Rechtsprechung
| BGH, 30.01.1991 - II BGs 38/91 |
Volltextveröffentlichungen
- Max-Planck-Institut (Kurzinformation/Auszüge/Volltext)
Zeitschriftenfundstellen
- BGHSt 37, 305
- MDR 1991, 458
- StV 1991, 157
Wird zitiert von ... (5)
- BVerfG, 15.05.1995 - 2 BvL 19/91
DDR
Mit seiner Rechtsmeinung setzt sich das Kammergericht in Widerspruch zur Auffassung der Bundesregierung und zu Entscheidungen des Bundesgerichtshofs (vgl. etwa BGHSt 37, 305; BGH, NJW 1991, 2498).Es entspricht demzufolge der Sachgesetzlichkeit des Staatsschutzrechts, daß es stets nur den eigenen Staat gegen fremde Spionage schützt und in diesen Schutz allenfalls noch gewisse Verbündete einbezieht, dagegen die dem Schutz und den Interessen des eigenen Staates dienende Tätigkeit der eigenen Geheimdienste nicht als strafbar ansieht (vgl. BGHSt 37, 305 [312 f.]).
aa) Das völkerrechtliche Sukzessionsrecht enthält keine allgemeine Regel, die im Falle des friedlichen und vereinbarten Beitritts eines Staates zu einem anderen den fortbestehenden Staat verpflichtete, Spione, die für den beitretenden Staat gegen ihn tätig waren, straflos zu stellen (vgl. BGHSt 37, 305 [311 f.]).
- BGH, 30.07.1993 - 3 StR 347/92
Strafverfolgung früherer hauptamtlicher Mitarbeiter der Geheimdienste der …
Der Senat hat bereits in früheren Haftentscheidungen ebenso wie der Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs (BGHSt 37, 305) die Meinung vertreten, daß die Strafverfolgung von hauptamtlichen HVA-Angehörigen wegen Landesverrats oder geheimdienstlicher Agententätigkeit (§§ 94, 99 StGB) auch dann nicht gegen allgemeine, in innerstaatliches Recht übernommene Regeln des Völkerrechts (Art. 25 GG) und gegen das Grundgesetz verstößt, wenn diese Personen nur außerhalb des früheren Gebiets der Bundesrepublik Deutschland gehandelt haben (…BGHR StGB § 94 Beihilfe 1 = NJW 1991, 2498;… BGHR StGB § 94 Beihilfe 2 und § 99 Agent 2; Senatsbeschluß vom 15. Juni 1992 - StB 10/92;… im Ergebnis ebenso: Gribbohm in LK StGB 11. Aufl. § 2 Rdn. 60 a und 70;… Laufhütte in LK StGB 11. Aufl. Rdn. 39, 40 vor § 80;… Dreher/Tröndle StGB 46. Aufl. § 99 Rdn. 1 a;… Lackner StGB 20. Aufl. § 2 Rdn. 23; Lippold NJW 1992, 18; Renzikowski JR 1992, 270, 272; Schuster ZaöRV Bd. 51 1991 S. 651; Starck VVDStRL Heft 51 1992 S. 7, 30).Für den (Tat-) Zeitraum vor dem Beitritt der DDR zur Bundesrepublik Deutschland folgt die grundsätzliche Anwendbarkeit der Landesverratsvorschriften schon aus § 9 StGB in Verbindung mit § 3 StGB (…BGHR StGB § 94 Beihilfe 1 = NJW 1991, 2498;… BGHR StGB § 99 Agent 2;… vgl. auch BGHR StGB § 9 I Tatort 1, zum Abdruck in BGHSt 39, 88 bestimmt), jedenfalls aber aus § 5 Nr. 4 StGB (so BGHSt 37, 305, 307), ohne daß dem völkerrechtliche oder verfassungsrechtliche Bedenken entgegenstehen.
a) Zur Staatensukzession durch vertragliche und damit einverständliche Eingliederung eines Staates in einen anderen, wie sie durch die nach Art. 23 GG a.F. vollzogene Wiedervereinigung geschehen ist, haben sich keine allgemeinen, gewohnheitsrechtlich geltenden Regeln des Völkerrechts entwickelt, welche die Verfolgung der vom Gebiet des beitretenden Staates aus durch dessen Organe begangenen Straftaten gegen den aufnehmenden Staat ausschließen würden (vgl. BGHSt 37, 305, 310 f.; Schuster ZaöRV Bd. 51 1991 S. 651, 666; Albrecht/Kadelbach NJ 1992, 137, 141;… Dahm/Delbrück/Wolfrum, Völkerrecht 2. Aufl. Bd. I 1 S. 157 ff.).
