierenden Vollmachtsurkunde vom 18. Dezember 1980 vorlag (zu dieser Voraussetzung siehe etwa Senat BGHZ 161, 15, 29 ; Senatsurteil vom 29. Juli 2008 - XI ZR 394/06, ZfIR 2008, 716, Tz. 20 m.w.N.).Ebenso ist der Umstand, dass der Betroffene den Kontoeröffnungsantrag auf Wunsch der kreditgebenden Bank in Unkenntnis der Nichtigkeit der umfassenden Treuhandvollmacht unterzeichnet hatte, nicht für ausreichend erachtet worden, um eine Bindung an den vollmachtlosen Darlehensvertrag zu bejahen (Senatsurteile vom 29. Juli 2008 - XI ZR 387/06, WM 2008, 1782, Tz. 17 und XI ZR 394/06, ZfIR 2008, 716, Tz. 17).
- BGH, 28.04.2009 - XI ZR 228/08
Wirksamkeit einer Treuhändervollmacht; Treuwidrigkeit auf die Berufung der …
Der Kläger hat aber nachdrücklich bestritten, dass der Beklagten bei Abschluss der vorläufigen Darlehensverträge eine Ausfertigung der den Treuhänder als seinen Vertreter legitimierenden Vollmachtsurkunde vorlag (zu dieser Voraussetzung siehe etwa Senat BGHZ 161, 15, 29 ; Senatsurteil vom 29. Juli 2008 - XI ZR 394/06, ZfIR 2008, 716, Tz. 20 m.w.N.).Ebenso ist der Umstand, dass der Betroffene den Kontoeröffnungsantrag auf Wunsch der kreditgebenden Bank in Unkenntnis der Nichtigkeit der umfassenden Treuhandvollmacht unterzeichnet hatte, nicht für ausreichend erachtet worden, um eine Bindung an den vollmachtlosen Darlehensvertrag zu bejahen (Senatsurteile vom 29. Juli 2008 - XI ZR 387/06, WM 2008, 1782, Tz. 17 und XI ZR 394/06, ZfIR 2008, 716, Tz. 17).
- OLG Frankfurt, 17.03.2010 - 23 U 218/06
Rückabwicklung einer kreditfinanzierten Fondsbeteiligung
Dasselbe gilt aus dem letztgenannten Grund auch für eine etwaige konkludente Genehmigung sowie ein in diesem Kontext mögliches treuwidriges Verhalten des Darlehensnehmers (Urteile des BGH vom 20.3.2007, XI ZR 175/06 und XI ZR 362/06 sowie vom 29.7.2008, XI ZR 394/06 - dortige Homepage; zuvor etwa Urteil vom 27.9.2005, XI ZR 79/04 - dortige Homepage); eine ausdrückliche Genehmigung durch die Kläger liegt hier nicht vor.
