Rechtsprechung
| BGH, 30.03.2006 - IX ZB 102/04 |
Volltextveröffentlichungen (6)
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EuGVVO Art. 66 Abs. 2 lit. a Art. 35 Abs. 1
Anerkennung von nach Inkrafttreten der EuGVVO erlassenen ausländischen Entscheidungen - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
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Verfahrensgang
- LG Aachen, 08.10.2003 - 10 O 566/03
- OLG Köln, 19.03.2004 - 16 W 39/03
- BGH, 30.03.2006 - IX ZB 102/04
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Hamburg, 18.11.2008 - 6 W 50/08
Vollstreckbarerklärung eines italienischen Urteils: Verstoß gegen den ordre …
Bei der Streitwertfestsetzung bleiben Zinsen und Kosten außer Betracht, wenn es sich um Nebenforderungen handelt (vgl. BGH WM 1956, 1506; dies ergibt sich auch aus neueren Beschlüssen des BGH vom 30.3. 2006, IX ZB 102/04, sowie vom 8.12.2005, IX ZB 28/04, in denen - ohne weitere Begründung - der Gegenstandswert in Höhe der titulierten Hauptforderung ohne Zinsen und Kosten festgesetzt wurde). - OLG Hamburg, 14.09.2007 - 6 W 46/07
Beweisrecht - Beweiskraft einer Zustellungsurkunde
Bei der Streitwertfestsetzung bleiben Zinsen und Kosten außer Betracht, wenn es sich um Nebenforderungen handelt (vgl. BGH WM 1956, 1506; dies ergibt sich auch aus neueren Beschlüssen des BGH vom 30.3. 2006, IX ZB 102/04, sowie vom 8.12.2005, IX ZB 28/04, in denen - ohne weitere Begründung - der Gegenstandswert in Höhe der titulierten Hauptforderungen ohne Zinsen und Kosten festgesetzt wurde).
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