Rechtsprechung
   BGH, 30.11.1977 - IV ZR 42/75   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1977,441
BGH, 30.11.1977 - IV ZR 42/75 (https://dejure.org/1977,441)
BGH, Entscheidung vom 30.11.1977 - IV ZR 42/75 (https://dejure.org/1977,441)
BGH, Entscheidung vom 30. November 1977 - IV ZR 42/75 (https://dejure.org/1977,441)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1977,441) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Obliegenheiten des Versicherten im Rahmen eines Versicherungsvertrages - Wahrheitsgemäße und erschöpfende Auskunft eines Versicherungsnehmers auf an ihn gestellte Fragen durch die Versicherung - Abhängigkeit der Verletzung einer Aufklärungspflicht von einer klaren und ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1978, 826 (Ls.)
  • MDR 1978, 561
  • VersR 1978, 121
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (30)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 20.12.1972 - IV ZR 57/71

    Leistungsfreiheit des Fahrzeugversicherers wegen vorsätzlicher Verletzung der

    Auszug aus BGH, 30.11.1977 - IV ZR 42/75
    Die in § 7 V AKB a.F. vorgesehene Leistungsfreiheit wegen vorsätzlicher (auch folgenloser) Verletzung der Aufklärungspflicht hat der Bundesgerichtshof von einer klaren und unmißverständlichen Belehrung abhängig gemacht, die sich darauf erstrecken muß, daß der Versicherungsnehmer auch dann, wenn seine Handlungsweise dem Versicherer keine Nachteile verursacht, den Versicherungsschutz hinsichtlich des gesamten Versicherungsfalls verliert (Senatsurteil VersR 1973, 174, 175).

    Der Versicherer ist im allgemeinen dem Versicherungsnehmer geschäftlich und versicherungstechnisch überlegen und muß darum auf dessen Belange immer dort so weit wie möglich Rücksicht nehmen, wo der Versicherungsnehmer wegen seiner geringen Vertrautheit mit dem Versicherungswesen erfahrungsgemäß Gefahr läuft, den Versicherungsschutz zu verlieren (BGHZ 48, 7, 10; BGH VersR 1973, 174, 175).

    Dabei ist es hier ebenso wie in der Fahrzeugversicherung aus Gründen der Rechtssicherheit ausgeschlossen, die inhaltlichen Anforderungen an die Belehrung des Versicherers im Einzelfall vom jeweiligen Umfang des zu deckenden Schadens abhängen zu lassen (BGH VersR 1973, 174, 175).

    Die unvollständige Rechtsfolgenbelehrung hindert nur dann den Eintritt der Leistungsfreiheit, wenn die vorsätzliche Auskunftspflichtverletzung für den Versicherer folgenlos geblieben ist (BGH VersR 1973, 174, 175 und 217).

  • BGH, 31.01.1957 - II ZR 216/55

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 30.11.1977 - IV ZR 42/75
    Eine besondere "Ablehnung" eines Sachverständigen, etwa analog den §§ 406, 1032, 1045 ZPO, findet im Sachververständigenverfahren gemäß § 15 AEB nicht statt (vgl. BGH VersR 1957, 122; Prölss/Martin VVG 21. Aufl. § 64 Anm. 9 b m.w.Nachw.).

    Sofern die Beklagte wirklich bestritten haben sollte, daß den Sachverständigen die für die Ermittlung des tatsächlichen Rohgewinns erforderlichen Unterlagen vor Erstattung ihres Gutachtens (vgl. BGH VersR 1957, 122) vorgelegt worden sind (vgl. ihr Vorbringen GA 170 f), hätte das Berufungsgericht zunächst die hierzu von der Klägerin benannten Beweise (Vernehmung der Zeugen P. und K.) erheben müssen.

