Rechtsprechung
   BGH, 30.10.1968 - 4 StR 341/68   

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Jurion (Leitsatz)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    StVO (a.F.) §§ 1, 13, 48




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Wird zitiert von ... (4)  

  • KG, 31.05.2007 - 12 U 129/06  

    Amtshaftung: Haftung des Landes wegen eines Verkehrsunfalls mit einem im Einsatz

    f) Je mehr der Sonderrechtsfahrer von den Verkehrsregeln abweicht, umso mehr muss er Warnzeichen geben und sich vergewissern, dass der Verkehr sie befolgt (BGH VRS 36, 40; BGH VersR 1974, 577; Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 36. Aufl. 2001, StVO 35 Rn. 8).
  • KG, 06.01.2003 - 12 U 138/01  

    Kfz-Unfall: Anforderung an die Inanspruchnahme von Sonderrechten durch ein

    Je mehr der Sonderrechtsfahrer von der Verkehrsregel abweicht, um so mehr muss er Warnzeichen geben und sich vergewissern, dass der Verkehr sie befolgt (BGH VRS 36, 40; BGH VersR 1974, 577; Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 36. Aufl. 2001, StVO 35 Rn. 8).
  • KG, 12.04.2001 - 12 U 14/99  

    Haftungsverteilung bei Kollision mit einem zivilen Einsatzfahrzeug der

    bb) Je mehr der Sonderrechtsfahrer von der Verkehrsregel abweicht, um so mehr muß er Warnzeichen geben und sich vergewissern, daß der Verkehr sie befolgt (BGH VRS 36, 40; BGH VersR 1974, 577; Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 36. Aufl. 2001, StVO § 35 Rn. 8).
  • AG Reutlingen, 06.12.2001 - 9 OWi 33 Js 17746/20  
    Demgemäß entspricht es auch höchstrichterlicher Rechtsprechung, dass der Sonderrechtsfahrer um so mehr Warnzeichen geben muß und sich zu vergewissern hat, dass der andere Verkehr ihn und diese wahrnimmt, je mehr er in einer abstrakt gefahrbringenden Weise von den allgemeinen Verkehrsregeln abweicht (BGH VRS 36, 40 und BGHZ 63, 327).
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