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   BGH, 29.09.2010 - XII ZB 161/09   

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https://dejure.org/2010,3720
BGH, 29.09.2010 - XII ZB 161/09 (https://dejure.org/2010,3720)
BGH, Entscheidung vom 29.09.2010 - XII ZB 161/09 (https://dejure.org/2010,3720)
BGH, Entscheidung vom 29. September 2010 - XII ZB 161/09 (https://dejure.org/2010,3720)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 1632 Abs 2 BGB, § 20 FGG, § 59 FamFG
    Elterliche Sorge: Beschwerdebefugnis des Adressaten eines Kontaktverbots gegen die Ablehnung der beantragten Aufhebung

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Berechtigung des Adressaten zur Beantragung der Aufhebung eines gerichtlich verhängten Kontaktverbots; Beschwerdeberechtigung des Adressaten eines gerichtlich verhängten Kontaktverbotes gegen die Ablehnung der Aufhebung des Kontaktverbotes

  • rewis.io

    Elterliche Sorge: Beschwerdebefugnis des Adressaten eines Kontaktverbots gegen die Ablehnung der beantragten Aufhebung

  • ra.de
  • rewis.io

    Elterliche Sorge: Beschwerdebefugnis des Adressaten eines Kontaktverbots gegen die Ablehnung der beantragten Aufhebung

  • fr-blog.com

    Antragsrecht für Aufhebung eines Kontaktverbots

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Berechtigung des Adressaten zur Beantragung der Aufhebung eines gerichtlich verhängten Kontaktverbots; Beschwerdeberechtigung des Adressaten eines gerichtlich verhängten Kontaktverbotes gegen die Ablehnung der Aufhebung des Kontaktverbotes

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Familienrecht - Berechtigung zum Antrag auf Aufhebung eines Kontaktverbotes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • blogspot.com (Kurzinformation)

    Liebesbeziehung zwischen Lehrer und Schülerin: Lehrer erringt beim BGH Teilsieg gegen das verhängte Kontaktverbot

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2011, 1
  • MDR 2010, 1392
  • FGPrax 2010, 291
  • FGPrax 2011, 291
  • FamRZ 2010, 1975
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BayObLG, 11.10.1994 - 1Z BR 94/94

    Zum Recht eines sorgeberechtigten Elternteil, den Umgang des Kindes mit Wirkung

    Auszug aus BGH, 29.09.2010 - XII ZB 161/09
    Das Kontaktverbot ist insbesondere gegen den Antragsteller vollstreckbar (zur Vollstreckung vgl. BayObLG FamRZ 1995, 497, 498; Keidel/Zimmermann Freiwillige Gerichtsbarkeit 15. Aufl. § 33 Rn. 15).

    Da - wie ausgeführt - auch nichts anderes gelten kann, wenn es nicht um die erstmalige Anordnung eines Kontaktverbots geht, sondern der Antragsteller als von dem Verbot betroffener Dritter die Aufhebung des Verbots erstrebt, ist der Antragsteller nach § 20 FGG (aF) beschwerdeberechtigt (ebenso - ohne ausdrückliche Begründung - BayObLG FamRZ 1995, 497, 498; OLG Zweibrücken FamRZ 1989, 419; vgl. auch OLG Hamm FamRZ 2009, 810 zum gegen die Tochter einer Betreuten verhängten Kontaktverbot).

  • BGH, 04.07.2001 - XII ZB 161/98

    Beschwerdeberechtigung gegen Versagung des Umgangsrechts

    Auszug aus BGH, 29.09.2010 - XII ZB 161/09
    Sie versagt dem Antragsteller nicht lediglich eine von ihm erstrebte Umgangsregelung (zur Beschwerdeberechtigung in diesem Fall Senatsbeschluss vom 4. Juli 2001 - XII ZB 161/98 - FamRZ 2001, 1449; BayObLG FamRZ 1993, 1222), sondern verbietet ihm jeglichen Kontakt mit dem Kind und schränkt ihn - nicht zuletzt auch durch die drohende Vollstreckung - in seinen Rechten ein.
  • OLG Zweibrücken, 29.06.1988 - 3 W 42/88

