Rechtsprechung
| BGH, 30.07.1993 - 3 StR 347/92 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- HRR Strafrecht
§ 93 Abs. 1 StGB; § 94 Abs. 1 Nr. 1 StGB; Art. 315 Abs. 4 EGStGB; Art. 3 Abs. 1 GG; Art. 20 Abs. 3 GG; Art. 25 GG; Art. 103 Abs. 2 GG; Art. 31 HLKO
Strafverfolgung früherer hauptamtlicher Mitarbeiter der Geheimdienste der Deutschen Demokratischen Republik wegen Landesverrats; täterschaftliche Begehung von Landesverrat durch hauptamtliche Mitarbeiter fremder Geheimdienste; Kreis der "Repräsentanten" einer fremden Macht i.S.v. § 94 Abs. 1 Nr. 1 StGB; Ablehnung eines Sachverständigen, der als Beamter für die durch die Straftat geschädigte Bundesrepublik tätig ist. - Max-Planck-Institut (Kurzinformation/Auszüge/Volltext)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Max-Planck-Institut (Kurzinformation)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz und Auszüge)
Landesverrat durch DDR-Agenten
Verfahrensgang
- BGH, 23.09.1992 - 3 StR 347/92
- BGH, 30.07.1993 - 3 StR 347/92
Zeitschriftenfundstellen
- BGHSt 39, 260
- NJW 1993, 3147
- MDR 1993, 1216
- NStZ 1993, 587
- NStZ 1994, 282 (Ls.)
- NJ 1994, 82
Wird zitiert von ... (5)
- BVerfG, 15.05.1995 - 2 BvL 19/91
DDR
b) Die Revision des Beschwerdeführers wurde durch Beschluß des Bundesgerichtshofs vom 24. September 1993 als unbegründet unter Hinweis darauf verworfen, daß der Strafsenat die verfassungsrechtlichen Fragen bereits in seinem Urteil vom 30. Juli 1993 - 3 StR 347/92 - entschieden habe. - BGH, 18.10.1995 - 3 StR 324/94
Verfolgbarkeit von Mitarbeitern des MfS der DDR nach der Wiedervereinigung für …
Zur Verfolgbarkeit von MfS-Mitarbeitern der DDR (hier: des Leiters der Hauptverwaltung Aufklärung Markus Wolf) nach der Vereinigung Deutschlands wegen ihrer zuvor gegen die Bundesrepublik Deutschland gerichteten Spionagetätigkeit (teilweise Aufgabe BGH, 30. Juli 1993, 3 StR 347/92, BGHSt 39, 260).Insoweit gibt der Senat seine entgegenstehende Auffassung in BGHSt 39, 260 auf.
- BGH, 25.02.1998 - StB 2/98
Beugehaft gegen Markus Wolf aufgehoben
Der Zeuge W. wäre dann der Beteiligung oder der Täterschaft des Landesverrats schuldig (vgl. BGHSt 39, 260, 273 ff).
- BVerfG, 05.10.1994 - 2 BvR 1839/94
Einstweilige Anordnung zur Aussetzung der gegen eine DDR-Spionin verhängten …
"Mag der Senat auch die Frage nach der Vereinbarkeit der Verfolgung der HVA-Angehörigen mit dem Grundgesetz auch für gelöst halten und den Rechtsbegriff der Offensichtlichkeit nicht engherzig auslegen: Eine Rechtsfrage, die das Bundesverfassungsgericht inzwischen drei Jahre beschäftigt und dessen 2. Senat in Kenntnis der Ausführungen im Urteil des Senats im Verfahren gegen Schütt u.a. vom 30.7.1993 (BGHSt 39, 260 ff. [265]) noch am 23.3.1994 veranlaßt hat, das Max-Planck-Institut für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht um ein völkerrechtliches Gutachten auch zu der hier interessierenden Personengruppe und Sachverhaltsvariante zu bitten, wird vielleicht am Ende mit einem für die Beschwerdeführerin nachteiligen Ergebnis zu beantworten sein - offensichtlich ist die Antwort nicht.". - BGH, 25.02.1998 - 3 StE 7/94 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
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