Rechtsprechung
   BGH, 30.04.2009 - 1 StR 342/08   

Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 370 Abs. 1 und Abs. 4 AO; § 46 Abs. 2 StGB; § 56 Abs. 3 StGB; § 266 StGB; § 247 StGB; § 337 StPO
    Steuerhinterziehung durch fingierte Ketten- und Karussellgeschäfte (Strafzumessung nach dem aus dem Gesamtsystem erwachsenen Gesamtschaden; verschuldete Auswirkungen der Tat); Aussetzung der Freiheitsstrafe zur Bewährung (Verteidigung der Rechtsordnung bei komplexem und aufwändigem Täuschungssystem zur systematischen Verschleierung von Sachverhalten über einen längeren Zeitraum); Untreue (Strafantragserfordernis; Verfahrenshindernis); unzulässiges Selbstleseverfahren (Beruhen).

  • lexetius.com

    AO § 370 Abs. 1 und Abs. 4; StGB § 46 Abs. 2, § 56 Abs. 3

  • openjur.de
mehr
  • bundesgerichtshof.de
  • Simons & Moll-Simons
  • IWW
  • NWB SteuerXpert START
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Strafzumessung in Fällen fingierter und auf Hinterziehung von Steuern angelegter Kettengeschäfte oder Karussellgeschäfte; Vollstreckung einer Freiheitsstrafe bei der Verkürzung von Steuern in beträchtlichem Umfang durch ein komplexes und aufwändiges Täuschungssystem zur systematischen Verschleierung von Sachverhalten über einen längeren Zeitraum

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Steuerhinterziehung bei Kettengeschäften

  • gruner-siegel-partner.de (Kurzinformation)

    Karlsruhe fordert härtere Strafen für Steuersünder

Besprechungen u.ä. (2)

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Strafzumessung - BGH zieht die Zügel weiter an: Strafvollzug auch bei kurzen Freiheitsstrafen

  • HRR Strafrecht (Entscheidungsanmerkung)

    Strafzumessung bei Kettengeschäften (RD Stefan Rolletschke; HRRS 10/2009, 455 ff.)

Zeitschriftenfundstellen

  • BGHSt 53, 311
  • NJW 2009, 3379
  • NStZ 2009, 637
  • StV 2009, 644
  • BStBl II 2010, 323



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Wird zitiert von ... (3)  

  • BGH, 11.10.2012 - 1 StR 213/10  

    Freier Warenverkehr und gewerbsmäßige unerlaubte Verwertung urheberrechtlich

    Insoweit wäre jedenfalls ein Beruhen des Urteils auf dem geltend gemachten Verstoß auszuschließen (vgl. BGH, Urteil vom 30. April 2009 - 1 StR 342/08, wistra 2009, 359; BGH, Beschluss vom 22. September 2006 - 1 StR 298/06, NStZ 2007, 235, 236; vgl. schon zum Ausschluss eines Verfahrensverstoßes BGH, Urteil vom 7. Februar 2006 - 3 StR 460/98, NJW 2006, 1529).
  • BGH, 07.02.2012 - 1 StR 525/11  

    Strafzumessung bei Steuerhinterziehung in Millionenhöhe (gerechter

    Die Vollstreckung einer Freiheitsstrafe kann sich daher zur Verteidigung der Rechtsordnung als notwendig erweisen, wenn die Tat Ausdruck einer verbreiteten Einstellung ist, die eine durch einen erheblichen Unrechtsgehalt gekennzeichnete Norm nicht ernst nimmt und von vornherein auf die Strafaussetzung vertraut (BGHSt 53, 311, 320 mwN).

    Die Vollstreckung einer Freiheitsstrafe kann sich daher zur Verteidigung der Rechtsordnung als notwendig erweisen, wenn die Tat Ausdruck einer verbreiteten Einstellung ist, die eine durch einen erheblichen Unrechtsgehalt gekennzeichnete Norm nicht ernst nimmt und von vornherein auf die Strafaussetzung vertraut (BGH, Urteil vom 30. April 2009 - 1 StR 342/08, BGHSt 53, 311, 320 mwN).

  • BGH, 19.08.2009 - 1 StR 206/09  

    Keine Steuerhinterziehung bei Verletzung der Nachweispflichten, wenn die

    Die Berücksichtigung umsatzsteuerrechtlicher Begünstigungstatbestände ist nämlich nur dann ausgeschlossen, wenn 'die fraglichen Umsätze trotz formaler Anwendung der Bedingungen der einschlägigen Bestimmungen der ... Richtlinie und des zu ihrer Umsetzung erlassenen nationalen Rechts einen Steuervorteil zum Ergebnis haben, dessen Gewährung den mit diesen Bestimmungen verfolgten Zielen zuwiderliefe' (EuGH Urteil vom 21.02.2006 - C-255/02, Halifax; vgl. auch Senat Urteil vom 30.04.2009 - 1 StR 342/08).
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