Rechtsprechung
   BGH, 29.10.2008 - 2 StR 386/08   

Volltextveröffentlichungen (6)

  • HRR Strafrecht

    § 46 StGB; § 55 StGB; § 250 StGB
    Anfrage zum Härteausgleich in Fällen, in denen eine nachträgliche Gesamtstrafenbildung mit Strafen aus ausländischen Verurteilungen nicht vorgenommen werden kann; Strafzumessung (Unzulässigkeit von Hilfserwägungen bei der Strafzumessung; minder schwerer Fall; schwerer Raub).

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de
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Verfahrensgang




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Wird zitiert von ... (6)  

  • BGH, 17.06.2010 - 4 StR 126/10  

    Rechtsfehlerhaft unterbliebene Entscheidung über die Frage der Unterbringung des

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Reichsgerichts und des Bundesgerichtshofs sind Hilfserwägungen zur Rechtsfolgenentscheidung unzulässig (RGSt 70, 400, 403; 71, 101, 104; BGH, Urt. vom 14. Juni 1955 - 2 StR 136/55, BGHSt 7, 359; BGH, Urt. vom 27. Januar 1998 - 1 StR 702/97, NStZ 1998, 305, 306; Beschl. vom 29. Oktober 2008 - 2 StR 386/08).
  • BGH, 27.01.2010 - 5 StR 432/09  

    Ausländische Vorverurteilung; Härteausgleich; Berücksichtigung bei der

    c) An seinen im Anfrageverfahren des 2. Strafsenats (Beschluss vom 29. Oktober 2008 - 2 StR 386/08) geäußerten Bedenken gegen die Ausgangsüberlegung (vgl. BGH StraFo 2009, 302) hält der erkennende Senat allerdings ausdrücklich fest.
  • BGH, 11.03.2009 - 5 ARs 3/09  

    Anfrageverfahren; bei fiktiver Aburteilung im Inland gesamtstrafenfähige

    Indes ergibt sich aus der Begründung des Anfragebeschlusses eine Einschränkung dahin, dass die Versagung eines Härteausgleichs nur für diejenigen Fälle gelten soll, in denen eine gemeinsame Aburteilung aller Taten in Deutschland nicht oder allenfalls theoretisch nach § 7 Abs. 2 Nr. 2 StGB möglich gewesen wäre (S. 11 des Beschlusses vom 29. Oktober 2008 - 2 StR 386/08).
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  • BGH, 24.06.2009 - 5 StR 206/09  

    Diebstahl (Alleingewahrsam eines Angestellten am Inhalt eines Tresors des

    Ohne dass es auf die - methodisch bedenklichen (vgl. BGHSt 7, 359, 360; BGH, Beschluss vom 29. Oktober 2008 - 2 StR 386/08; je m.w.N.) - Hilfserwägungen des Landgerichts zur Strafrahmenwahl (UA S. 18) ankäme, kann der Senat jedoch wegen der - angesichts des Gewichts der durch den Angeklagten begangenen Taten - nahezu unvertretbar milden Strafe sicher ausschließen, dass ein neues Tatgericht bei Annahme der Voraussetzungen des § 21 StGB zu einer niedrigeren Einzel- und Gesamtfreiheitsstrafe gelangen könnte.
  • BGH, 21.01.2009 - 1 ARs 2/09  

    Anfrageverfahren; kein Härteausgleich bei der Strafzumessung in Fällen, in denen

    Laut Begründung des zugrunde liegenden Beschlusses vom 29. Oktober 2008 (2 StR 386/08) soll dies nur für diejenigen Fälle gelten, in denen eine gemeinsame Aburteilung aller Taten in Deutschland nicht oder allenfalls theoretisch nach § 7 Abs. 2 Nr. 2 StGB möglich gewesen wäre.
  • LG Freiburg, 16.06.2010 - 7 Ns 95 Js 15880/08  

    Fiktive nachträgliche Gesamtstrafenbildung: Härteausgleich bei Berücksichtigung

    An seinen im Anfrageverfahren des 2. Strafsenats (Beschluss vom 29. Oktober 2008 - 2 StR 386/08) geäußerten Bedenken gegen die Ausgangsüberlegung (vgl. BGH StraFo 2009, 302) hält der erkennende Senat allerdings ausdrücklich fest.
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