Rechtsprechung
| BGH, 30.04.2009 - I ZR 148/07 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- MIR - Medien Internet und Recht
90% Preisnachlass wegen Räumung - Die Nichtangabe der Dauer eines tatsächlich von vornherein befristeten Räumungsverkaufs stellt eine Verletzung der Informationspflichten des § 4 Nr. 4 UWG dar, die den Wettbewerb spürbar beeinträchtigen kann.
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- webshoprecht.de
Notwendigkeit der Angabe des Endzeitpunktes eines Räumungsverkaufs
- NWB SteuerXpert START
- kanzlei.biz
Verstoß gegen Transparenzgebot des §4 Nr.4 UWG bei Nichtangabe der Dauer eines befristeten Räumungsverkaufs
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Wettbewerbswidrigkeit der Werbung mit einem Preisnachlass für einen Räumungsverkauf
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
Kurzfassungen/Presse
- damm-legal.de (Kurzinformation)
§§ 3, 4 Nr. 4 UWG
Zu der Wettbewerbswidrigkeit eines ohne jegliche Frist ausgewiesenen Räumungsverkaufs
Verfahrensgang
- LG Essen, 23.11.2005 - 41 O 123/05
- OLG Hamm, 09.01.2007 - 4 U 30/06
- BGH, 30.04.2009 - I ZR 148/07
Zeitschriftenfundstellen
- MIR 2009, Dok. 225
Wird zitiert von ...
- BGH, 10.12.2009 - I ZR 195/07
Preisnachlass nur für Vorratsware
Die in § 4 Nr. 4 UWG vorgesehene Pflicht, über die Bedingungen der Inanspruchnahme von Verkaufsförderungsmaßnahmen zu informieren, steht mit der Richtlinie 2005/29/EG in Einklang (BGH GRUR 2009, 1064 Tz. 16-19 - Geld-zurück-Garantie II; Urt. v. 30.4.2009 - I ZR 148/07, juris Tz. 11).
