Rechtsprechung
| BGH, 29.10.2009 - 3 StR 141/09 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- HRR Strafrecht
§ 328 StPO; § 331 Abs. 2 StPO; § 358 Abs. 2 Satz 3 StPO
Verweisung einer Sache an ein Gericht höherer Ordnung durch das Berufungsgericht (implizite Aufhebung des Urteils des ersten Tatrichters); horizontale Teilrechtskraft (Wegfall bei Vorliegen eines Prozesshindernisses); Verschlechterungsverbot. - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- NWB SteuerXpert START
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Vorliegen einer rechtskräftigen Verurteilung trotz Fortfall des Urteils aufgrund einer Verweisung der Sache an das zuständige Gericht; Nichtigkeit eines Urteils; Revision eines Angeklagten gegen ein eine eigene Entscheidung und eigene Feststellungen zum Schuldspruch und Rechtsfolgenausspruch missendes Urteil
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
Kurzfassungen/Presse
- lto.de (Kurzinformation)
Maßgeblicher Beurteilungszeitpunkt für die Frage nach der Strafgewalt ist der Zeitpunkt der Berufungshauptverhandlung
Zeitschriftenfundstellen
- NStZ-RR 2010, 284
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 02.12.2010 - 4 StR 459/10
Unzulässige Revision mangels Beschwer des Angeklagten (Beschlussverwerfung; …
Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, dass ein Angeklagter ein gegen ihn ergangenes Urteil nicht allein deswegen anfechten kann, weil gegen ihn neben der Strafe keine Maßregel nach § 64 StGB angeordnet worden ist (BGH, Urteil vom 21. März 1979 - 2 StR 743/78, BGHSt 28, 327, 330 f.; Urteil vom 10. April 1990 - 1 StR 9/90, BGHSt 37, 5, 7; Beschluss vom 13. Juni 1991 - 4 StR 105/91, BGHSt 38, 4, 7; Urteil vom 7. Oktober 1992 - 2 StR 374/92, BGHSt 38, 362, 363; Beschluss vom 1. Juni 2005 - 2 StR 186/05;… Beschluss vom 19. Juli 2006 - 2 StR 181/06 Rn. 4, NStZ 2007, 213;… Beschluss vom 10. Januar 2008 - 4 StR 665/07 Rn. 2, NStZ-RR 2008, 142;… Beschluss vom 7. Januar 2009 - 3 StR 458/08 Rn. 6, NStZ 2009, 261;… Beschluss vom 27. Oktober 2009 - 3 StR 424/09 Rn. 2, NStZ 2010, 270; Beschluss vom 29. Oktober 2009 - 3 StR 141/09 Rn. 3;… Beschluss vom 14. Januar 2010 - 1 StR 587/09 Rn. 29; zweifelnd zwischenzeitlich der 1. und der 4. Senat in Beschlüssen vom 3. November 1998 - 1 StR 531/98, NStZ-RR 2000, 43 und vom 14. September 2000 - 4 StR 314/00, StV 2001, 100). - KG, 09.05.2012 - 161 Ss 49/12
§ 86 StGB, § 74a Abs 1 Nr 2 GVG
Da es in ein und demselben Verfahren nur ein erstinstanzliches Urteil geben kann (BGHSt 21, 245, 247; BGH StraFo 2010, 203) und nach § 74 a Abs. 1 Nr. 2 GVG die erstinstanzliche Zuständigkeit der Staatschutzkammer begründet ist, hebt der Senat sowohl das Urteil des Land-, als auch des Amtsgerichts auf und verweist die Sache nach § 355 StPO an die Staatsschutzkammer des Landgerichts Berlin, die auch über die durch die fehlerhafte Bestimmung der gerichtlichen Zuständigkeit entstandenen Kosten zu entscheiden hat.
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