Rechtsprechung
   BGH, 30.11.2004 - XI ZR 285/03   

Volltextveröffentlichungen (14)

mehr
  • IWW
  • rws-verlag.de

    Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung anhand der Wiederanlagerendite der Kapitalmarktstatistik der Deutschen Bundesbank

  • DER BETRIEB(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Vorfälligkeitsentschädigung wegen vorzeitiger Ablösung eines Realkredits: Anforderungen an die Berechnung

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 249 Hd, 252, 607; ZPO § 287
    Vorfälligkeitsentschädigung: Berechnung anhand des PEX-Index unzulässig

  • Institut für Deutsches und Europäisches Unternehmensrecht

    Berechnung einer Vorfälligkeitsentschädigung nach Bundesbankstatistik, nicht nach PEX-Index

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kriterien für die Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung bei vorzeitiger Ablösung eines Realkredits

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Kreditrecht - Berechnung einer Vorfälligkeitsentschädigung

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
  • Betriebs-Berater(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung anhand der Wiederanlagerendite der Kapitalmarktstatistik der Deutschen Bundesbank

  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung anhand der Wiederanlagerendite der Kapitalmarktstatistik der Deutschen Bundesbank

Kurzfassungen/Presse (18)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Berechnung einer Vorfälligkeitsentschädigung anhand des PEX-Index

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Bundesgerichtshof zur Berechnung einer Vorfälligkeitsentschädigung anhand des PEX-Index

  • IWW (Kurzinformation)

    Finanzierung - Hypothekenbanken dürfen nicht mehr PEX heranziehen

mehr
  • IWW (Kurzinformation)

    Finanzierung - Vorfälligkeitsentschädigungen fallen oft zu hoch aus

  • IWW (Kurzinformation)

    Hypothekenbanken dürfen nicht mehr PEX heranziehen

  • meyer-koering.de (Kurzinformation und Pressemitteilung)

    Bundesgerichtshof zur Berechnung einer Vorfälligkeitsentschädigung anhand des PEX-Index

  • info-m.de (Leitsatz)

    Wie ist eine Vorfälligkeitsentschädigung nach vorzeitiger Ablösung eines Immobilienkredits zu berechnen?

  • NWB SteuerXpert START (Leitsatz)

    BGB § 249 Hd, § 252, § 607; ZPO § 287

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    BGB §§ 249, 252, 607; ZPO § 287
    Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung anhand der Wiederanlagerendite der Kapitalmarktstatistik der Deutschen Bundesbank

  • kanzlei-klumpe.de , S. 4 (Kurzinformation)

    Anforderungen an die Berechnung einer Vorfälligkeitsentschädigung wegen vorzeitiger Ablösung eines Realkredits

  • kanzlei-klumpe.de , S. 4 (Kurzinformation)

    Vorfälligkeitsentschädigungen

  • jurawelt.com (Pressemitteilung)

    Berechnung einer Vorfälligkeitsentschädigung anhand des PEX-Index

  • nomos.de , S. 5 (Kurzinformation)

    Vorfälligkeitsentschädigung bei Ablösung eines Realkredits

  • anwaltskanzlei-menzel.de (Kurzinformation)

    Berechnung einer Vorfälligkeitsentschädigung anhand des PEX - Index

  • anwaltzentrale.de (Kurzinformation)

    Vorfälligkeitsentschädigung oftmals nicht zulässig

  • bauersfeld-rechtsanwaelte.de (Leitsatz)

    Bankrecht - Kredit - Vorfälligkeitsentschädigung - Wiederanlagerendite - PEX-Index

  • finanztip.de (Kurzinformation)

    Vorfälligkeitsentschädigung anhand PEX-Index - Immobilienfinanzeirung und vorzeitge Ablösung Annuitätendarlehen

  • klemmpartner.de (Kurzinformation)

    Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung anhand des PEX-Index unzulässig

Besprechungen u.ä. (3)

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Finanzierung - Bundesgerichtshof: Vorfälligkeitsentschädigungen fallen oft zu hoch aus

  • meyer-koering.de (Entscheidungsbesprechung)

    Berechnung einer Vorfälligkeitsentschädigung

  • EWiR-online.de(Leitsatz frei, Besprechungstext 2,90 €) (Entscheidungsbesprechung)

    Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung anhand der Wiederanlagerendite der Kapitalmarktstatistik der Deutschen Bundesbank

Sonstiges (3)

  • wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)

    Zusammenfassung von "Anmerkung zur Entscheidung des BGH vom 30.11.2004, XI ZR 285/03 (Realkredit, Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung, PEX-Index)" von RA Achim Tiffe, original erschienen in: VuR 2005, 103 - 104.

  • wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)

    Zusammenfassung von "Urteilsanmerkung zu BGH v. 30.11.2004 - XI ZR 285/03 - Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung nicht mit PEX-Index" von Prof. Dr. Konrad Wimmer und RA Dr. Patrick Rösler, original erschienen in: BKR 2005, 148 - 153.

  • wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)

    Zusammenfassung von "Vorfälligkeitsentschädigung bei Ablösung von Realkrediten" von RA Mark T. Singer, original erschienen in: ZAP 2005, 503 - 504.

Zeitschriftenfundstellen

  • BGHZ 161, 196
  • NJW 2005, 751
  • ZIP 2005, 293
  • MDR 2005, 521
  • DNotZ 2005, 547
  • WM 2005, 322
  • BB 2005, 570
  • DB 2005, 388



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Wird zitiert von ... (13)  

  • BGH, 13.04.2010 - XI ZR 197/09  

    Bankrecht - Zinsänderungsklauseln wirksam bei Vereinbarung und Kalkulierbarkeit

    Die in den Monatsberichten der Deutschen Bundesbank veröffentlichten Zinssätze für vergleichbare Produkte hat der Bundesgerichtshof bereits in der Vergangenheit als geeignete Referenz angesehen (vgl. BGHZ 97, 212, 223; auch BGHZ 161, 196, 203 f.).
  • BFH, 07.03.2007 - I R 18/06  

    Vorfälligkeitsentschädigung als passiver Rechnungsabgrenzungsposten

    a) Erhält die Bank im Fall der vorzeitigen Beendigung eines Darlehensverhältnisses vom Darlehensnehmer eine Vorfälligkeitsentschädigung, handelt es sich hierbei wirtschaftlich um eine Leistung, die den Schaden ausgleichen soll, der der Bank durch die vorzeitige Vertragsbeendigung entsteht (vgl. Urteil des Bundesgerichtshofs --BGH-- vom 30. November 2004 XI ZR 285/03, BGHZ 161, 196).
  • OLG Frankfurt, 23.11.2011 - 9 U 76/10  

    Zur Berechnung einer Vorfälligkeitsentschädigung auf den Kündigungszeitpunkt

    53 Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ( BGHZ 136, 161, 168 ff.; 146, 5, 10; 161, 196 ff.) kann eine Bank den Schaden, der ihr durch die Nichtabnahme oder durch die vorzeitige Ablösung des Darlehens entsteht, sowohl nach der Aktiv-Aktiv-Methode als auch nach der Aktiv-Passiv-Methode berechnen.

    Der Differenzbetrag ist um ersparte Risiko- und Verwaltungskosten zu vermindern und auf den Zeitpunkt der Leistung der Vorfälligkeitsentschädigung abzuzinsen ( BGHZ 136, 161, 171; 146, 5, 10 f.; 161, 196 ff.).

    e) Die Beklagte hat - jedenfalls in ihrer Neuberechnung - zulässigerweise als Berechnungsgrundlage die "Wiederanlagerendite der Kapitalmarktstatistik der Deutschen Bundesbank" verwendet (vgl. BGH, Urteil vom 30.11.2004, XI ZR 285/03, Rn. 16 ff., zitiert nach juris = BGHZ 161, 196 ff.).

mehr
  • LG Stuttgart, 16.06.2006 - 13 S 68/06  
    Bei der durch die Beklagten gewählten Berechnung anhand der Aktiv-Passiv-Methode stellt sich der finanzielle Nachteil des Darlehensgebers als Differenz zwischen den Zinsen, die der Darlehensnehmer bei Abnahme des Darlehens und vereinbarungsgemäßer Durchführung des Vertrags tatsächlich gezahlt hätte, und der Rendite dar, die sich aus einer laufzeitkongruenten 'Niederanlage der freigewordenen Beträge in sicheren Kapitalmarkttiteln ergibt, wobei der Differenzbetrag um ersparte Breite- und Verwaltungskosten zu vermindern und auf den Zeitpunkt der Leistung der Vorfälligkeitsentschädigung abzuzinsen ist (st. Rspr. BGH, NJW 2005, 751; BGHZ 136, 161, 171; BGHZ 146, 5, lOf.).

    Demgegenüber hat der BGH seiner zuletzt veröffentlichten Entscheidung die Berechnung der Banken auf deren Indizes beziehungsweise Renditen (PEX-Indexwerte der Hypothekenanleihen und DGFZ-Rendite der DGZ-Bank) im Rahmen der abstrakten Schadensberechnung nach §§ 249, 252 BGB explizit nicht gebilligt sondern lediglich diejenige auf Grund der genannten Kapitalmarktstatistik der Deutschen Bundesbank (BGH, NJW 2005, 751, 752).

