Rechtsprechung
| BGH, 30.05.1978 - KZR 12/77 |
Volltextveröffentlichungen
Zeitschriftenfundstellen
- BGHZ 71, 367
- NJW 1978, 2096
- GRUR 1978, 658
Wird zitiert von ... (29)
- BGH, 09.12.1999 - III ZR 73/99
Fristwahrende Berufung gegen Urteil einer Kammer für Baulandsachen in …
Aus § 518 Abs. 1 ZPO muß entnommen werden, daß nur bei Einreichung der Berufungsschrift bei dem hierfür zuständigen Gericht eine wirksame Berufungseinlegung vorliegt, der Eingang der Berufungsschrift bei einem anderen Gericht die Frist also grundsätzlich nicht wahren kann (BGH, Urteil vom 3. November 1993 - XII ZR 135/92 - NJW 1994, 589, 590; vgl. auch BGHZ 71, 367, 374;… Baumbach/Albers ZPO 58. Aufl. § 518 Rn. 5;… Stein/Jonas/Grunsky ZPO 21. Aufl. § 518 Rn. 1;… Musielak/Ball ZPO § 518 Rn. 16).b) Soweit der Bundesgerichtshof in BGHZ 71, 367 für das Kartellverfahren besondere Grundsätze aufgestellt hat, hat das Berufungsgericht es mit Recht abgelehnt, diese auf das vorliegende Berufungsverfahren in Baulandsachen zu übertragen.
Die Überlegungen aus BGHZ 71, 367 können also auf das vorliegende Verfahren nicht übertragen werden (vgl. auch - zur Zulässigkeit der Berufung in Binnenschiffahrtssachen - BGH, Urteil vom 11. Dezember 1978 - II ZR 100/78 - MDR 1979, 475 f).
- BGH, 28.01.2004 - VIII ZB 66/03
Verfahrensrecht - Gerichtsstand durch Rechtsmittelgericht nicht prüfbar
In Anbetracht dieser klaren Zuständigkeitsregelung kommt auch entgegen der Ansicht der Rechtsbeschwerde eine Abgabe des Verfahrens durch das angerufene Gericht an das funktionell zuständige Gericht entsprechend den für das Kartellverfahren geltenden Sonderregeln (BGHZ 71, 367 ff.) nicht in Betracht (BGH…, Beschluß vom 19. Februar 2003 aaO).Dies entspricht dem aus dem Grundsatz der Rechtssicherheit abgeleiteten Gebot der Rechtsmittelklarheit, dem Rechtsuchenden den Weg zur Überprüfung gerichtlicher Entscheidungen klar vorzuzeichnen (vgl. BVerfG, Plenumsbeschluß vom 30. April 2003 - 1 PBvU 1/02, NJW 2003, 1924, 1928 m.w.Nachw.; siehe auch BGHZ 71, 367, 371 f.).
- BGH, 10.12.2009 - V ZB 67/09
Wohnungseigentum - Wo muss Berufung eingelegt werden?
Eine weitere Ausnahme lässt der Kartellsenat des Bundesgerichtshofs zu, wenn es um die mit beträchtlichen Abgrenzungsschwierigkeiten behaftete Beantwortung der Frage geht, ob über eine Berufung das in Zivilsachen allgemein zuständige Oberlandesgericht oder das sog. Kartell-Oberlandesgericht zu entscheiden hat (vgl. BGHZ 71, 367, 371 ff.).Dann besteht - da für eine ergänzende Heranziehung der §§ 17a Abs. 3 bis 5, 17b GVG nach der Überführung des WEG-Verfahrens in die Zivilprozessordnung kein Raum mehr ist (vgl. BGHZ 155, 46, 50 f.) - auch ein Bedürfnis für eine entsprechende Anwendung von § 281 ZPO (vgl. auch BGHZ 71, 367, 374; BGH, Beschl. v. 2. November 1994, XII ZB 121/94, NJW-RR 1995, 379, 380; Beschl. v. 10. Juli 1996, XII ZB 90/95, NJW-RR 1997, 55 f.).
- BGH, 19.02.2003 - IV ZB 31/02
Verfahrensrecht - Berufungszuständigkeit des OLG gegen Urteil des AG
Die insoweit für das Kartellverfahren geltenden Sonderregeln (BGHZ 71, 367 ff.) können nicht auf den vorliegenden Fall übertragen werden, weil die Bestimmung der Zuständigkeit für das Berufungsverfahren nach § 119 Abs. 1 Nr. 1 b GVG nicht mit vergleichbaren Unsicherheiten wie das Kartellverfahren belastet ist (vgl. BGH…, Urteil vom 9. Dezember 1999 aaO unter 3 b). - BGH, 03.05.2006 - VIII ZB 88/05
Verfahrensrecht - Rechtsmittelzuständigkeit nach Wohnsitzverlegung
Entgegen der Ansicht der Rechtsbeschwerde kam auch eine Abgabe des Verfahrens durch das angerufene Gericht an das funktionell zuständige Gericht entsprechend den für das Kartellverfahren geltenden Sonderregeln (dazu BGHZ 71, 367, 371 ff.) nicht in Betracht, weil die Bestimmung des § 119 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b GVG nicht mit vergleichbaren Unsicherheiten wie das Kartellverfahren belastet ist (BGH…, Beschluss vom 19. Februar 2003 aaO). - BGH, 15.12.1992 - XI ZB 18/92
Berufungseinlegung beim Senat für Handelssachen des Bezirksgerichts am Sitz der …
Dieses ist das Gericht, das für die Entscheidung über die Berufung zuständig ist (vgl. BGHZ 71, 367, 368).c) Die Beklagte beruft sich auch zu Unrecht auf das Urteil des Bundesgerichtshofs BGHZ 71, 367, wonach eine Berufung, über die der Kartellsenat des Oberlandesgerichts zu entscheiden hat, fristwahrend auch bei dem nach § 119 GVG allgemein zuständigen Oberlandesgericht eingelegt werden kann.
