Rechtsprechung
   BGH, 30.03.2011 - XII ZB 537/10   

Volltextveröffentlichungen (6)

mehr
  • IWW
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1896 Abs. 3
    Anordnung einer Kontrollbetreuung für eine demenzkranke Person bei bestehender Vorsorgevollmacht ohne konkreten Überwachungsbedarf

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Familienrecht - Voraussetzungen einer Kontrollbetreuung

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Kontrollbetreuung trotz wirksamer Vorsorgevollmacht

  • lto.de (Kurzinformation)

    Durch fortschreitende Demenzerkrankung wird Erfordernis einer Kontrollbetreuung nicht begründet

Sonstiges

  • wkdis.de (Literaturhinweis: Ausführliche Zusammenfassung)

    Kurznachricht zu "Anmerkung zum Beschluss des BGH vom 30.03.2011, Az.: XII ZB 537/10 (Zu den Voraussetzungen einer Kontrollbetreuung bei Vorliegen einer wirksamen Vorsorgevollmacht)" von Prof. Dr. Tobias Fröschle, original erschienen in: JZ 2011, 1068 - 1072.

Verfahrensgang

  • AG Rotenburg/Wümme, 18.08.2010 - 10 XVII S 857
  • LG Verden, 07.10.2010 - 1 T 142/10
  • BGH, 30.03.2011 - XII ZB 537/10

Zeitschriftenfundstellen

  • NJW 2011, 2137
  • MDR 2011, 789
  • FGPrax 2011, 178
  • FamRZ 2011, 1047



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Wird zitiert von ... (3)  

  • BGH, 21.03.2012 - XII ZB 666/11  

    Familienrecht - Kontrollbetreuung bei wirksamer Generalvollmacht

    Zu den Voraussetzungen einer Kontrollbetreuung bei Vorliegen einer wirksamen Generalvollmacht, in der der Bevollmächtigte von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit wurde (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 30. März 2011 - XII ZB 537/10 - FamRZ 2011, 1047 f.).*).

    Ausreichend sind konkrete Anhaltspunkte dafür, dass der Bevollmächtigte nicht mehr entsprechend der Vereinbarung und dem Interesse des Vollmachtgebers handelt (vgl. Senatsbeschluss vom 30. März 2011 - XII ZB 537/10 - FamRZ 2011, 1047 Rn. 10 mwN).

  • BGH, 01.08.2012 - XII ZB 438/11  

    Familienrecht - Kontrollbetreuung bei General- und Altersvorsorgevollmacht

    Ausreichend sind konkrete Anhaltspunkte dafür, dass der Bevollmächtigte nicht mehr entsprechend der Vereinbarung und dem Interesse des Vollmachtgebers handelt (vgl. Senatsbeschluss vom 30. März 2011 - XII ZB 537/10 - FamRZ 2011, 1047 Rn. 10 mwN).
  • OLG Saarbrücken, 03.04.2012 - 6 UF 10/12  

    Zur - § 26 FamFG geschuldeten - Erforderlichkeit der Einholung eines

    Zwar muss das Gericht nicht jeder nur denkbaren Möglichkeit nachgehen und besteht insbesondere keine Pflicht zu einer Amtsermittlung "ins Blaue hinein", weshalb bloße Verdachtsäußerungen, die jeglicher tatsächlichen Grundlage entbehren, keinen Ermittlungsanlass geben (dazu BGH FamRZ 2011, 1047).
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