Rechtsprechung
   BGH, 30.04.1997 - 2 StR 670/96   

Prügel nach Gefängnismeuterei

§ 258, § 13 StGB, Garantenpflicht;

Einwirken auf Dritte;

§ 258 Abs. 5 StGB

Volltextveröffentlichungen (3)

  • HRR Strafrecht

    § 258 Abs. 1 StGB; § 13 Abs. 1 StGB
    Strafvereitelung durch Unterlassen (Garantenpflicht von Strafvollzugsbeamten, Straftaten, die Anstaltsbedienstete an Gefangenen verübt haben, anzuzeigen; Garantenstellung; Rechtsgut); keine allgemeine Anzeigepflicht von Amtsträgern.

  • Alpmann Schmidt

    StGB (1975) § 258 Abs. 1,§ 258a,§ 13 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

Zeitschriftenfundstellen

  • BGHSt 43, 82
  • NJW 1997, 2059
  • NStZ 1997, 597
  • StV 1997, 526
  • JR 1998, 335



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Wird zitiert von ... (7)  

  • BGH, 17.07.2009 - 5 StR 394/08  

    Strafrechtliche Garantenpflicht eines "Compliance Officers"

    Dabei kommt es nicht auf die Rechtsform der Übertragung an, sondern darauf, was unter Berücksichtigung des normativen Hintergrunds Inhalt der Pflichtenbindung ist (vgl. BGHSt 43, 82).
  • BGH, 26.07.2007 - 4 StR 240/07  

    Falsche uneidliche Aussage; Aussagenotstand (maßgebliches Vorstellungsbild;

    Er ist insoweit verpflichtet, zumutbare Maßnahmen zur Verhinderung weiterer sexueller Übergriffe zu treffen, die aus dem Lehrerkollegium heraus zuvor vorgefallen sind (vgl. BGHSt 43, 82, 87; BGH bei Holtz MDR 1982, 626; BGH MDR 1984, 274).

    Der Angeklagte wäre als Schulleiter deshalb gehalten gewesen, zumutbare Maßnahmen zur Verhinderung weiterer sexueller Übergriffe seines Kollegen zu treffen (vgl. BGHSt 43, 82, 87; BGH bei Holtz MDR 1982, 626; BGH MDR 1984, 274).

  • BGH, 08.06.1999 - 1 StR 210/99  

    Nur wegen Vorteilsannahme ergangene Verurteilung eines Beamten der LVA

    War der Angeklagte Vorgesetzter des Angeklagten C. so war er im Rahmen der Dienstaufsicht gehalten, wenigstens innerhalb der LVA dem von ihm erkannten pflichtwidrigen Verhalten des ihm unterstellten Mitarbeiters entgegenzutreten, sei es durch Information seiner Vorgesetzten (vgl. BGHSt 43, 82, 84), sei es zunächst durch den Versuch, auf den Angeklagten C. unmittelbar einzuwirken.
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  • BGH, 04.05.2004 - 4 StR 49/04  

    Bestechlichkeit (auf eine pflichtwidrige Diensthandlung bezogene

    Diese Auffassung steht auch nicht in Widerspruch zu der Rechtsprechung, derzufolge außerhalb des Bereichs, der Amtsträgern der Strafverfolgung zugewiesen ist, für Beamte keine allgemeine Pflicht besteht, ihnen bekannt gewordene Straftaten bei den Strafverfolgungsbehörden anzuzeigen (vgl. BGHSt 43, 82, 85).
  • BGH, 26.07.2007 - 4 StR 239/07  

    Falsche uneidliche Aussage; Aussagenotstand (maßgebliches Vorstellungsbild;

    Die Angeklagten wären deshalb gehalten gewesen, zumutbare Maßnahmen zur Verhinderung weiterer sexueller Übergriffe ihres Kollegen - nahe liegend etwa durch Unterrichtung des Schulleiters - zu treffen (vgl. BGHSt 43, 82, 87; BGH bei Holtz MDR 1982, 626; BGH MDR 1984, 274).
  • OLG Karlsruhe, 31.03.2006 - 3 Ausschl 1/06  

    Strafverfahren gegen Ernst ZündelAusschluss der Wahlverteidigerin angeordnet

    Geschütztes Rechtsgut der Vorschrift des § 258 StGB ist die staatliche Rechtspflege (BGHSt 43, 82, 84; 45, 97, 101; Stree in Schönke/Schröder StGB 26. Aufl. 2001 § 258 Rdnr. 1).
  • OLG Naumburg, 23.04.2012 - 1 Ws 48/12  

    Verfolgung eines das Urteil nach Fertigstellungsfrist teilweise abändernden

    Eine entsprechende Garantenpflicht trifft nur solche Personen, denen das Recht die Aufgabe zuweist, Belange der Strafrechtspflege wahrzunehmen oder zumindest zu fördern, die somit von Rechts wegen dazu berufen sind, an der Strafverfolgung mitzuwirken, also in irgendeiner Weise dafür zu sorgen oder dazu beizutragen, dass Straftäter nach Maßgabe des geltenden Rechts ihrer Bestrafung oder sonstigen strafrechtlichen Maßnahmen zugeführt werden (BGHSt 43, 82, 84f.; Cramer in Münchner Kommentar, aaO., § 258a Rn. 4, Fn. 12).
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