    Die "berichtigte Bilanz" mit dem höheren Warenbestandswert von 329.215,80 DM hat sie aber erst nach Erstattung des Sachverständigengutachtens am 25. Februar 1971 erstellt, so daß sie von dem Sachverständigen nicht mehr berücksichtigt werden konnte (vgl. BGH VersR 1957, 122).

  • BGH, 11.06.1976 - IV ZR 84/75

    Umfang der Auskunftspflicht eines Versicherungsnehmers gegenüber dem Versicherer

    Auszug aus BGH, 30.11.1977 - IV ZR 42/75
    Daher braucht der Senat nicht zu entscheiden, ob überhaupt eine Schadensberechnung des Versicherungsnehmers, zu der ihn der Versicherer aufgefordert hat, ohne damit schon die Nachfrage nach konkreten für die Schadensermittlung bedeutsamen Einzelumstände zu verbinden, insgesamt oder hinsichtlich einzelner tatsächlicher Angaben unter den Begriff der "Auskunft" (vgl. hierzu Senatsurteil VersR 1976, 821, 823 zur wortgleichen Klausel in der Feuerversicherung, § 13 Abs. 1 c Satz 1 AFB) fällt.

    § 15 Abs. 4 AEB bestimmt ausdrücklich, daß die Pflichten des Versicherungsnehmers nach § 13 Abs. 1 c AEB durch das Sachverständigenverfahren nicht berührt werden; die Pflichten des Versicherungsnehmers im Schadensfalle und das Sachverständigenverfahren laufen rechtlich selbständig nebeneinander her (vgl. Senatsurteil VersR 1976, 821, 823 f).

    Die Mitglieder einer Sachverständigenkommission nach §§ 64 VVG, 15 AEB haben die rechtliche Stellung eines Schiedsgutachters (BGH VersR 1976, 821, 823 mit weiteren Nachweisen).

  • BGH, 08.05.1967 - II ZR 17/65

    Gewährung von Haftpflichtversicherungsschutz gegen die Folgen eines

    Auszug aus BGH, 30.11.1977 - IV ZR 42/75
    Die Belehrungspflicht des Versicherers, der sich bei der Aufklärung des Schadensfalls nach Grund und Höhe der Mithilfe des Versicherungsnehmers bedient, hat der Bundesgerichtshof zunächst für die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung entwickelt (BGHZ 47, 101; 48, 7).

    Der Versicherer ist im allgemeinen dem Versicherungsnehmer geschäftlich und versicherungstechnisch überlegen und muß darum auf dessen Belange immer dort so weit wie möglich Rücksicht nehmen, wo der Versicherungsnehmer wegen seiner geringen Vertrautheit mit dem Versicherungswesen erfahrungsgemäß Gefahr läuft, den Versicherungsschutz zu verlieren (BGHZ 48, 7, 10; BGH VersR 1973, 174, 175).

  • BGH, 16.02.1967 - II ZR 73/65

    Folgen einer Obliegenheitsverletzung durch unwahre oder unvollständige Angaben

    Auszug aus BGH, 30.11.1977 - IV ZR 42/75
    Die Belehrungspflicht des Versicherers, der sich bei der Aufklärung des Schadensfalls nach Grund und Höhe der Mithilfe des Versicherungsnehmers bedient, hat der Bundesgerichtshof zunächst für die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung entwickelt (BGHZ 47, 101; 48, 7).
  • BGH, 03.12.1975 - IV ZR 34/74

    Innerer Zusammenhang zwischen Gefahrenlage und Schadensfolge bei

    Auszug aus BGH, 30.11.1977 - IV ZR 42/75
    Hinsichtlich der (möglicherweise falschen) Schadensberechnung der Klägerin und der Einleitung des Sachverständigenverfahrens fehlt es daher an dem auch bei Obliegenheitsverletzungen erforderlichen Rechtswidrigkeitszusammenhang (vgl. Senatsurteil VersR 1976, 134).
  • BGH, 10.12.2014 - IV ZR 281/14