Auch sind die Gründe, die vom Kammergericht in seinem erwähnten Vorlagebeschluß (NJW 1991, 2501) und von Teilen des Schrifttums für eine entsprechende Anwendung des Art. 31 der Haager Landkriegsordnung (RGBl. 1910, 107 - HLKO) oder doch eines darin zum Ausdruck kommenden Rechtsgedankens dargelegt worden sind (vgl. Luther NJ 1991, 395, 396; Lüderssen, Der Staat geht unter - das Unrecht bleibt? 1992 S. 18, 150; Widmaier NJW 1990, 3169, 3172 f.), nicht geeignet, ein Strafverfolgungsverbot zu begründen (BGHSt 37, 305, 309;… Dreher/Tröndle StGB 46. Aufl. § 99 Anm. 1 a; Albrecht/Kadelbach NJ 1992, 137, 139 ff.; Lippold NJW 1992, 18, 20; Schuster ZaöRV Bd. 51 1991 S. 651, 667; Schünemann in Lampe Hrsg. Regierungskriminalität S. 173, 180 f.;… Spies, Amnestiemaßnahmen und deren Verfassungsmäßigkeit in Frankreich und Deutschland, 1991, S. 215/216).
Rechtliche Ausgestaltung und Vollzug des von der DDR frei ausgehandelten Beitritts zur Bundesrepublik Deutschland hatten zur Folge, daß das Schutzgut der Staatsschutzvorschriften des StGB-DDR weggefallen ist, während die Bundesrepublik, wenn auch erweitert um die sogenannten neuen Bundesländer, als Schutzobjekt der §§ 93 ff. StGB fortbesteht und bei abstrakter Betrachtung auch möglichen fortwirkenden Gefahren ausgesetzt ist, die sich auf Grund der früheren Ausspähungstätigkeit der HVA aus der festgestellten Einbindung in das System der Nachrichtendienste des Warschauer Pakts ergeben (BGHSt 37, 305, 315;… BGHR StGB § 94 Beihilfe 1 = NJW 1991, 2498).
ee) Schließlich bietet auch der von der Verteidigung des Angeklagten B. geltend gemachte Rechtsgedanke innerstaatlicher Rechtsnachfolge weder unter dem Aspekt etwaigen Übergangs von Fürsorgepflichten zu Gunsten von HVA-Angehörigen noch unter dem Gesichtspunkt eines aus dem Rechtsstaatsprinzip abgeleiteten Verbots widersprüchlichen Verhaltens (Gedanke des venire contra factum proprium; vgl. auch Zuck MDR 1991, 1009) eine tragfähige Grundlage für ein allgemein wirkendes Strafverfolgungsverbot (vgl. BGHSt 37, 305, 313).
Darüber hinaus könnte ergänzend auch eine - von verschiedener Seite befürwortete, bisher aber unterbliebene - Amnestieregelung für bestimmte Täterkreise in Betracht kommen (vgl. u.a. BGHSt 37, 305, 315; Schuster ZaöRV Bd. 51 1991 S. 651, 676 f.; Volk JR 1991, 431, 433 Fn. 21; Simma/Volk NJW 1991, 871, 875;… vgl. auch Spies, Amnestiemaßnahmen und deren Verfassungsmäßigkeit in Deutschland und Frankreich, 1991, S. 215 ff.; Starck VVDStRL Heft 51 1992 S. 7, 30; kritisch: Quaritsch, Der Staat, Bd. 31 1992 S. 389 ff.).
- BGH, 29.05.1991 - 3 StE 4/91
Strafbarkeit von MfS-Angehörigen wegen Landesverrats
Auf die (entsprechende) Anwendung des § 5 Nr. 4 StGB und des ihn rechtfertigenden Schutzprinzips, auf welche die Geltung der Vorschriften über Landesverrat und die Gefährdung der äußeren Sicherheit sowie der ihnen entsprechenden früheren Regelungen für außerhalb der Bundesrepublik begangene Taten bisher nach der in der Rechtsprechung weit überwiegenden Meinung allein oder ergänzend gestützt worden ist (vgl. BGH, Beschluß vom 30. Januar 1991 - 2 BGs 38/91, zum Abdruck in BGHSt bestimmt, auszugsweise abgedruckt in NStZ 1991, 231 = StV 1991, 157 ; BGHSt 30, 1, 3; 13, 46, 50; 6, 349;… BGH bei Wagner GA 1968, 289, 295; 1961, 129, 141, insoweit in BGHSt 7, 234 nicht abgedruckt; vgl. weitere Rechtsprechungsnachweise bei Wagner ZStrW Bd. 80, 284, 288/289), kommt es demnach nicht an.Auch wenn der Angeklagte selbst nur außerhalb des Gebietes der Bundesrepublik tätig und für die zumindest entsprechende Anwendung der Regeln des sogenannten internationalen Strafrechts als Ausländer anzusehen war (vgl. BGH StV 1991, 157 ; BGHSt 3O, 1; 32, 293, 298), folgt dies bei Wertung seines Verhaltens als Beihilfe zum Landesverrat daraus, daß nach § 9 Abs. 2 StGB die Teilnahme auch am Begehungsort der Haupttat begangen ist.
