Rechtsprechung
   BGH, 29.11.1996 - LwZR 8/95   

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Jurion
  • archive.org
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    Verwendungsersatzansprüche des Mieters oder Pächters zu Zeiten der ehemaligen DDR

  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Ersatzanspruch der LPG für Verkehrswerterhöhung durch bauliche Veränderungen bei Rückgabe eines Kreispachtbetriebes

Kurzfassungen/Presse

  • recht.com (Leitsatz/Auszüge/Zusammenfassung)

Zeitschriftenfundstellen

  • BGHZ 134, 170
  • ZIP 1997, 340
  • ZMR 1997, 174
  • NJ 1997, 249
  • WM 1997, 238



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Wird zitiert von ... (13)  

  • BGH, 24.01.1997 - V ZR 172/95  

    Zuordnung des Eigentums bei Teilung eines Grundstücks durch den Eigentümer;

    Auch wenn diese, wie die Beklagte behauptet, einer Neuerstellung weitgehend gleich kamen, entstand hierdurch kein Eigentum der Beklagten an der Scheune: Die Landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften erwarben gemäß § 13 Abs. 2 LPGG 1959 Gebäudeeigentum an Gebäuden, die sie aufgrund ihres Nutzungsrechts auf eingebrachtem oder übergebenem Boden neu errichteten (BGH, Urt. v. 29. November 1996, LwZR 8/95, Umdruck S. 15, zur Veröffentlichung in BGHZ vorgesehen; Schramm/Krüger, Boden und Gebäudeeigentum im ländlichen Raum, 1996, 24).

    Die Bestimmung des zur Begründung eines Anspruchs auf Erwerb oder Belastung des betroffenen Grundstücks notwendigen Umfangs der Baumaßnahmen in § 12 SachenRBerG ließ nicht rückwirkend das Recht zum Besitz entfallen, sofern die genehmigten Maßnahmen des Nutzers den hierzu notwendigen Umfang nicht erreichen oder der Anspruch ausgeschlossen ist, obwohl die für seine Begründung von § 12 SachenRBerG verlangten Voraussetzungen durch die Baumaßnahmen des Nutzers erfüllt werden (vgl. BGH, Urt. v. 29. November 1996, LwZR 8/95, aaO.).

    Der Brand löste vielmehr die Pflicht der Beklagten aus, die Scheune durch eine Generalreparatur oder Ersatzinvestition entsprechend den Anforderungen einer komplexen Reproduktion der Grundfonds wiederherzustellen (vgl. BGHZ 127, 297, 317; BGH, Urteile v. 5. Februar 1996, II ZR 293/93, WM 1996, 1198 und 29. November 1996, LwZR 8/95, Umdruck S. 13; Wenzel, AgrarR 1996, 37, 40; Kommentar zum Musterstatut der LPG Pflanzenproduktion, § 13 Anm.4.2., Kommentar zum Musterstatut der LPG Tierproduktion, § 13 Anm. 4.2.).

    Diese will die baulichen Investitionen nur vor Nachteilen durch die Änderung der Rechtsordnung stützen, nicht aber gegenüber dem alten Rechtszustand privilegieren, nach welchem geschuldete Wiederherstellungsmaßnahmen der landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften nicht zu einer dinglichen Rechtsposition führten (BGH, Urt. v. 29. November 1996, LwZR 8/95, Umdruck S. 16).

  • BGH, 13.06.2007 - VIII ZR 387/04  

    Mietrecht - Aufwendungsersatz für Veränderungen

    Sind die Bäume und Sträucher hingegen vor dem Beitritt gepflanzt worden, bestimmt sich die Ersatzpflicht nach dem Zivilgesetzbuch (vgl. BGHZ 134, 170, 175; BGH, Urteil vom 17. März 1999 - XII ZR 101/97, WM 1999, 1136, unter 3).
  • BGH, 17.03.1999 - XII ZR 101/97  

    Beseitigung von baulichen Veränderungen durch den Mieter oder Pächter auf dem

    Ob der Mieter oder Pächter eines auf dem Gebiet der ehemaligen DDR gelegenen Hausgrundstücks bauliche Veränderungen, die er vor dem Beitritt vorgenommen hat, bei einer Beendigung des Miet- oder Pachtverhältnisses nach dem Beitritt beseitigen muß, richtet sich nach den Regelungen des ZGB-DDR und des EGZGB-DDR, und zwar auch dann, wenn die Baumaßnahmen vor dem Inkrafttreten des ZGB im Jahre 1976 durchgeführt worden sind (Fortführung von BGHZ 134, 170, 175).*).

