Rechtsprechung
| BGH, 30.11.1993 - XI ZR 8/93 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Alpmann Schmidt
- Jurion
- FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Wirksamkeit eines Wechselakzepts
- Betriebs-Berater(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)
Wechselakzept: Wirksamkeit, bedingte Annahmeerklärungen, Umdeutung einer unwirksamen Annahmeerklärung
- ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
Unwirksamkeit eines Wechselakzepts bei als Bedingung auslegbarem Zusatz
Kurzfassungen/Presse
- recht.com (Leitsatz/Auszüge/Zusammenfassung)
Zeitschriftenfundstellen
- BGHZ 124, 263
- NJW 1994, 447
- ZIP 1994, 24
- MDR 1994, 565
- WM 1994, 56
- BB 1994, 170
Wird zitiert von ... (3)
- BAG, 22.11.1995 - 7 ABR 9/95
Konzernbetriebsrat im qualifiziert faktischen Konzern
Das setzt lediglich voraus, daß die natürliche Person ihre unternehmerischen Interessen bei mehreren selbständigen Unternehmen als Allein- oder Mehrheitsgesellschafter verfolgen kann (…BAG Urteil vom 8. März 1994, aaO; BAG Urteil vom 1. August 1995 - 9 AZR 378/94 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen;… BGH Urteile vom 13. Dezember 1993 und 29. März 1993, jeweils aaO; K. Schmidt, NJW 1994, 447). - OLG Köln, 13.04.2006 - 7 U 31/05
Managementfehler und Vorstandshaftung aufgrund existenzvernichtenden Eingriffs - …
Erforderlich ist ein gezielter, betriebsfremder Eingriff, etwa durch Verlagerung des Kundenstamms oder Warenbestandes auf ein anderes abhängiges Unternehmen oder die Eingehung hoch spekulativer Geschäfte, die in ihrem Verlustpotenzial deutlich über die Eigenkapitalausstattung hinausgehen (BGH NZG 05, 215; BGHZ 151, 181; BGH NJW 94, 447). - OLG Dresden, 30.04.2003 - 2 W 388/03
Klauselerteilungsverfahren
Wenn in diesem unstreitige Tatsachen nicht ohne Weiteres einer Beweisführung durch Urkunden bedürfen (vgl. BGHZ 62, 286 [289 ff.]; BGH ZIP 1994, 24 [25]), rechtfertigt sich dies daraus, dass der Urkundenprozess als Streitverfahren ausgestaltet ist und lediglich hinsichtlich des Beweisrechts Besonderheiten unterliegt.
