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   BGH, 30.07.2013 - VI ZR 284/12   

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https://dejure.org/2013,20801
BGH, 30.07.2013 - VI ZR 284/12 (https://dejure.org/2013,20801)
BGH, Entscheidung vom 30.07.2013 - VI ZR 284/12 (https://dejure.org/2013,20801)
BGH, Entscheidung vom 30. Juli 2013 - VI ZR 284/12 (https://dejure.org/2013,20801)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    Dem Gerichtshof der Europäischen Union werden gemäß Art. 267 AEUV folgende Fragen zur Auslegung des Unionsrechts vorgelegt

    Art 1 EWGRL 374/85, Art 6 Abs 1 EWGRL 374/85, Art 9 S 1 Buchst a EWGRL 374/85, Art 267 AEUV, § 1 Abs 1 ProdHaftG
    Vorabentscheidungsersuchen zur Auslegung der Produkthaftungsrichtlinie: Fehlerhaftigkeit eines Medizinprodukts/Herzschrittmacher; Ersatzfähigkeit der Kosten einer Austauschoperation als "durch Körperverletzung verursachter Schaden"

  • Wolters Kluwer

    Fehlerhaftigkeit eines in den menschlichen Körper implantierten Medizinprodukts (hier: Herzschrittmacher); Qualifizierung der Operationskosten zur Explantation des Produkts und zur Implantation eines anderen Herzschrittmachers als einen durch Körperverletzung ...

  • rewis.io

    Vorabentscheidungsersuchen zur Auslegung der Produkthaftungsrichtlinie: Fehlerhaftigkeit eines Medizinprodukts/Herzschrittmacher; Ersatzfähigkeit der Kosten einer Austauschoperation als "durch Körperverletzung verursachter Schaden"

  • ra.de
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    Richtlinie 85/374/EWG Art. 1; Richtlinie 85/374/EWG Art. 6 Abs. 1; Richtlinie 85/374/EWG Art. 9 S. 1 a
    Vorlageersuchen an EuGH über Fehlerhaftigkeit eines Medizinprodukts aufgrund festgestellten Fehlerrisikos der Produktgruppe (Herzschrittmacher)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Fehlerhaftigkeit eines in den menschlichen Körper implantierten Medizinprodukts (hier: Herzschrittmacher); Qualifizierung der Operationskosten zur Explantation des Produkts und zur Implantation eines anderen Herzschrittmachers als einen durch Körperverletzung ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • taylorwessing.com (Kurzinformation)

    Produkthaftung bei bloßem Verdacht eines Produktfehlers?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2013, 1450
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Hamm, 26.10.2010 - 21 U 163/08

    Begriff des Herstellers i.S. von § 4 Abs. 1 ProdHaftG

    Auszug aus BGH, 30.07.2013 - VI ZR 284/12
    Das Amtsgericht Stendal hat der Klage nach Beweisaufnahme durch Verwertung des in einem anderen Rechtsstreit (OLG Hamm, Urteil vom 26. Oktober 2010 - 21 U 163/08, VersR 2011, 637) eingeholten Gutachtens des Sachverständigen Dipl.-Ing.

    Der Auffassung der Revision, dass es insoweit allein auf die berechtigten Sicherheitserwartungen der Fachärzte ankomme (vgl. Oeben/Schiwek, [Anm. zum Urteil des OLG Hamm, VersR 2011, 637], MPR 2011, 145, 149), kann nicht gefolgt werden.

    Angesichts der Lebensgefahr, die von einem fehlerhaften Herzschrittmacher ausgeht, spricht viel dafür, dass der Patient hinsichtlich eines möglichen vorzeitigen Ausfalls des implantierten Geräts berechtigterweise grundsätzlich eine Fehlerquote gegen Null erwarten darf (vgl. OLG Hamm, VersR 2011, 637, 638; Juretzek, PHi 2011, 68, 69).

  • BGH, 09.06.2015 - VI ZR 284/12

    Produkthaftung im Bereich der Medizintechnik: Fehlerhaftigkeit eines

    Insoweit wird zur Begründung auf den Beschluss des Senats vom 30. Juli 2013 (VI ZR 284/12, VersR 2013, 1450 Rn. 10 ff.) Bezug genommen.

    a) Der Senat hat mit seinem Beschluss vom 30. Juli 2013 (VI ZR 284/12, VersR 2013, 1450) dem Gerichtshof der Europäischen Union gemäß Art. 267 AEUV für den Fall, dass die Frage nach der Fehlerhaftigkeit des implantierten Medizinprodukts mit ja beantwortet wird, folgende weitere Frage zur Vorabentscheidung vorgelegt:.

    Danach handelt es sich bei den Kosten der Operationen zur Explantation der Produkte und zur Implantation anderer Herzschrittmacher - die wegen der innerhalb der Produktgruppen der betreffenden Herzschrittmacher aufgetretenen Ausfallrisiken erfolgt sind (vgl. Senatsbeschluss vom 30. Juli 2013, aaO Rn. 15) - jeweils um einen durch Körperverletzung verursachten Schaden im Sinne von § 1 Abs. 1 ProdHaftG.

  • BGH, 01.08.2023 - VI ZR 82/22

    Vorliegen eines Produktfehlers bei einem gebrochenen Keramikinlay einer

    aa) Der Entscheidung des Unionsgerichtshofs lagen Fälle zugrunde, in denen der Austausch von Herzschrittmachern und implantierbaren Cardioverten Defibrillatoren vorsorglich zur Beseitigung einer Lebensgefahr im Fall des - noch nicht eingetretenen - Ausfalls dieser Geräte erfolgte (vgl. Senatsurteile vom 30. Juli 2013 - VI ZR 284/12, VersR 2013, 1450; vom 30. Juli 2013 - VI ZR 327/12, VersR 2013, 1451).

    Daher könnten im Fall der Feststellung eines potenziellen Fehlers solcher Produkte derselben Produktgruppe oder Produktionsserie alle Produkte dieser Gruppe oder Serie als fehlerhaft eingestuft werden, ohne dass ein tatsächlicher Fehler des konkreten Produkts nachgewiesen zu werden brauche (vgl. EuGH, NJW 2015, 1163 Rn. 39 ff.; Senatsurteile vom 9. Juni 2015 - VI ZR 327/12, NJW 2015, 2507 Rn. 23 f.; VI ZR 284/12, NJW 2015, 3096 Rn. 14 f.).

  • AG Magdeburg, 07.09.2015 - 104 C 739/09

    Produkthaftung: Kostenerstattungsanspruch bei Austausch eines fehlerhaften

    Der Bundesgerichtshof spricht im Zusammenhang mit Medizinprodukten der Risikogruppe III von einer Fehlerquote gegen Null, die zu erwarten sei (BGH NJOZ 2014, 567).
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