    Kraftfahrzeugversicherung: Mitarbeiter einer Partei als Sachverständiger im

    Eine offenbare Unrichtigkeit liegt dann vor, wenn sie sich dem unbefangenen, sachkundigen Beurteiler aufdrängt, wenn auch möglicherweise erst nach eingehender Prüfung; daran sind strenge Anforderungen zu stellen, weil sonst der von den Parteien verfolgte Zweck in Frage gestellt würde, den Schaden möglichst rasch und kostengünstig zu regulieren (Senatsurteil vom 30. November 1977 - IV ZR 42/75, VersR 1978, 121 unter III 3).
  • BGH, 21.04.1993 - IV ZR 34/92

    Repräsentantenstellung im Versicherungsrecht

    Vielmehr setzt diese Auskunft eine Nachfrage nach Umständen zur Schadensfeststellung voraus (vgl. BGH, Urteil vom 30. November 1977 - IV ZR 42/75 - VersR 1978, 121 unter I 2 a).
  • BSG, 13.05.2004 - B 3 P 7/03 R

    Private Pflegeversicherung - Geltendmachung von Pflegegeld bei Änderungen der

    Die Abweichung ist zudem "offensichtlich", da die Unvollständigkeit des Gutachtens für einen sachkundigen und unbefangenen Beobachter nach gewissenhafter Prüfung klar und deutlich zu Tage tritt (BGHZ 9, 195, 199; BGH, Urteil vom 30. November 1977 - IV ZR 42/75 -, VersR 1978, 121, 124; vgl auch Beckmann in Honsell aaO § 64 RdNr 39 f und Voit in Prölss/Martin aaO § 64 RdNr 42 ff - jeweils mwN).

    Dies gilt hier umso mehr, als sich das Bundessozialgericht (BSG) mit den zusätzlich vom LSG anerkannten Verrichtungen bereits höchstrichterlich befasst, der Sachverständige also vorhandene Erkenntnisquellen nicht genutzt oder ausgeschöpft hat (vgl BGH aaO VersR 1978, 121, 124; Beckmann in Honsell aaO § 64 RdNr 40).

  • LG Stuttgart, 21.12.2018 - 3 O 257/15

    Deckungsklage gegen die Firmen- und Gebäudeversicherung für ein Küchenstudio:

    Dies ist dann der Fall, wenn sich die Fehlerhaftigkeit des Gutachtens dem sachkundigen und unbefangenen Beobachter - wenn auch möglicherweise erst nach eingehender Prüfung - aufdrängt (BGH, Urteil vom 30.11.1977 - IV ZR 42/75, juris-Rn. 26 = MDR 1978, 561).

    Andererseits dürfen die Anforderungen aber auch nicht überspannt werden (BGH, Urteil vom 30.11.1977 - IV ZR 42/75, juris-Rn. 26 = MDR 1978, 561).

    So muss ein Gutachten z.B. dann als offenbar unrichtig angesehen werden, wenn der Sachverständige falsche Berechnungsgrundlagen oder Schätzungsgrundlagen oder unrichtige Bewertungsmaßstäbe angewendet oder (bei Abgabe des Gutachtens) vorhandene Erkenntnisquellen, wie z.B. Geschäftsbücher oder sonstige Buchungsunterlagen, nicht benutzt oder ungenügend ausgeschöpft hat (BGH, Urteil vom 30.11.1977 - IV ZR 42/75, juris-Rn. 26 = MDR 1978, 561 m.w.N.).

    Folgt aus einem solchen Fehler, dass die Feststellung des Sachverständigen im Gesamtergebnis erheblich von der wirklichen Sachlage abweicht, ist das gesamte Gutachten unverbindlich (BGH, Urteil vom 30.11.1977 - IV ZR 42/75, juris-Rn. 26 = MDR 1978, 561).

