Rechtsprechung
| BGH, 30.08.2011 - 2 StR 141/11 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- HRR Strafrecht
§ 263 Abs. 5 StGB; § 46b StGB
Gewerbsmäßiger und bandenmäßiger Betrug; Erörterungsmangel zur Kronzeugenregelung (vertypter Strafmilderungsgrund; Wechsel im Aussageverhalten; spätere Geständnisse der Mitangeklagten; Bedeutung für den minder schweren Fall). - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- IWW
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Auswirkungen eines Wechsels im Aussageverhalten auf die Anwendbarkeit des § 46b StGB
Kurzfassungen/Presse
- lto.de (Kurzinformation)
Gericht muss eine mögliche Strafmilderung wegen Hilfe zur Aufklärung oder Verhinderung von schweren Straftaten berücksichtigen
