Rechtsprechung
| BGH, 31.01.1984 - RiZ(R) 1/83 |
Kurzfassungen/Presse
- Jurion (Leitsatz)
Zeitschriftenfundstellen
- NJW 1984, 2535
- MDR 1984, 937
Wird zitiert von ... (9)
- BGH, 16.09.1987 - RiZ(R) 4/87
Beeinträchtigung der richterlichen Unabhängigkeit durch eine dienstliche …
Ferner hat der Senat beispielsweise die Ermahnung zu einer strafferen Verhandlungsführung (BGHZ 90, 41, 46 f.) oder zu einer bestimmten Art der Vorbereitung der mündlichen Verhandlung (Urteil vom 31. Januar 1984 - RiZ (R) 1/83 - DRiZ 1984, 365) als Beeinträchtigung der richterlichen Unabhängigkeit bewertet.Ähnlich hat der Senat auch in der Bemerkung in einer dienstlichen Beurteilung, daß das Arbeitspensum des Richters nicht zu befriedigen vermocht habe, keine Beeinträchtigung der richterlichen Unabhängigkeit gesehen (Urteil vom 31. Januar 1984 - RiZ (R) 1/83 - DRiZ 1984, 365).
- VGH Baden-Württemberg, 12.04.2005 - 4 S 439/05
Richter; Stellenbesetzungsverfahren; Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines …
Sie lässt die Entscheidungsfreiheit des Richters unberührt und steht mit der Rechtsfindung nur in einem losen und äußerlichen Zusammenhang (vgl. auch BGH, Urteil vom 31.01.1984, NJW 1984, 2535). - BGH, 22.09.1998 - RiZ(R) 2/97
Entlassung eines Richters auf Probe ohne Beteiligung des Präsidialrates
Es kann deshalb keinem Zweifel unterliegen, daß die monatelange Nichtbearbeitung von Teilbereichen eines richterlichen Dezernats ebenso beanstandet werden kann wie ein unbefriedigendes Arbeitspensum eines Richters (vgl. BGH, Urt. v. 31. Januar 1984 - RiZ (R) 1/83, DRiZ 1984, 365;… BGH, Urt. v. 16. September 1987 - RiZ (R) 4/87, NJW 1988, 419, 420).
- DGH Nordrhein-Westfalen, 10.05.2004 - 1 DGH 2/02
Zur Frage, inwieweit dienstaufsichtliche Maßnahmen des Präsidenten eines OVG in …
Nach der ständigen Rechtsprechung des Dienstgerichts des Bundes unterliegt die richterliche Amtsführung insoweit der Dienstaufsicht, als es um die Sicherung eines ordnungsgemäßen Geschäftsablaufs und die äußere Form der Erledigung der Amtsgeschäfte oder um solche Fragen geht, die dem Kernbereich der eigentlichen Rechtsprechung so weit entrückt sind, dass sie nur noch als zur äußeren Ordnung gehörig anzusehen sind (BGHZ 42, 163 [169 f.]; 47, 275 [286]; 51, 280 [285]; 51, 362 [367]; 52, 345 [346]; 90, 41 [45]; 93, 238 [243 f.]; BGH NJW 1988, 419 [420]; 1988, 421 [422]; DRiZ 1984, 365; 1992, 24 [25]; 1995, 352 [353]).Alle Sach- und Verfahrensentscheidungen sind in die Garantie der richterlichen Unabhängigkeit einbezogen (BGHZ 42, 163 [169]; 47, 275 [286]; 57, 344 [349]; 90, 41 [45]; 93, 238 [243]; BGH DRiZ 1984, 365; 1992, 24 [25]; 1995, 352 [353]; 1998, 20 [22]; 2003, 367 [368]; NJW 1988, 419 [420]; 1988, 421; 1988, 1094; 2002, 359 [361]).
- OLG Hamm, 10.05.2004 - 1 DGH 2/02 Nach der ständigen Rechtsprechung des Dienstgerichts des Bundes unterliegt die richterliche Amtsführung insoweit der Dienstaufsicht, als es um die Sicherung eines ordnungsgemäßen Geschäftsablaufs und die äußere Form der Erledigung der Amtsgeschäfte oder um solche Fragen geht, die dem Kernbereich der eigentlichen Rechtsprechung so weit entrückt sind, dass sie nur noch als zur äußeren Ordnung gehörig anzusehen sind (BGHZ 42, 163 [169 f.]; 47, 275 [286]; 51, 280 [285]; 51, 362 [367]; 52, 345 [346]; 90, 41 [45]; 93, 238 [243 f.]; BGH NJW 1988, 419 [420]; 1988, 421 [422]; DRiZ 1984, 365; 1992, 24 [25]; 1995, 352 [353]).
Alle Sach- und Verfahrensentscheidungen sind in die Garantie der richterlichen Unabhängigkeit einbezogen (BGHZ 42, 163 [169]; 47, 275 [286]; 57, 344 [349]; 90, 41 [45]; 93, 238 [243]; BGH DRiZ 1984, 365; 1992, 24 [25]; 1995, 352 [353]; 1998, 20 [22]; 2003, 367 [368]; NJW 1988, 419 [420]; 1988, 421; 1988, 1094; 2002, 359 [361]).
- BGH, 27.01.1995 - RiZ(R) 3/94 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BGH, 16.09.1987 - RiZ(R) 5/87
Anregung zur Abhaltung von mehr Sitzungstagen
Zwar darf er darauf achten, daß keine Unzuträglichkeiten in der Laufzeit der Prozesse auftreten, und den Umstand als solchen, daß bei einem Richter im Vergleich zu anderen geringere Erledigungszahlen zu verzeichnen sind, zum Gegenstand einer Maßnahme der Dienstaufsicht machen (s. BGHZ 69, 309, 313 f.; 90, 41, 44, 46; BGH, Dienstgericht des Bundes, Urteil vom 31. Januar 1984 - RiZ (R) 1/83 - DRiZ 1984, 365). - BGH, 14.01.1991 - RiZ(R) 5/90
Beeinträchtigung der richterlichen Unabhängigkeit durch Formulierungen in der …
Ferner hat der Senat die Ermahnung zu einer strafferen Verhandlungsführung (BGHZ 90, 41, 46 f) oder zu einer bestimmten Art der Vorbereitung der mündlichen Verhandlung (BGH, Urt. v. 31.1.1984 - RiZ (R) 1/83, DRiZ 1984, 365) als Beeinträchtigung der richterlichen Unabhängigkeit bewertet; ebenso die Bemerkung, betont auf Wahrung der richterlichen Unabhängigkeit bedacht, bemühe sich der Richter um eine positive, problemfreie Zusammenarbeit mit Vorgesetzten (…BGH, Urt. v. 30.3.1987 - RiZ (R) 5/86, DRiZ 1987, 442 = NJW 1987, 2442 f). - BGH, 22.07.1998 - RiZ(R) 2/97 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
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