    Dauer eines Umgangsverbots als Ausfluss der Personensorge; Zulässigkeit einer

    Auszug aus BGH, 29.09.2010 - XII ZB 161/09
    Da - wie ausgeführt - auch nichts anderes gelten kann, wenn es nicht um die erstmalige Anordnung eines Kontaktverbots geht, sondern der Antragsteller als von dem Verbot betroffener Dritter die Aufhebung des Verbots erstrebt, ist der Antragsteller nach § 20 FGG (aF) beschwerdeberechtigt (ebenso - ohne ausdrückliche Begründung - BayObLG FamRZ 1995, 497, 498; OLG Zweibrücken FamRZ 1989, 419; vgl. auch OLG Hamm FamRZ 2009, 810 zum gegen die Tochter einer Betreuten verhängten Kontaktverbot).
  • OLG Hamm, 30.10.2008 - 15 Wx 257/08

    Beschwerdebefugnis eines erwachsenen Kindes wegen eines durch den Betreuer eines

    Auszug aus BGH, 29.09.2010 - XII ZB 161/09
    Da - wie ausgeführt - auch nichts anderes gelten kann, wenn es nicht um die erstmalige Anordnung eines Kontaktverbots geht, sondern der Antragsteller als von dem Verbot betroffener Dritter die Aufhebung des Verbots erstrebt, ist der Antragsteller nach § 20 FGG (aF) beschwerdeberechtigt (ebenso - ohne ausdrückliche Begründung - BayObLG FamRZ 1995, 497, 498; OLG Zweibrücken FamRZ 1989, 419; vgl. auch OLG Hamm FamRZ 2009, 810 zum gegen die Tochter einer Betreuten verhängten Kontaktverbot).
  • BayObLG, 21.05.1993 - 3Z BR 56/93

    Betreuungsrecht; Beschwerdeberechtigung; Verletzung; Subjektives Recht;

    Auszug aus BGH, 29.09.2010 - XII ZB 161/09
    Sie versagt dem Antragsteller nicht lediglich eine von ihm erstrebte Umgangsregelung (zur Beschwerdeberechtigung in diesem Fall Senatsbeschluss vom 4. Juli 2001 - XII ZB 161/98 - FamRZ 2001, 1449; BayObLG FamRZ 1993, 1222), sondern verbietet ihm jeglichen Kontakt mit dem Kind und schränkt ihn - nicht zuletzt auch durch die drohende Vollstreckung - in seinen Rechten ein.
  • BGH, 06.07.2016 - XII ZB 47/15

    Familiengerichtliche Maßnahmen zum Schutz des Kindeswohls: Voraussetzungen der

    Danach umfasst die Personensorge das Recht, den Umgang des Kindes auch mit Wirkung für und gegen Dritte zu bestimmen (vgl. Senatsbeschluss vom 29. September 2010 - XII ZB 161/09 - FamRZ 2010, 1975 Rn. 9).
  • BGH, 12.05.2021 - XII ZB 34/21

    Verfahrensfähigkeit eines Minderjährigen in einem Verfahren wegen

    Dieser Rechtsbegriff ist mit dem für die Eigenschaft als Mussbeteiligter gemäß § 7 Abs. 2 Nr. 1 FamFG identisch (vgl. Senatsbeschluss vom 27. Mai 2020 - XII ZB 54/18 - FamRZ 2020, 1481 Rn. 16 mwN) und umfasst mangels tatbestandlicher Einschränkungen auch subjektive Rechte öffentlich-rechtlicher Natur (vgl. etwa Senatsbeschluss vom 27. April 2016 - XII ZB 67/14 - FamRZ 2016, 1146 Rn. 10 f.; Keidel/Meyer-Holz FamFG 20. Aufl. § 59 Rn. 6; vgl. auch Senatsbeschluss vom 29. September 2010 - XII ZB 161/09 - FamRZ 2010, 1975 Rn. 9 und BGHZ 135, 107 = NJW 1997, 1855, jeweils zu § 20 Abs. 1 FGG).
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