- OLG Frankfurt, 01.11.2010 - 23 U 181/08
Finanzierte Kapitalanlage: Rückabwicklung einer wirtschaftlichen Beteiligung an …
Dasselbe gilt aus dem letztgenannten Grund auch für eine etwaige konkludente Genehmigung sowie ein in diesem Kontext mögliches treuwidriges Verhalten des Darlehensnehmers (Urteile des BGH vom 20.3.2007, XI ZR 175/06 und XI ZR 362/06 sowie vom 29.7.2008, XI ZR 394/06 - dortige Homepage; zuvor etwa Urteil vom 27.9.2005, XI ZR 79/04 - dortige Homepage); eine ausdrückliche Genehmigung durch den Kläger liegt hier nicht vor und ist auch nicht behauptet worden. - OLG München, 14.07.2009 - 5 U 4509/07
Ungerechtfertigte Bereicherung: Rückabwicklung eines Darlehensvertrages wegen …
Der Kläger hat aber bestritten, dass der Beklagten bei Abschluss des Darlehensvertrages ein Original oder eine Ausfertigung der die Treuhänderin als seine Vertreterin legitimierenden Vollmachtsurkunde vom 03.06.1992 vorlag (zu dieser Voraussetzung siehe etwa BGHZ 161, 15, 29; BGH, Urteil vom 29. Juli 2008 - XI ZR 394/06, ZfIR 2008, 716, Tz. 20 mit weiteren Nachweisen). - OLG München, 14.07.2009 - 5 U 4689/07
Ungerechtfertigte Bereicherung: Rückabwicklung eines Darlehensvertrages wegen …
Der Kläger hat aber bestritten, dass der Beklagten bei Abschluss der Darlehensverträge jeweils ein Original oder eine Ausfertigung der die Treuhänderin als seine Vertreterin legitimierenden Vollmachtsurkunden vom 23.09.1991 (Anlage K 7) bzw. vom 04.06.1992 (Anlage K 20) vorlag (zu dieser Voraussetzung siehe etwa BGHZ 161, 15, 29; BGH, Urteil vom 29. Juli 2008 - XI ZR 394/06, ZfIR 2008, 716, Tz. 20 mit weiteren Nachweisen). - OLG München, 14.07.2009 - 5 U 5814/06
Rückabwicklungsverlangen für einen Darlehensvertrag zur Finanzierung einer …
Der Kläger hat aber bestritten, dass der Beklagten bei Abschluss des Darlehensvertrages ein Original oder eine Ausfertigung der die Treuhänderin als seine Vertreterin legitimierenden Vollmachtsurkunde vom 15. November 1991 (Anlage B 1) vorlag (zu dieser Voraussetzung siehe etwa BGHZ 161, 15, 29; BGH, Urteil vom 29. Juli 2008, XI ZR 394/06, ZfIR 2008, 716, Tz. 20 mit weiteren Nachweisen). - OLG München, 14.07.2009 - 5 U 2525/07
Finanzierte Kapitalanlage: Nichtigkeit eines Geschäftsbesorgungs- bzw. …
Der Kläger hat aber bestritten, dass der Beklagten bei Abschluss des Darlehensvertrages ein Original oder eine Ausfertigung der die Treuhänderin als seine Vertreterin legitimierenden Vollmachtsurkunde vom 10. Dezember 1991 (Anlage K 8 = B 3) vorlag (zu dieser Voraussetzung siehe etwa BGHZ 161, 15, 29; BGH, Urteil vom 29. Juli 2008 - XI ZR 394/06, ZfIR 2008, 716, Tz. 20 mit weiteren Nachweisen). - OLG München, 14.07.2009 - 5 U 2344/07
Finanzierte Kapitalanlage: Nichtigkeit eines Geschäftsbesorgungs- bzw. …
Die Kläger haben aber bestritten, dass der Beklagten bei Abschluss des Darlehensvertrages ein Original oder eine Ausfertigung der die Treuhänderin als seine Vertreterin legitimierenden Vollmachtsurkunde vom 13. November 1991 (Anlage K 6) vorlag (zu dieser Voraussetzung siehe etwa BGHZ 161, 15, 29; BGH, Urteil vom 29. Juli 2008 - XI ZR 394/06, ZfIR 2008, 716, Tz. 20 mit weiteren Nachweisen). - OLG Stuttgart, 30.06.2010 - 9 U 54/09
Streit über die Wirksamkeit des Darlehensvertrages: Beweislastverteilung beim …
Die Treuhänderin wäre somit zur Vertretung des Klägers gemäß § 171 Abs. 1, § 172 Abs. 1 BGB im Verhältnis zur Beklagten befugt gewesen, wenn sie dieser spätestens bei Abschluss des Darlehensvertrages eine Ausfertigung der sie als Vertreterin ausweisenden notariellen Vollmachtsurkunde übergeben hatte (std. Rechtsprechung, vgl. nur BGH Urt. v. 29.07.2008, XI ZR 394/06, zit.n.juris, Rn. 20).
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