Rechtsprechung
   BGH, 19.11.1997 - IV ZR 357/96   

Volltextveröffentlichungen (5)

  • DER BETRIEB(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Hemmung der Verjährung eines Teilanspruchs?

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verjährung des Schadensersatzanspruchs bei Verhandlungen über einen abtrennbaren Teil

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Versicherungsrecht- Sonderfall der Verjährungshemmung des § 852 Abs. 2 BGB

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  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Keine Hemmung der Verjährung eines abtrennbaren Teils eines Anspruchs bei Verhandlungen allein über anderen Teil

Zeitschriftenfundstellen

  • NJW 1998, 1142
  • ZIP 1998, 111
  • MDR 1998, 347
  • NZV 1998, 108
  • VersR 1998, 377
  • WM 1998, 871
  • DB 1998, 188



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Wird zitiert von ... (11)  

  • OLG Stuttgart, 09.09.2008 - 1 U 152/07  

    Krankenhaushaftung: Schadensersatz- und Schmerzensgeldanspruch wegen schwerster

    Dabei beziehen sich die Hemmungstatbestände nicht nur auf Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, sondern auch auf die vertraglichen Ansprüche (BGH VersR 1998, 377).

    Etwas anderes kann nur gelten, wenn sich der dahingehende Wille der Parteien eindeutig ergibt (BGH VersR 1998, 377 m. w. N.).

  • OLG Stuttgart, 03.05.2007 - 19 U 13/05  

    Architekten & Ingenieure - Teilschlussrechnung verjährt selbstständig!

    Abgesehen davon läge es unter den gegebenen Umständen nahe, dass die Parteien hinsichtlich der Erstplanung nur über den mit der Teilschlussrechnung geltend gemachten und deshalb diesen betragsmäßig festgelegten abtrennbaren Teil der erbrachten Erstleistungen verhandelt hätten (vl. BGH, Urteil v. 19.11.1997 - IV ZR 357/96, NJW 1998, 1142).
  • OLG Düsseldorf, 18.12.2009 - 23 U 187/08  

    Architekten & Ingenieure - Haftung wegen nicht genehmigungsfähigen Planung

    Nur ausnahmsweise wirkt die Hemmung nur für einen abgrenzbaren Teil eines Anspruchs nicht, wenn die Parteien nur über bestimmte andere Ansprüche verhandeln (BGH, Urteil vom 19.11.1997, IV ZR 357/96, NJW 1998, 1142; Palandt-Heinrichs, BGB, 68. Auflage 2009, § 203, Rn 3 mwN).
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  • OLG Hamm, 26.06.2001 - 27 U 6/01  

    Zur Haftung eines Hundehalters für die Schäden, die ein Fahrradfahrer beim

    Da die Verhandlung auch nicht auf immaterielle Schadensersatzansprüche oder bestimmte Teilansprüche beschränkt war (vgl. hierzu BGH in NJW 1998, 1142; Palandt, a.a.O.), konnte sie die Klägerin - auch annehmen, dass die Verhandlungen sämtliche Ansprüche zum Gegenstand haben würden.
  • OLG Düsseldorf, 09.07.2002 - 23 U 183/01  

    Gefahr der verdeckten Gewinnausschüttung und Warnpflichten des Steuerberaters

    In Ermangelung gesetzlicher Sonderregelungen bewirkt eine Hemmung den Stillstand der Verjährung lediglich für denjenigen Anspruch oder Anspruchsteil, auf den sie sich bezieht (BGH NJW 1998, 1142).
  • OLG Celle, 03.05.2001 - 14 U 223/00  

    Kfz-Haftpflichtversicherung: Anforderungen an ein die Verjährungshemmung

    Die Annahme einer Beschränkung der Anmeldung ist nur dann gerechtfertigt, wenn sich der Beschränkungswille eindeutig aus dem Inhalt der Anmeldung ergibt (BGH VersR 1998, 377, 378.; 1991, 179, 180).
  • OLG Rostock, 31.05.2001 - 1 U 199/99  

    Amtshaftung - Ergotherapeutin in städtischem Alten- und Pflegeheim -

    Nur wenn die Ansprüche gegen den anderen - die Beklagte - bei den Verhandlungen deutlich ausgenommen werden, kann angenommen werden, dass sich die Verhandlungen nicht hierauf beziehen (BGH, a.a.O.; BGH, ZIP 1998, 111 [112]).
  • OLG Naumburg, 04.11.2004 - 2 U 69/04  

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines

    Insbesondere ist die Annahme einer Beschränkung nur gerechtfertigt, wenn sich der dahingehende Wille eindeutig feststellen lässt (BGH NJW 1998, 1142; Palandt/Thomas 61. A., § 852 Rn. 18).
  • OLG Jena, 29.11.2000 - 4 U 1677/99  

    Unterschiedlicher Verjährungsbeginn bei Teilregulierung eines Brandschadens und

    Die Annahme einer Beschränkung ist nur dann gerechtfertigt, wenn sich der dahingehende Wille eindeutig ergibt, denn im Allgemeinen kann der Berechtigte davon ausgehen, dass die Verhandlungen sämtliche Einzelansprüche zum Gegenstand haben sollen (vgl. BGH, VersR 1995, 1141; NJW 1998, 1142 ; RGRK-Kreft, § 852 Rdn. 92).
  • OLG Hamm, 04.12.2007 - 21 U 45/07  
    Solche erstrecken sich im Zweifel auf alle Ansprüche, die sich aus dem verhandlungsgegenständlichen Sachverhalt ergeben können, es sei denn, sie werden ausdrücklich auf einen Anspruchsteil beschränkt (vgl. BGH NJW 1998, 1142), was hier nicht ersichtlich ist.
  • KG, 26.06.2006 - 24 U 96/05  

    Nutzungsentgeltanspruch für Grundstück im Beitrittsgebiet: Berechnung des

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