Rechtsprechung
   BGH, 30.04.2003 - VIII ZR 162/02   

Volltextveröffentlichungen (8)

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  • IWW
  • Berliner Mieterverein (Volltext/Auszüge/Inhaltsangabe)

    Verein als Zwischenvermieter

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechte des (End-)Mieters gegenüber dem Eigentümer bei gestuftem Mietverhältnis

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Mietrecht - Einschränkung des Herausgabeanspruchs gemäß § 556 Abs. 3 BGB a.F.

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

Kurzfassungen/Presse

Sonstiges

  • wkdis.de (Literaturhinweis: Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Zusammenfassung von "Gewerbemietverträge - Schriftformverstöße bei langfristigen Verträgen" von RA Dr. Hans Reinold Horst, original erschienen in: MDR 2008, 365 - 372.

Zeitschriftenfundstellen

  • NJW 2003, 3054
  • MDR 2003, 1106
  • NZM 2003, 759



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Wird zitiert von ... (2)  

  • OLG Düsseldorf, 03.05.2011 - 24 U 150/10  

    Mietrecht - Unterschriften müssen gesamten Vertragsinhalt decken!

    Das Schutzbedürfnis der von der Kündigung betroffenen Personengruppe sei ebenso hoch wie bei der gewerblichen Zwischenvermietung zu veranschlagen (vgl. BGH, NJW 2003, 3054).
  • OLG Stuttgart, 16.07.2007 - 5 U 214/06  

    Fristlose Kündigung eines Mietvertrags über ein "Wohnbüro" mit einer Gesellschaft

    In seiner Entscheidung vom 30.04.2003 (BGH NJW 2003, 3054) hat der BGH ausgesprochen, dass auch bei nichtgewerblichen Zwischenvermietungen ein Herausgabeanspruch des Eigentümers gegen den Untermieter durch den allgemeinen Gleichheitsgrundsatz dahin eingeschränkt ist, dass der Untermieter sich auf die Kündigungsvorschriften des Wohnraummietrechts gegenüber dem Eigentümer dann berufen kann, wenn die Interessenlage der an dem gestuften Mietverhältnis Beteiligten den Fällen der gewerblichen Zwischenvermietung vergleichbar ist.
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