Dazu bedarf es keiner abschließenden Stellungnahme zu der im völkerrechtlichen Schrifttum nicht eindeutig geklärten Frage, ob das völkerrechtliche Gewohnheitsrecht lediglich die Aussage zuläßt, daß Spionage in Friedenszeiten kein völkerrechtliches Unrecht darstellt, oder ob darüber hinaus auch festgestellt werden kann, daß sie völkerrechtlich erlaubt, "legal" ist (vgl. dazu BGH StV 1991, 157 ; Doehring in Verfassungsschutz in der Demokratie 1990 S. 307/308;… Hinz in Schlochauer, Wörterbuch des Völkerrechts 2. Aufl. Stichwort Spionage; Gusy NzWehrr. 1984, 187, 194, 198; Simma/Volk NJW 1991, 871, 872, jeweils mit weiteren Nachweisen).
Entscheidend für die Frage der Rechtsanwendung ist vielmehr allein, daß es einem Staat nach gemeinsamer Rechtsüberzeugung der Staatengemeinschaft völkerrechtlich nicht untersagt ist, die gegen ihn gerichtete Spionage in Verwirklichung des sogenannten Schutzprinzips auch dann innerstaatlich unter Strafe zu stellen, wenn sie von Ausländern im Ausland begangen ist (vgl. BGH StV 1991, 157, 158;… Doehring aaO S. 312 f.;… Gusy aaO S. 191;… Simma/Volk aaO S. 872/873; vgl. auch Herrmann, Die Anwendbarkeit des politischen Strafrechts auf Deutsche im Verhältnis zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der DDR 1960 S. 93).
Durch den staatsvertraglich vorbereiteten und geregelten Beitritt der DDR zur Bundesrepublik ist in der Strafbarkeit und Verfolgbarkeit des dem Angeklagten zur Last gelegten Verhaltens, wie sich aus den Bestimmungen des sogenannten Einigungsvertrages (Gesetz zu dem Vertrag vom 31. August 1990 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik über die Herstellung der Einheit Deutschlands und der Vereinbarung vom 18. September 1990 in der Fassung des Gesetzes vom 23. September 1990 - BGBl. II S. 885 ff.) und auch aus Artikel 315 Abs. 4 EGStGB entnehmen läßt, keine Änderung eingetreten (vgl. BGH NStZ 1991, 231 = StV 1991, 157 ; Simma/Volk NJW 1991, 871, 873; Samson NJW 1991, 335, 339).
Dies hat der Bundesgerichtshof im Beschluß vom 30. Januar 1991 - 2 BGs 38/91 (NStZ 1991, 231 = StV 1991, 157 ) im einzelnen zutreffend dargelegt; der Senat schließt sich diesen Ausführungen an.
- BGH, 29.05.1991 - StB 11/91 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BSG, 22.09.1999 - B 5 RJ 36/98 R
Versicherungszeiten griechischer Staatsangehöriger im Beitrittsgebiet
Die Bundesrepublik ist nicht Rechtsnachfolgerin der mit dem Wirksamwerden der Beitrittserklärung gemäß Art. 23 GG aF (vgl BGBl 1990 1, 2057 f) als Staats- und Völkerrechtssubjekt vollständig und ersatzlos untergegangenen DDR geworden (vgl dazu BVerfG Beschluß vom 10. Juni 1997 - 2 BvR 1516/96 - BVerfGE 96, 68, 94; BGH Beschluß vom 30. Januar 1991 - 2 BGs 38/91 - BGHSt 37, 305 = NJW 1991, 929, 931;… BSG Urteile vom 29. September 1994 - 4 RA 7/94 - SozR 3-8570 § 11 Nr. 3, S 3…, vom 8. Dezember 1994 - 11 RAr 107/93 - SozR 3-4100 § 249c Nr. 5, S 22, 28…, vom 29. September 1998 - B 4 RA 4/98 R - BSGE 83, 19, 22 = SozR 3-8100 Art. 12 Nr. 1, S 5 …und vom 27. Januar 1999 - B 4 RA 44/98 R - BSGE 83, 224, 228 - in SozR zur Veröffentlichung vorgesehen -, jeweils mwN; vgl auch Denkschrift zum EinigVtr BT-Drucks 11/7760, S 377 zu Art. 44).
