Rechtsprechung
| BGH, 30.04.2009 - 2 StR 112/09 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- HRR Strafrecht
§ 56 Abs. 2 StGB
Aussetzung der Freiheitsstrafe zur Bewährung (besondere Umstände: überspannte Anforderungen; Berücksichtigung einer rechtsstaatswidrigen Verfahrensverzögerung). - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- NWB SteuerXpert START
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Feststellung des Nichtvorliegens von besonderen Umständen i.S. des § 56 Abs. 2 Strafgesetzbuch ( StGB ) ohne Prüfung des Vorliegens einer günstigen Sozialprognose nach § 56 Abs. 1 StGB
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
Kurzfassungen/Presse
- strafverteidigung-hamburg.com (Zusammenfassung)
Strafaussetzung zur Bewährung
Zeitschriftenfundstellen
- NStZ 2009, 441
- StV 2009, 523
Wird zitiert von ... (3)
- BGH, 16.09.2009 - 2 StR 233/09
Strafzumessung (rechtsfehlerhafte mangelnde Erörterung wesentlicher für den …
Dies gilt schon deshalb, weil zu den nach Absatz 2 zu berücksichtigenden Faktoren auch solche gehören, die schon für die Prognose nach Absatz 1 von Belang sein können (vgl. Senatsbeschluss vom 30. April 2009 - 2 StR 112/09 m.w.N.). - BGH, 28.08.2012 - 3 StR 305/12
Aussetzung der Freiheitsstrafe zur Bewährung (Vorrang der Prüfung einer positiven …
Dies gilt schon deshalb, weil zu den nach Abs. 2 zu berücksichtigenden Faktoren auch solche gehören, die schon für die Prognose nach Abs. 1 von Belang sind (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschluss vom 30. April 2009 - 2 StR 112/09, NStZ 2009, 441). - BGH, 16.12.2009 - 2 StR 520/09
Rechtsfehlerhafte Versagung der Aussetzung der Freiheitsstrafe zur Bewährung …
Das pauschale Abstellen der Kammer auf das Fehlen besonderer Umstände im Sinne dieser Vorschrift ist schon deshalb rechtsfehlerhaft, weil zu den nach § 56 Abs. 2 StGB zu berücksichtigenden Faktoren auch diejenigen gehören, die schon für die Prognose nach § 56 Abs. 1 StGB von Belang sein können (Senat StV 2009, 523, 524).
