Rechtsprechung
   BGH, 29.11.1972 - VIII ZR 233/71   

Volltextveröffentlichungen

Kurzfassungen/Presse (2)

Zeitschriftenfundstellen

  • BGHZ 60, 9
  • NJW 1973, 276
  • MDR 1973, 309
  • WM 1972, 161
  • BB 1973, 169
  • DB 1973, 226
  • JR 1973, 283



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Wird zitiert von ... (27)  

  • BGH, 09.06.1999 - VIII ZR 149/98  

    Verjährung des Schadensersatzanspruchs wegen Nichterfüllung eines

    Das entspricht der höchstrichterlichen Rechtsprechung (so bereits RGZ 96, 169; Senatsurteil vom 26. Oktober 1960 - VIII ZR 150/59 unter I 4, insoweit in NJW 1961, 117 nicht abgedruckt; vgl. auch BGHZ 60, 9, 11 f und Senatsurteil vom 1. Dezember 1971 - VIII ZR 143/70 = WM 1972, 161 unter II 1 und 2) und der wohl einhelligen Meinung im Schrifttum (Erman/Grunewald, aaO, § 480 Rdnr. 9; Staudinger/Honsell, aaO, § 480 Rdnr. 19; Soergel/Huber, aaO, § 480 Rdnr. 36; MünchKomm/H. P. Westermann, aaO, § 480 Rdnr. 11).

    Es ist allgemein anerkannt, daß nach dem Zweck des § 477 Abs. 1 BGB, einen Streit der Kaufvertragsparteien über Mängel der Kaufsache nach Ablauf längerer Zeit wegen der dadurch begründeten Schwierigkeiten auszuschließen, über den zu engen Wortlaut der Vorschrift hinaus alle im Zusammenhang mit der kaufrechtlichen Gewährleistung geltend gemachten Ansprüche der kurzen Verjährung unterliegen, sofern sie sich unmittelbar auf Sachmängel gründen und die Frage der Mangelhaftigkeit zwischen den Parteien noch nicht geklärt ist (BGHZ 60, 9, 11 f).

    bb) Auch der Zweck der kurzen Verjährungsfrist des § 477 Abs. 1 BGB, einen Streit der Kaufvertragsparteien über Mängel der Kaufsache nach Ablauf längerer Zeit wegen der dadurch begründeten Schwierigkeiten auszuschließen (BGHZ 60, 9, 11 f), rechtfertigt entgegen einer im Schrifttum vertretenen Auffassung (Soergel/Huber, aaO, § 480 Rdnr. 36; Staudinger/Peters, aaO, § 198 Rdnr. 13; MünchKomm/H. P. Westermann, aaO, § 480 Rdnr. 11) keine andere Beurteilung.

    cc) Zu Unrecht beruft sich das Berufungsgericht (so auch Soergel/Huber, aaO, § 480 Rdnr. 36; MünchKomm/H. P. Westermann, aaO, § 480 Rdnr. 11) für seine Auffassung schließlich auf das Senatsurteil vom 1. Dezember 1971 - VIII ZR 143/70 (= WM 1972, 161 unter II 3).

    In dieser Entscheidung hat der Senat ebenso wie in der in BGHZ 60, 9, 13 f ausdrücklich offengelassen, wann die Verjährung des dort betroffenen Schadensersatzanspruchs aus positiver Vertragsverletzung beginnt.

  • BGH, 02.06.1980 - VIII ZR 78/79  

    Turnhallenfußboden - § 477 BGB <Fassung bis 31.12.01>, pVV,

    Wie der Senat wiederholt entschieden hat, unterliegen im Kaufrecht auch derartige, auf Ersatz von Mangelfolgeschäden gerichteten Ansprüche, soweit sie sich unmittelbar auf einen Sachmangel gründen, der kurzen gewährleistungsrechtlichen Verjährungsfrist des § 477 BGB (BGHZ 60, 9 [11] = NJW 1973, 276; Senat, NJW 1972, 246 = WM 1972, 161 m. w. Nachw.).

    Ihre Unterstellung unter die kurze Verjährungsfrist folgt aber aus dem rechtspolitischen Sinn der gewährleistungsrechtlichen Verjährung, im Kaufrecht möglichst bald nach Vertragsabwicklung den Rechtsfrieden wiederherzustellen und die mit zunehmendem Zeitablauf schwieriger werdenden Ermittlungen darüber entbehrlich zu machen, ob und in welchem Umfang Mängel bei Gefahrübergang vorhanden waren und welche Schäden sie verursacht haben (BGHZ 60, 9 [11j = NJW 1973, 276).

    b) Da sich in solchen Fällen aus der verkäuferfreundlichen Regelung des § 477 BGB Unbilligkeiten ergeben können, hat der Senat in mehreren Entscheidungen - ohne daß es darauf allerdings im jeweils entschiedenen Falle angekommen wäre - die Frage aufgeworfen, ob die Verjährung bei Ansprüchen auf Ersatz von Mangelfolgeschäden aus Schlechtlieferung nicht schon mit der Ablieferung der Kaufsache, sondern erst zu einem späteren Zeitpunkt beginnen müsse, - etwa mit der Entstehung des Schadens, seiner Erkennbarkeit oder ganz allgemein dem Eintritt der Möglichkeit, derartige Ansprüche im Einzelfall in verjährungsunterbrechender Weise geltend zu machen (BGHZ 60, 9 [13f.] = NJW 1973, 276; Senat, NJW 1972, 246 = WM 1972, 161; NJW- 1973, 843 = WM 1973; 730; NJW 1978, 1051 = WM 1978, 328; NJW 1978, 2241 = WM 1978, 1172).

  • BGH, 24.05.1976 - VIII ZR 10/74  

    Verjährung von Schadensersatzansprüchen wegen eines Sachmangels aus positiver

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