Rechtsprechung
   BGH, 29.11.1973 - III ZR 211/71   

Volltextveröffentlichungen

Zeitschriftenfundstellen

  • NJW 1974, 453
  • VersR 1974, 342



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Wird zitiert von ... (9)  

  • BGH, 27.10.1983 - III ZR 189/82  
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  • BGH, 27.01.1994 - III ZR 109/92  

    Amtspflichten der Bediensteten von Einrichtungen des Katastrophenschutzes in

    Besteht die Amtspflichtverletzung in einem Unterlassen, dann kann ein Ursachenzusammenhang zwischen Pflichtverletzung und Schaden nur bejaht werden, wenn der Schadenseintritt bei pflichtgemäßem Handeln mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit vermieden worden wäre; eine bloße Möglichkeit, ebenso eine gewisse Wahrscheinlichkeit genügt nicht (Senatsurteile vom 17. Mai 1961 - III ZR 15/60 - n.v. - und vom 29. November 1973 - III ZR 211/71 - JZ 1974, 265; vgl. auch Senatsurteil BGHZ 34, 206 [215]; BGHZ 64, 46 [51]; Kreft in BGB -RGRK § 839 Rn. 555; Baumgärtel/Laumen, Beweislast 2. Aufl., § 839 Rn. 15).
  • OLG Hamm, 25.01.2002 - 9 U 62/01  

    Haftungsverteilung bei Sturz eines Radfahrers über eine über einen Radweg

    Nach ständiger Rechtsprechung gilt der Erfahrungssatz, daß die Ursächlichkeit einer Pflichtverletzung zu bejahen ist, wenn ein vorgeschriebenes Verhalten eine bestimmte Gefahrenmöglichkeit herabsetzen soll, ein Verstoß gegen dieses Gebot feststeht und die zu bekämpfende Gefahr auch verwirklicht worden ist, BGH NJW 1974, 453 (554 ff.); NJW 1984, 432 (433); Senat NJW-RR 1987, 412 (413).
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