Rechtsprechung
   BGH, 30.04.2009 - 2 StR 112/09   

Volltextveröffentlichungen (6)

  • HRR Strafrecht

    § 56 Abs. 2 StGB
    Aussetzung der Freiheitsstrafe zur Bewährung (besondere Umstände: überspannte Anforderungen; Berücksichtigung einer rechtsstaatswidrigen Verfahrensverzögerung).

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de
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  • NWB SteuerXpert START
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Feststellung des Nichtvorliegens von besonderen Umständen i.S. des § 56 Abs. 2 Strafgesetzbuch ( StGB ) ohne Prüfung des Vorliegens einer günstigen Sozialprognose nach § 56 Abs. 1 StGB

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

Kurzfassungen/Presse

Zeitschriftenfundstellen

  • NStZ 2009, 441
  • StV 2009, 523



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Wird zitiert von ... (3)  

  • BGH, 16.09.2009 - 2 StR 233/09  

    Strafzumessung (rechtsfehlerhafte mangelnde Erörterung wesentlicher für den

    Dies gilt schon deshalb, weil zu den nach Absatz 2 zu berücksichtigenden Faktoren auch solche gehören, die schon für die Prognose nach Absatz 1 von Belang sein können (vgl. Senatsbeschluss vom 30. April 2009 - 2 StR 112/09 m.w.N.).
  • BGH, 28.08.2012 - 3 StR 305/12  

    Aussetzung der Freiheitsstrafe zur Bewährung (Vorrang der Prüfung einer positiven

    Dies gilt schon deshalb, weil zu den nach Abs. 2 zu berücksichtigenden Faktoren auch solche gehören, die schon für die Prognose nach Abs. 1 von Belang sind (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschluss vom 30. April 2009 - 2 StR 112/09, NStZ 2009, 441).
  • BGH, 16.12.2009 - 2 StR 520/09  

    Rechtsfehlerhafte Versagung der Aussetzung der Freiheitsstrafe zur Bewährung

    Das pauschale Abstellen der Kammer auf das Fehlen besonderer Umstände im Sinne dieser Vorschrift ist schon deshalb rechtsfehlerhaft, weil zu den nach § 56 Abs. 2 StGB zu berücksichtigenden Faktoren auch diejenigen gehören, die schon für die Prognose nach § 56 Abs. 1 StGB von Belang sein können (Senat StV 2009, 523, 524).
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