    Dies hat der Bundesgerichtshof zu der gleich gelagerten Vorschrift des Art. 232 § 3 Abs. 1 BGB bereits entschieden (BGHZ 134, 170, 175 m.N.).

mehr
  • BGH, 16.06.2000 - LwZR 13/99  

    Abwicklung einer LPG; Unterbrechung der Verjährung durch Streitverkündung

    Daß die Klägerin - eine wirksame Abtretung seitens des Landkreises vorausgesetzt - grundsätzlich von dem Eigentümer eine durch bauliche Veränderungen verursachte und bei Rückgabe des Kreispachtbetriebes noch vorhandene Erhöhung seines Verkehrswerts ersetzt verlangen kann, entspricht der Rechtsprechung des Senats (BGHZ 134, 170).
  • BGH, 28.10.2003 - X ZR 118/02  

    Immobilien - Schenkungsvertrag in DDR: § 528 BGB anwendbar?

    Wie bei bedingten oder befristeten Verträgen bleibt daher das für das Rechtsgeschäft maßgebliche Recht weiterhin bestimmend, auch wenn die Bedingung oder Befristung erst nach dem Stichtag eintritt (vgl. BGHZ 134, 170, 175 f.).
  • BGH, 23.12.1998 - XII ZR 16/97  

    Schadensersatz wegen Überlassung eines Grundstücks an Dritte vor dem Beitritt

    Die haftungsrechtlichen Folgen der Überlassung der Gartenflächen an die Nutzer sind zunächst nach dem Recht der ehemaligen DDR zu beurteilen, weil der Nutzungsvertrag vor dem Beitritt abgeschlossen worden ist (vgl. BGHZ 134, 170, 175 ff).

    Die gesetzliche Unterlassungspflicht aus § 549 Abs. 1 BGB fiel jedoch nicht unter diese Ausnahme, weil § 2 Abs. 2 Satz 2 EGZGB nur vertragliche Vereinbarungen erfaßt (vgl. BGHZ 134, 170, 176; Kommentar zum ZGB aaO § 2 EGZGB Anm. 2.3.e).

  • BGH, 15.11.2002 - LwZR 4/02  

    Eintrittspflicht einer LPG für Schäden an im Rahmen von Kreispachtverträgen

    Es billigt der Klägerin einen Mehrwert zu, auf den sie keinen Anspruch hat (vgl. für Gebäude Senat, Urt. v. 29. November 1996, LwZR 8/95, AgrarR 1997, 45).
  • BVerwG, 09.03.1999 - 3 C 21.98  
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  • AG Zwickau, 24.03.1999 - 2 C 3496/98  
    Recht der Schuldverhältnisse">232 § 2 EGBGB ordnet demgemäß keine echte Rückwirkung an, sondern das neue Recht soll lediglich für die nach Wirksamwerden des Beitritts entstandene Rechte und Pflichten nicht dagegen für die davor liegenden abgeschlossenen Sachverhalte herangezogen werden (so BGHZ 134, 170 = DtZ 1997, 118 = NJ 1997, 249).

    Recht der Schuldverhältnisse">232 § 2 EGBGB anders auslegen, liefe dies auf eine verfassungsrechtlich unzulässige Rückwirkung der Norm hinaus (s. BGHZ 134, 170 = DtZ 1997, 118 = NJ 1997, 249).

  • LG Stade, 09.07.2003 - 5 O 447/02  

    Gewährleistung beim Tierkauf: Anwendung des alten Schuldrechts bei einem

    Für ein bedingtes Rechtsgeschäft bleibt das bisherige Recht auch dann maßgeblich, wenn die Bedingung erst nach dem 31.12.2001 wirksam geworden ist (vgl. BGH ZIP 1997, 340).

    Wie vorstehend bereits ausgeführt, bleibt das bisherige Recht für ein bedingtes Rechtsgeschäft auch dann maßgeblich, wenn die Bedingung - wie hier - erst nach dem 31.12.2001 wirksam geworden ist (vgl. BGH ZIP 1997, 340).

  • OLG Naumburg, 12.02.2002 - 2 U (Lw) 6/00  

    Schadensersatzansprüche aus einem Kreispachtverhältnis

  • BGH, 03.03.1999 - XII ZR 206/97  

    ZGB -DDR § 112 Abs. 2

  • OLG Brandenburg, 21.12.1999 - 5 U 36/98  
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