Rechtsprechung
| BGH, 30.09.2004 - 4 StR 134/04 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- HRR Strafrecht
§ 176 a Abs. 1 Nr. 1 StGB a.F.; § 261 StPO
Freie Beweiswürdigung (unwiderlegte Einlassung des Angeklagten); schwerer sexueller Missbrauch von Kindern (Beischlaf ähnliche sexuelle Handlung: kurzes Eindringen in die Scheide mit einem Finger). - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- NWB SteuerXpert START
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Eindringen in den Körper des Opfers mit dem Finger; Irrtum über das Alter des Opfers
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
Zeitschriftenfundstellen
- NStZ 2005, 152
- StV 2005, 133 (Ls.)
Wird zitiert von ...
- BGH, 09.08.2007 - 3 StR 281/07
Beweiswürdigung (besondere Anforderungen; Aussage gegen Aussage); sexueller …
Dabei wird zu beachten sein, dass bereits bei den Taten 1. - 3., falls sie sich wie bisher erweisen lassen sollten, ein Verbrechen des schweren Kindesmissbrauchs nach § 176a Abs. 1 Nr. 1 StGB vorliegen würde (vgl. zum Eindringen mit dem Finger in die Scheide BGH NStZ 2005, 152 f.).