  • BGH, 01.04.1987 - IVa ZR 139/85

    Schadenversicherung - Sachverständiger - Gutachten

    Der frühere IV. Zivilsenat (Urteil vom 30.11.1977 - IV ZR 42/75 - VersR 1978, 121, 123 re.
  • OLG Saarbrücken, 20.04.2005 - 5 U 506/04

    Obliegenheitsverletzung in der Kfz-Kaskoversicherung: Frage nach dem

    Dies hat zu geschehen durch einen äußerlich auffallenden und allgemein verständlichen Hinweis auf dem Fragebogen oder einem Begleitzettel, in dem darüber belehrt wird, dass der Versicherungsnehmer durch bewusst unwahre oder unvollständige Angaben den Versicherungsschutz verliert, auch wenn dem Versicherer durch diese Angaben kein Nachteil entsteht (BGH, aaO; siehe auch BGH, VersR 1978, S. 121 ff/122).
  • BSG, 13.05.2004 - B 3 P 7/03
    Die Abweichung ist zudem "offensichtlich", da die Unvollständigkeit des Gutachtens für einen sachkundigen und unbefangenen Beobachter nach gewissenhafter Prüfung klar und deutlich zu Tage tritt (BGHZ 9, 195, 199; BGH, Urteil vom 30. November 1977 - IV ZR 42/75 -, VersR 1978, 121, 124; vgl auch Beckmann in Honsell aaO § 64 RdNr 39 f und Voit in Prölss/Martin aaO § 64 RdNr 42 ff - jeweils mwN).

    Dies gilt hier umso mehr, als sich das Bundessozialgericht (BSG) mit den zusätzlich vom LSG anerkannten Verrichtungen bereits höchstrichterlich befasst, der Sachverständige also vorhandene Erkenntnisquellen nicht genutzt oder ausgeschöpft hat (vgl BGH aaO VersR 1978, 121, 124; Beckmann in Honsell aaO § 64 RdNr 40).

  • BGH, 03.11.1978 - IV ZR 61/77

    Anspruch auf Entschädigung für einen Brandschaden aus einer

    Zu diesen Einwendungen gehören insbesondere auch die, daß sich der Versicherungsnehmer hinsichtlich der Schadenshöhe einer arglistigen Täuschung schuldig gemacht oder seine Aufklärungspflicht verletzt habe (§§ 13, 16 AFB; diese Einwendungen sind deshalb auch nicht im Sachverständigenverfahren nach § 64 VVG zu erledigen: BGH VersR 1978, 121, 122).

    Gerade für das Sachverständigenverfahren nach §§ 64 VVG, 15 AFB, 15 AEB gilt der Grundsatz, daß es sich nicht auf die Frage einer etwaigen Obliegenheitsverletzung oder eines etwaigen Anspruchsverlusts durch arglistige Täuschung erstreckt (vgl. dazu Kaiser, Kommentar der AFB, 2. Aufl. § 16 Rdn. 6; Wussow, Feuerversicherung, § 15 AFB Anm. 6; Prölss/Martin VVG 21. Aufl. § 64 Anm. 6; BGH VersR 1978, 121, 122).

  • OLG Köln, 15.04.1997 - 9 U 46/96

    Folgenlosigkeit unrichtiger, später korrigierter Angaben des

    Selbst dann, wenn die Obliegenheitsverletzung bereits dazu geführt hat, daß der Versicherer die Einleitung eines Sachverständigenverfahren verlangt hat und hierdurch Kosten entstanden sind, ist die Obliegenheitsverletzung noch folgenlos verlaufen (BGH VersR 1978, 121, 122 f.).

    Dabei wird auf den Präventionszweck des § 6 Abs. 3 VVG abgestellt (BGH aaO; ebenso Prölss-Martin aaO) und als Grund für die einschränkende Auslegung des § 6 Abs. 3 VVG eine gerechte Abwägung der schutzwürdigen Interessen beider Vertragsteile genannt (BGH VersR 1973, 174, 175; VersR 1978, 121, 122).

