Rechtsprechung
| BGH, 30.03.2006 - I ZR 57/03 |
Volltextveröffentlichungen (10)
mehr- IWW
- Kanzlei Prof. Schweizer (Volltext/Auszüge)
Kenntnis von groben Organisationsmängeln; Tätigkeit außerhalb des Bezirks
- NWB SteuerXpert START
- unidroit.info
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mitverschulden des Versenders wegen Kenntnis von groben Organisationsmängeln des Frachtführers; Verzicht auf entgeltpflichtige Schutzvorkehrungen
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Schadensrecht - Anspruchsminderung des Versenders bei Verlust des Versandgutes
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Main, 19.03.2001 - 1 O 31/00
- OLG Frankfurt, 21.01.2003 - 5 U 88/01
- BGH, 30.03.2006 - I ZR 57/03
Zeitschriftenfundstellen
- NJW-RR 2006, 1264
- MDR 2006, 1418
Wird zitiert von ... (9)
- BGH, 20.07.2006 - I ZR 9/05
Handelsrecht - Mitverschulden bei der Versendung von Transportgut
Schadensteilung">425 Abs. 2 HGB zu übertragen (BGH TranspR 2003, 467, 471; BGH, Urt. v. 30.3. 2006 - I ZR 57/03, TranspR 2006, 250, 253). - OLG Düsseldorf, 21.04.2010 - 18 U 232/09
Mitverschulden des Versenders bei unterbliebener Wertdeklaration
Schadensteilung">425 Abs. 2 HGB zuwider, einer Schadensentstehung entgegen zu wirken (BGH, NJW-RR 2006, 1264, 1267).Der Versender erklärt durch Unterlassen einer Wertdeklaration, dass sein Interesse an den Gütern die in Ziff. 9.2 genannte Grundhaftung nicht übersteigt." Aus dieser Klausel ist für den Absender ersichtlich, dass der Transporteur bei wertvolleren Gütern höhere Sorgfaltsmaßstäbe anlegen würde (vgl. BGH, NJW-RR 2006, 1264, 1266 f.).
Ist nämlich ungeklärt, in welcher Phase des Transports der Schaden eingetreten ist, kann er auch in einem Bereich entstanden sein, in dem der Spediteur/Frachtführer seine Sorgfalt bei dem Transport der wertdeklarierten Ware nicht oder nicht in leichtfertiger Weise verletzt hätte (vgl. BGH, NJW-RR 2006, 1264, 1267).
Nur in diesem Rahmen führt der BGH aus, dass die Kausalität des Mitverschuldens nicht im Hinblick auf den jeweils unbekannten Schadensort abgelehnt werden könne und ein bei der Entstehung des Schadens mitwirkendes Verschulden auch dann in Betracht komme, wenn nicht ausgeschlossen werden könne, dass die Sendung gerade in einem Bereich verloren gegangen sei, der nicht zusätzlich gesichert gewesen wäre (vgl. BGH, NJW-RR 2006, 1264, 1266).
- OLG Düsseldorf, 21.04.2010 - 18 U 215/09
Mitverschulden des Versenders an dem Verlust von Transportgut wegen …
Schadensteilung">425 Abs. 2 HGB zuwider, einer Schadensentstehung entgegen zu wirken (BGH NJW-RR 2006, 1264, 1267).In den Beförderungsbedingungen der Beklagten ist unter Ziff. 9.4 Folgendes geregelt: "Beim Versand als Wertpaket wird die Haftungsgrenze nach Ziff. 9.2 durch korrekte Deklaration des Wertes der Sendung und durch Zahlung des in der Tariftabelle aufgeführten Zuschlages auf den deklarierten Wert angehoben...Der Versender erklärt durch Unterlassen einer Wertdeklaration, dass sein Interesse an den Gütern die in Ziff. 9.2 genannte Grundhaftung nicht übersteigt." Aus dieser Klausel ist für den Absender ersichtlich, dass der Transporteur bei wertvolleren Gütern höhere Sorgfaltsmaßstäbe anlegen würde (vgl. BGH NJW-RR 2006, 1264, 1266 f.).
Ist nämlich ungeklärt, in welcher Phase des Transports der Schaden eingetreten ist, kann er auch in einem Bereich entstanden sein, in dem der Spediteur/Frachtführer seine Sorgfalt bei dem Transport der wertdeklarierten Ware nicht oder nicht in leichtfertiger Weise verletzt hätte (vgl. BGH, NJW-RR 2006, 1264, 1267).
Nur in diesem Rahmen führt der BGH aus, dass die Kausalität des Mitverschuldens nicht im Hinblick auf den jeweils unbekannten Schadensort abgelehnt werden könne und ein bei der Entstehung des Schadens mitwirkendes Verschulden auch dann in Betracht komme, wenn nicht ausgeschlossen werden könne, dass die Sendung gerade in einem Bereich verloren gegangen sei, der nicht zusätzlich gesichert gewesen wäre (vgl. BGH, NJW-RR 2006, 1264, 1266).
