Rechtsprechung
   BGH, 30.09.1988 - 1 BJs 193/84; StB 27/88   

Kurzfassungen/Presse (3)

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • BGHSt 35, 363
  • NJW 1989, 114
  • MDR 1989, 176
  • NStZ 1989, 81
  • NStZ 1989, 82
  • StV 1989, 1



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Wird zitiert von ... (12)  

  • BGH, 26.06.1990 - 5 AR (VS) 8/90  

    Begriff des berechtigten Interesses an der Feststellung der Rechtswidrigkeit

    Er verweist aber auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, nach der zur Überprüfung der Rechtmäßigkeit erledigter Anordnungen der vorrangige Rechtsweg zum zuständigen Amtsgericht entsprechend § 98 Abs. 2 Satz 2, Abs. 3 StPO eröffnet (vgl. BGHSt 28, 57, 58 und 160, 161; 35, 363, 364; 36, 30, 32 und 242, 244; BGHR StPO § 111 Rechtsmittel 2) und deshalb ein weiterer Rechtsschutz durch das Oberlandesgericht nicht vorgesehen ist (§ 23 Abs. 3 EGGVG ).

    Daß ein Grundrechtseingriff allein zur Bejahung des berechtigten Interesses nicht ausreicht, hat der Bundesgerichtshof auch seinen bisherigen Entscheidungen im Zusammenhang mit der Tätigkeit des Ermittlungsrichters beim Bundesgerichtshof zugrunde gelegt (BGHSt 28, 57; 28, 160; 28, 206; 35, 363, 365).

  • BGH, 30.11.1988 - 1 BJs 89/86  

    StPO (1975) §§ 111, 304 Abs. 5

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  • BGH, 01.12.1988 - I BGs 1113/88  

    StPO § 98

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  • BGH, 02.12.1988 - 1 BJs 193/84  

    StPO § 98 Abs. 2

    »Zur Zulässigkeit der Anrufung des Ermittlungsrichters nach abgeschlossener Durchsuchung auf Grund einer richterlichen Kontrollstellenanordnung (im Anschluß an BGH, 3. Strafsenat, Beschl. v. 30.9.1988 - 1 BJs 193/84 - StB 27/88).«.

    Bundesgerichtshofes durch Beschluß vom 30. September 1988 ( 1 BJs 193/84 - StB 27/88) in einen Antrag auf Entscheidung durch den Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofes umgedeutet.

  • BGH, 31.08.1989 - 1 BGs 289/89  

    StPO StPO (1975) § 98 Abs. 2, § 111 Abs. 3, § 163b, §

    Er hält die der Kontrollstelle zugrundeliegende richterliche Anordnung unter Bezugnahme auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 30. September 1988 (BGHSt 35, 363 ) sowie die Einrichtung einer Kontrollstelle vor seinem Hause und die damit im Zusammenhang stehenden weiteren Exekutivmaßnahmen für rechtswidrig.
  • BGH, 17.03.1989 - I BGs 100/89  

    Vollstreckung von Erzwingungshaft gegen einen Zeugen

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  • OLG Hamm, 09.11.2000 - 5 Ws 230/00  

    Durchsuchung, Beschwerde, weitere Beschwerde, Beanstandung der Art und Weise des

    So hatte der Bundesgerichtshof bis dahin die Auffassung vertreten, dass der von einer bereits abgeschlossenen Durchsuchungsmaßnahme Betroffene die Rechtmäßigkeit der nichtrichterlich angeordneten Durchsuchung selbst (das "Ob" der Durchsuchung) im Wege eines Antrags auf richterliche Entscheidung analog § 98 Abs. 2 S. 2 StPO gerichtlich überprüfen lassen könne, sofern ein entsprechendes Rechtschutzbedürfnis im konkreten Fall gegeben sei (vgl. BGHSt 28, 160; 35, 363), wohingegen für die Überprüfung der Art und Weise des Vollzugs der (richterlich oder nichtrichterlich) angeordneten, abgeschlossenen Durchsuchung der Rechtsweg gemäß §§ 23 ff. EGGVG zum Oberlandesgericht eröffnet sein sollte (vgl. BGHSt 28, 206; 37, 79).
  • OLG Hamm, 16.11.1993 - 3 Ss 1032/93  

    StPO § 140 Abs. 2, §§ 141, 143, 304, 305, 338

    Er gehört damit einem Personenkreis an, für den von Teilen der Rechtsprechung und Literatur stets, also unabhängig von der Bedeutung und dem Gewicht des ihm gemachten strafrechtlichen Vorwurfs, die Notwendigkeit der Beiordnung eines Pflichtverteidigers bejaht wird (vgl. KG StV 1985, 184; OLG Zweibrücken StV 1988, 379 ; BayObLG StV 1990, 103 ; LG Aachen StV 1989, 1-8; LG Köln StV 1990, 59; Laufhütte a.a.O. § 140 Rdn. 25; Lüderssen in Löwe-Rosenberg, StPO 24. Auflage, § 140 Rdn. 80 ff).
  • BGH, 31.08.1989 - I BGs 289/89  
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  • BGH, 01.12.1988 - 1 BGs 1113/88  
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  • BGH, 17.03.1989 - 1 BGs 100/89  
  • AG Nürtingen, 10.03.2008 - 13 LS 26 (HG) Js 97756/07  
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