Diese Rechtsprechung beruht auf der Erwägung, daß vielfach zweifelhaft sei, ob das Landgericht als für Kartellsachen zuständiges Gericht entschieden habe und daß eine Regelung, die das einzuhaltende Verfahren nur mit erheblicher Unsicherheit erkennen, einen darauf beruhenden Irrtum des Rechtssuchenden aber zur Unzulässigkeit des Rechtsmittels führen lasse, nicht zur Gewährleistung staatlichen Rechtsschutzes genüge (BGHZ 71, 367, 371 f.).
- BGH, 14.02.1996 - VIII ZR 68/95
Zulässigkeit der Berufung bei Klageänderung im Berufungsverfahren
Das sind die von den Landgerichten als Kartellgerichte erlassenen Urteile (BGHZ 31, 162, 167; 71, 367, 369). - BGH, 02.11.1994 - XII ZB 121/94
Anfechtung eines Urteils bei Unklarheit über die Funktion des Amtsgerichts
Denn in den Fällen der Meistbegünstigung ist ausnahmsweise aus prozeßökonomischen Gründen eine Verweisung von Rechtsmittelgericht zu Rechtsmittelgericht zulässig (vgl. BGHZ 72, aaO. S. 190, 191 und für die ähnliche Lage in Kartellsachen BGHZ 49, 33, 38 und 71, 367, 374). - OLG Rostock, 19.03.2004 - 6 U 178/03 Insoweit sei auf die Rspr. des BGH in Kartellsachen (BGHZ 71, 367ff.) zu verweisen, wo sich - ähnlich wie hier - Schwierigkeiten bei der Zuständigkeitsregelung zeigen würden, die dem BGH Anlass gewesen seien, die Wahrung der Frist auch dann für gegeben zu erachten, wenn die Berufung beim allgemein zuständigen Oberlandesgericht statt (zutreffend) beim Kartellsenat des OLG eingelegt worden seil.
Denn in Zweifelsfällen gebietet sich eine so frühzeitige Berufungseinlegung, dass die Rechtsmittelschrift noch innerhalb der Berufungsfrist an das zuständige Gericht weitergeleitet werden kann (vgl. BGHZ 71, 367; BGH, NJW 2000, 1574;… Zöller/Gummer, a.a.O., § 199 GVG Rn. 13).
- OLG Rostock, 19.03.2004 - 6 W 48/03
Keine Wiedereinsetzung wegen der Versäumnis der Berufungs- und …
Insoweit sei auf die Rspr. des BGH in Kartellsachen (BGHZ 71, 367ff.) zu verweisen, wo sich - ähnlich wie hier - Schwierigkeiten bei der Zuständigkeitsregelung zeigen würden, die dem BGH Anlass gewesen seien, die Wahrung der Frist auch dann für gegeben zu erachten, wenn die Berufung beim allgemein zuständigen Oberlandesgericht statt (zutreffend) beim Kartellsenat des OLG eingelegt worden seil.Denn in Zweifelsfällen gebietet sich eine so frühzeitige Berufungseinlegung, dass die Rechtsmittelschrift noch innerhalb der Berufungsfrist an das zuständige Gericht weitergeleitet werden kann (vgl. BGHZ 71, 367; BGH, NJW 2000, 1574;… Zöller/Gummer, a.a.O., § 199 GVG Rn. 13).
- OLG Karlsruhe, 21.08.2003 - 4 U 28/03
Verfahrensrecht - Berufungszuständigkeit des OLG wegen Auslandsbezugs
- OLG Köln, 29.02.2000 - 3 U 101/99
- OLG Köln, 29.02.2000 - 3 U 101/98
Begriff der Kartellsache - Verweisung an den zuständigen Kartellsenat nach …
- BGH, 01.04.1993 - III ZB 35/92
Formelle Anknüpfung für Rechtsmittelzuständigkeit bei Entscheidungen des …
- BGH, 19.10.1983 - IVb ARZ 35/83
- OLG Köln, 18.12.1996 - 7 U 123/96
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Berufungsfrist in …
- LG Mannheim, 05.11.2008 - 2 S 3/08
Urheberrechtsstreitigkeit: Anforderungen an eine fristwahrende Berufungseinlegung …
- BGH, 20.05.1981 - IVb ZR 572/80
- OLG Köln, 08.07.1994 - 6 U 68/93
Kartellrechtliche Vorfrage; zuständiges Berufungsgericht
- OLG Koblenz, 28.06.2001 - 6 U 2114/98
Zuständigkeit bei Verknüpfung der Übertragung von Urheberrechten und …
- BGH, 11.12.1978 - II ZR 100/78
- OLG Düsseldorf, 18.10.2007 - W (Kart) 8/07
Titulierte Verpflichtung zur Erteilung einer Rechnung mit Umsatzsteuerausweis im …
- BGH, 09.02.1993 - XI ZB 1/93
- BGH, 25.03.1993 - VII ZB 20/92
- BGH, 02.11.1983 - IVb ARZ 44/83
- BGH, 26.09.1984 - IVb ARZ 30/84
- OLG Köln, 23.08.1994 - 6 U 128/94
- BGH, 13.06.1978 - KZB 1/77
- BGH, 13.06.1978 - KZB 2/77