    Überdies steht den Instanzgerichten hinsichtlich der Ermittlung des Schadens bei der Vorfälligkeitsentschädigungsberechnung ein weites tatrichterliches Ermessen zu, soweit dieses nicht auf falschen oder offenbar unsachlichen Erwägungen beruht (BGH, NJW 2005, 751, 752).

  • OLG Celle, 01.07.2009 - 3 U 37/09  

    Zulässigkeit einer Teilkündigung des Kreditvertrages wegen wesentlicher

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGH NJW 2001, 509. NJW 2005, 751) beinhaltet der Schaden neben dem entgangenen Nettogewinn, den die Bank erlitten hat, den sogenannten Zinsverschlechterungsschaden (Zinsminderungsverlust), der sich aus der Wiederanlagerendite des Kapitals, die aus der Kapitalmarktstatistik der Bundesbank zu entnehmen ist, ergibt.
  • BGH, 16.05.2006 - XI ZB 20/05  

    Veranlassung zur Klageerhebung

    Daran hatte sich durch das Urteil des Senats vom 30. November 2004 (BGHZ 161, 196 ff.) nichts geändert.
  • OLG Karlsruhe, 03.06.2008 - 17 U 223/07  

    Schadensersatz auf Grund eines Darlehensvertrages: Anspruch einer Bank gegen eine

    Diesem Wegfall des Darlehensrisikos war durch einen prozentualen Abschlag Rechnung zu tragen (BGH WM 1997, 1747; WM 2005, 322; WM 2001, 20).
  • AG Laufen, 08.11.2011 - 2 C 25/11  

    § 812 Abs 1 S 1 Alt 1 BGB

    Nach herrschender Meinung in Literatur und Rechtsprechung (vgl. BGHZ 161, 196) stehen hierbei der kreditgebenden Bank grundsätzlich zwei gleichwertige Berechnungsmethoden zur Verfügung, zwischen denen diese an sich frei wählen kann: die sogenannte Aktiv-Aktiv-Methode und die Aktiv-Passiv-Methode.

    Letztlich wird mit dieser Methode die sogenannte Zinsverschlechterungsrate als Differenz zwischen den vertraglich geschuldeten Zinsen und derjenigen Rendite, die sich aus einer laufzeitkongruenten Wiederanlage der freigewordenen Beträge in sicheren Kapitalmarkttiteln ergibt, (BGHZ 146, 5, 10 f; 161, 196, 201) ermittelt, wobei die zunächst ermittelte Differenz um ersparte Risikoprämien und um in einem absoluten Betrag zu beziffernde Verwaltungskosten zu bereinigen sowie auf den Zeitpunkt der Zahlung der Vorfälligkeitsentschädigung mit dem aktiven Wiederanlagezins abzuzinsen ist (BGHZ 136, 161, 171; 146, 5, 14).

  • OLG Köln, 13.07.2005 - 13 U 22/05  

    Anrechnung der Zinsmarge bei vorzeitiger Ablösung von Altdarlehen

    Die Höhe der von der Beklagten für die drei Realkredite berechneten und vereinnahmten Vorfälligkeitsentschädigungen ist unabhängig davon, dass die Beklagte die Wiederanlagerendite nicht - wie mit dem nach der Schlussverhandlung erster Instanz ergangenen Urteil des BGH vom 30.11.2004 (- XI ZR 258/03 -, BKR 2005, 148 mit Anm. Wimmer und Rösler) gefordert - der Kapitalmarktstatistik der Deutschen Bundesbank, sondern dem PEX-Index entnommen hat, nicht zu beanstanden.
  • AG Stuttgart, 09.02.2006 - 9 C 3734/04  

    Aufhebung eines Hypothekendarlehens: Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung

    Der BGH hat in seiner Entscheidung vom 30.11.2004 (XI ZR 285/03) sich zwar für eine Schadensberechnung nach der Cash-Flow-Methode entschieden und dabei die Rendite einer laufzeitkongruenten Wiederanlage in Hypothekenpfandbriefen zugrunde zu gelegt, so wie sie der Kapitalmarktstatistik der Deutschen Bundesbank entnommen werden kann.
  • LG Kassel, 10.11.2006 - 8 O 1859/06  
  • LG Göttingen, 04.05.2005 - 2 O 617/03  
  • LG Passau, 23.10.2008 - 3 O 238/07  
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