- BGH, 13.09.2007 - I ZR 155/04
Handelsrecht - Rechtswirkung des Hinweises "alle Ansprüche abgegolten"?
Das Berufungsgericht wird in diesem Zusammenhang zu berücksichtigen haben, dass sich die Ursächlichkeit eines entsprechenden Mitverschuldens nur dann verneinen lässt, wenn der Schädiger zumindest gleich gute Erkenntnismöglichkeiten vom Wert der Sendung hatte wie der Geschädigte (…vgl. BGH, Urt. v. 1.12.2005 - I ZR 265/03, NJW-RR 2006, 1108 Tz. 24 = TranspR 2006, 208;… Urt. v. 19.1.2006 - I ZR 80/03, VersR 2006, 953 Tz. 26 = TranspR 2006, 121 = NJW-RR 2006, 822; Urt. v. 30.3.2006 - I ZR 57/03, NJW-RR 2006, 1264 Tz. 46 = TranspR 2006, 250). - OLG Düsseldorf, 21.04.2010 - 18 U 238/09
Mitverschulden des Versenders an dem Verlust von Transportgut wegen …
Schadensteilung">425 Abs. 2 HGB zuwider, einer Schadensentstehung entgegen zu wirken (BGH, NJW-RR 2006, 1264, 1267).In den Beförderungsbedingungen der Beklagten ist unter Ziff. 9.4 Folgendes geregelt: "Beim Versand als Wertpaket wird die Haftungsgrenze nach Ziff. 9.2 durch korrekte Deklaration des Wertes der Sendung und durch Zahlung des in der Tariftabelle aufgeführten Zuschlages auf den deklarierten Wert angehoben...Der Versender erklärt durch Unterlassen einer Wertdeklaration, dass sein Interesse an den Gütern die in Ziff. 9.2 genannte Grundhaftung nicht übersteigt." Aus dieser Klausel ist für den Absender ersichtlich, dass der Transporteur bei wertvolleren Gütern höhere Sorgfaltsmaßstäbe anlegen würde (vgl. BGH, NJW-RR 2006, 1264, 1266 f.).
Ist nämlich ungeklärt, in welcher Phase des Transports der Schaden eingetreten ist, kann er auch in einem Bereich entstanden sein, in dem der Spediteur/Frachtführer seine Sorgfalt bei dem Transport der wertdeklarierten Ware nicht oder nicht in leichtfertiger Weise verletzt hätte (vgl. BGH, NJW-RR 2006, 1264, 1267).
- BGH, 11.09.2008 - I ZR 118/06
Haftung des Spediteurs bei Abhandenkommen von Transportgut; Mitverschulden des …
Denn unabhängig davon reichen jedenfalls die bloße Kenntnis und Billigung der Transportorganisation der Beklagten durch die Versenderin für sich gesehen nicht aus, um ein Mitverschulden zu bejahen (BGH, Urt. v. 30.3.2006 - I ZR 57/03, NJW-RR 2006, 1264 Tz. 35 = TranspR 2006, 250 m.w.N.). - BGH, 24.06.2010 - I ZR 73/08
Handelsrecht - Mitverschulden bei Paketversand
Denn unabhängig davon reichen jedenfalls die bloße Kenntnis und Billigung der Transportorganisation des Spediteurs/Frachtführers durch einen Auftraggeber für sich gesehen nicht aus, um ein Mitverschulden zu bejahen (…BGH, Urt. v. 15.11.2001 - I ZR 182/99, TranspR 2002, 302, 304;… Urt. v. 13.2.2003 - I ZR 128/00, TranspR 2003, 255, 258;… Urt. v. 17.6.2004 - I ZR 263/01, TranspR 2004, 399, 402; Urt. v. 30.3.2006 - I ZR 57/03, NJW-RR 2006, 1264 Tz. 35 = TranspR 2006, 250, 252;… Urt. v. 11.9.2008 - I ZR 118/06, TranspR 2008, 362 Tz. 17). - OLG München, 18.08.2010 - 7 U 2114/10
Qualifizierte Haftung des Frachtführers: Mitverschulden des Auftraggebers bei …
Kein Mitverschulden nimmt der Senat unter Hinweis auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (in: TranspR 2006, 250, 252; 2008, 362, 363) an, soweit die T. GmbH durch Nr. 12 der Vereinbarung vom 25. Mai 2004 (Anlage K 2) wusste und eventuell sogar billigte, dass die Beklagte keine Schnittstellenkontrollen durchführt. - OLG Saarbrücken, 16.07.2008 - 5 U 34/08
Haftung wegen Diebstahls der Ladung bei Transportdurchführung nach CMR
Die Anwendbarkeit des § 254 BGB wird in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes jedenfalls für die verschärfte Haftung nach Art. 29 CMR bejaht (…BGH, Urt. v. 19.01.2006 - I ZR 80/03 - NJW-RR 2006, 822 [823]; Urt. v. 30.03.2006 - I ZR 57/03 - NJW-RR 2006, 1264 [1266]).
