Rechtsprechung
   BGH, 30.08.2011 - 2 StR 141/11   

Volltextveröffentlichungen (6)

  • HRR Strafrecht

    § 263 Abs. 5 StGB; § 46b StGB
    Gewerbsmäßiger und bandenmäßiger Betrug; Erörterungsmangel zur Kronzeugenregelung (vertypter Strafmilderungsgrund; Wechsel im Aussageverhalten; spätere Geständnisse der Mitangeklagten; Bedeutung für den minder schweren Fall).

  • lexetius.com
  • openjur.de
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Kurzfassungen/Presse

  • lto.de (Kurzinformation)

    Gericht muss eine mögliche Strafmilderung wegen Hilfe zur Aufklärung oder Verhinderung von schweren Straftaten berücksichtigen

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