Rechtsprechung
   BGH, 30.04.1974 - 4 StR 67/74   

Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    § 113 StGB
    Zur Frage, ob ein Polizeibeamter, der einen Verkehrsteilnehmer bei einer allgemeinen Verkehrskontrolle anhält, eine Vollstreckungshandlung vornimmt

  • opinioiuris.de

    Verkehrskontrolle

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

Zeitschriftenfundstellen

  • BGHSt 25, 313
  • NJW 1974, 1254
  • NJW 1974, 1776 (Ls.)
  • MDR 1974, 679
  • JR 1975, 118



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Wird zitiert von ... (4)  

  • OLG Düsseldorf, 05.06.1996 - 5 Ss 460/96  

    Verriegeln der Autotür von innen - § 113 StGB, "Gewalt", Kriterien des §

    Eine Vollstreckungshandlung im Sinne des § 113 Abs. 1 StGB liegt vor, wenn ein Amtsträger mit seiner Tätigkeit den konretisierten, also auf einen bestimmten Fall anzuwendenden und nach Umfang und Inhalt durch das Gesetz oder die in § 113 StGB bezeichneten Staatsorgane begrenzten staatlichen Willen notfalls zwangsweise durchzusetzen bezweckt (BGHSt 25, 313, 314; OLG Celle in NJW 73, 2215; von Bubnoff in: Leipziger Kommentar zum StGB, 4. Band, 10. Aufl., § 113, Rn. 11; Eser in: Schönke/ Schröder, StGB, 24. Aufl., § 113, Rn. 10 und 13).

    Auch die unmittelbare Vollstreckung des in einem Gesetz zum Ausdruck gekommenen Staatswillens durch den hierzu berufenen Amtsträger ohne vorausgegangene gerichtliche oder behördliche Anordnung genießt den Schutz des § 113 StGB (RGSt 41, 82, 85 ff.; BGHSt 25, 313, 315; Dreher-Tröndle, StGB, 47. Aufl., § 113, Rn. 3).

    Voraussetzung hierfür ist, daß sich der Täter einer bereits begonnenen oder unmittelbar bevorstehenden, aber noch nicht beendeten Vollstreckungshandlung widersetzt (RGSt 41, 181, 183; BGHSt 25, 313, 314; Dreher-Tröndle a.a.O., Rn. 9 m. w. Nachw.; von Bubnoff a.a.O., Rn. 12; Eser a.a.O., Rn. 15).

    Dies war vorliegend der Fall, da die Polizeibeamten den Angeklagten zur Durchführung der Verkehrskontrolle nach § 36 Abs. 5 StVO schon vor der Verriegelung der Fahrzeugtüren zum Anhalten und Aussteigen aufgefordert hatten und bereits das Haltegebot den Beginn der Amts- und Vollstreckungshandlung darstellte, zu deren Zweck die Anweisung erteilt wurde (BGHSt 25, 313, 315; OLG Köln in VRS 35, 344, 345 ff. m. w. Nachw.; von Bubnoff a.a.O., Rn. 11; Eser a.a.O., Rn. 16).

  • BGH, 06.05.1982 - 4 StR 127/82  

    StGB § 113

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  • BGH, 24.02.1983 - 1 StR 51/83  
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  • OLG München, 08.12.2008 - 5St RR 233/08  

    Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte: Notwendige Urteilsfeststellungen zur

    Nach den bisherigen Urteilsfeststellungen hielten die Polizeibeamten den Angeklagten im Rahmen einer allgemeinen Verkehrskontrolle an, zu der sie nach § 36 Abs. 5 StVO i.V.m. § 6 Abs. 1 StVG berechtigt waren (BGHSt 25, 313/315).
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