  • OLG Oldenburg, 17.01.1996 - 2 U 246/95

    Leistungsfreiheit; Aufklärungspflichtverletzung; Falschbeantwortung;

    Allerdings bedarf es einer Belehrung nicht, wenn der Versicherungsnehmer arglistig falsche Angaben macht (BGH VersR 1976, 383; BGH VersR 1978, 121, 122; BGH VersR 1979, 366, 367; OLG Hamm r + s 1992, 41).

    Arglist liegt nur vor, wenn der Versicherungsnehmer sich der Unwahrheit seiner Angaben bewußt ist und durch die Falschangabe die Schadensregulierung zu beeinflussen versucht (BGH VersR 1978, 121, 122; OLG Hamm a.a.O.).

  • OLG Köln, 07.02.2012 - 9 U 61/11

    Begriff der Arglist i.S. des § 16 Nr. 2 S. 1 AFB 2008

  • OLG Hamm, 26.05.2021 - 20 U 3/21

    Ansprüche aus einer Feuerversicherung Anspruch auf Zustimmung zu einem Wechsel

  • BGH, 14.11.1984 - IVa ZR 60/83

    Formularmäßige Herabsetzung der Versicherungssumme in der Hausratversicherung

  • OLG Frankfurt, 12.11.1998 - 15 U 269/97

    Entschädigungsleistungen in der Kfz-Vollkaskoversicherung; anrechnungsfreier

  • LG Bochum, 30.04.2004 - 10 S 1/04

    Erstattung von Rechtsanwaltskosten in einem Sachverständigenverfahren nach § 14

  • OLG Nürnberg, 11.05.1995 - 8 U 3815/94

    Versicherungsverlust wegen Falschangaben

  • BGH, 25.06.1990 - II ZR 164/89

    Formvorschriften und Formmangel bei Umwandlung einer OHG in eine GmbH - Abtretung

  • BGH, 13.04.1983 - IVa ZR 163/81

    Klage des Versicherungsnehmers auf Leistung aus einer Hausratsversicherung für

  • LG Köln, 03.06.2020 - 20 O 454/13

    Sachverständigenverfahren vereinbart: Wann sind die Feststellungen unverbindlich?

  • LG München I, 23.06.2015 - 11 O 13206/14

    Kostenvorschussbestimmung nach § 319 BGB durch einen vermeintlich parteiischen

  • OLG Oldenburg, 28.10.1998 - 2 U 175/98

    Leistungsfreiheit eines Versicherers wegen vorsätzlicher Verletzung der

  • OLG Hamm, 08.11.1996 - 20 U 106/96

    Anforderungen an die Belehrung über die Leistungsfreiheit des Versicherers auch

  • BGH, 19.03.1981 - IVa ZR 75/80

    Versagung eines Ausgleichsanspruchs nach Auszahlung einer Versicherungsleistung

  • OLG Celle, 26.04.2007 - 8 U 233/06

    Obliegenheit in der Fahrzeugversicherung bei wahrheitswidriger Verneinung der

  • OLG München, 04.12.1992 - 23 U 7144/91

    VersicherungsR-Obliegenheit zur Rechtsverteidigung bzgl.Betriebshaftpflichtvers.

  • OLG Karlsruhe, 05.06.1997 - 12 U 308/96

    Voraussetzungen eines Leistungsanspruchs gegenüber einer Hausratsversicherung

  • LG Dortmund, 21.04.2010 - 2 O 252/09

    Leistungsfreiheit des Versicherers wegen Obliegenheitsverletzung bei Verschweigen

  • LG Dortmund, 12.01.2011 - 2 O 263/10

    Leistungsfreiheit der privaten Unfallversicherung wegen Verletzung der

  • OLG Oldenburg, 10.06.1996 - 2 U 233/96

    Vermutung der vorsätzlichen Verletzung der Aufklärungsobliegenheit wegen

  • OLG Hamm, 26.05.1982 - 20 U 8/82
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht