Rechtsprechung
   BGH, 30.01.2001 - 1 StR 454/00   

Ausflug zum Ammersee

Unmittelbarkeitsgrundsatz (vgl. § 250 StPO) gebietet grundsätzlich nicht die Vernehmung der Verfasser von Urkunden statt deren Verlesung (§ 249 StPO);

§ 136 StPO, Beschuldigteneigenschaft und Belehrungspflicht setzen nicht bei jedem Tatverdacht sogleich ein, § 55 Abs. 2 StPO;

§ 57a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 StGB, Bejahung oder Verneinung der besonderen Schwere der Schuld ist nur eingeschränkt revisionsrechtlich überprüfbar

Volltextveröffentlichungen (7)

  • HRR Strafrecht

    § 211 StGB; § 57a Abs. 1 StGB; § 136 Abs. 1 S. 2 StPO
    Mordmerkmale der "Heimtücke"; "niedrige Beweggründe"; Besondere Schwere der Schuld; Beschuldigtenbelehrung (Beschuldigteneigenschaft)

  • lexetius.com
  • openjur.de
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Wird zitiert von ... (5)  

  • BGH, 20.07.2004 - 1 StR 145/04  

    Mord (Heimtücke: Arglosigkeit und Wehrlosigkeit bei offenem feindseligen

    Daran fehlt es nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs z.B. bei der maschinellen Herstellung von kaufmännischen Buchungsstreifen (vgl. BGHSt 15, 253, 255), bei den Niederschriften über Tonbandaufzeichnungen (vgl. BGHSt 27, 135, 137) und bei EDV-Ausdrucken (vgl. BGH, Urteil vom 30. Januar 2001 - 1 StR 454/00).

    Daran fehlt es nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs z.B. bei der maschinellen Herstellung von kaufmännischen Buchungsstreifen (vgl. BGHSt 15, 253, 255), bei den Niederschriften über Tonbandaufzeichnungen (vgl. BGHSt 27, 135, 137) und bei EDV-Ausdrucken (vgl. BGH, Urteil vom 30. Januar 2001 - 1 StR 454/00).

  • BGH, 12.02.2004 - 1 StR 566/03  

    Aufklärungspflicht und Unmittelbarkeitsgrundsatz (zulässiger Augenschein durch

    Zu einer ergänzenden Protokollverlesung im Wege des Urkundenbeweises hat der Bundesgerichtshof (BGHSt 20, 160, 161 f.; vgl. im übrigen auch RGSt 37, 317 f.; BGH NStZ 1995, 609; BGH, Beschluß vom 30. Januar 2001 - 1 StR 454/00; Gollwitzer in Löwe/Rosenberg, StPO 25. Aufl. § 250 Rdn. 17 f.; G. Schäfer, Die Praxis des Strafverfahrens 6. Aufl. Rdn. 1094) ausgeführt: "§ 250 StPO untersagt nämlich nur die Ersetzung der Zeugenaussage durch die Verwertung einer berichtenden, zu Beweiszwecken erstellten Urkunde, mag es sich dabei nun um ein Protokoll oder um eine schriftliche Erklärung des Zeugen handeln.
  • VG Meiningen, 07.05.2003 - 6 D 60016/00  

    Disziplinarrecht der Landesbeamten; Disziplinarrecht; Disziplinarverfahren;

    Es entspricht aber der einhelligen Auffassung in Rechtsprechung (BGHSt 38, 214; BGH, U. v. 30.01.2001, 1 StR 454/00 in NVwZ-RR 2002, 67) und Lehre (Hanack in Loewe/Rosenberg, Komm. zur StPO, § 136 Rdnr. 53; Meyer/Goßner, Komm. zur StPO, § 136 Rdnr. 20), dass grundsätzlich Äußerungen eines Beschuldigten, die dieser ohne vorangegangene Belehrung nach § 136 Abs. 1 Satz 2 StPO in einer polizeilichen Vernehmung gemacht hat, in die Hauptverhandlung nicht eingeführt und verwertet werden dürfen.

    Beschuldigter in diesem Sinne ist nur der Tatverdächtige, gegen den ein Ermittlungsverfahren als Beschuldigter betrieben wird (BGH, U. v. 30.01.2001, a.a.O.; Hanack in Loewe/Rosenberg, a.a.O., § 136 Rdnr. 4).

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  • BGH, 25.09.2007 - 1 StR 350/07  

    Reichweite des Unmittelbarkeitsgrundsatzes (Verlesung von Urkunden und anderen

    Ein Verstoß gegen den Grundsatz der Unmittelbarkeit, der in § 250 StPO zur Geltung kommt, liegt darin nicht (BGH, Urt. vom 30. Januar 2001 - 1 StR 454/00).
  • BGH, 20.07.2004 - 1 StR 145/04  
    Daran fehlt es nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs z.B. bei der maschinellen Herstellung von kaufmännischen Buchungsstreifen (vgl. BGHSt 15, 253, 255), bei den Niederschriften über Tonbandaufzeichnungen (vgl. BGHSt 27, 135, 137) und bei EDV-Ausdrucken (vgl. BGH, Urteil vom 30. Januar 2001 - 1 StR 454/00).
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