Rechtsprechung
   BGH, 31.03.2006 - V ZR 51/05   

Volltextveröffentlichungen (9)

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  • IWW
  • Kanzlei Prof. Schweizer

    BGB § 100; BGB §§ 463 a.F., 249 a.F. Cb, Ha
    Wert der Eigennutzung eines Grundstücks nach dem üblichen Miet- oder Pachtzins [Grundstücks- und Wohnungseigentumsrecht]

  • NWB SteuerXpert START

    BGB § 100, § 249 a.F. Cb, § 249 a.F. Ha, § 463 a.F.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 100 § 463 (a.F.) § 249 (a.F.)
    Rückabwicklung eines Grundstückskaufvertrages im Wege des großen Schadensersatzes; Wert der Eigennutzung; Erstattung der Finanzierungskosten des Käufers

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Immobilien - Rückabwicklung des Kaufvertrages: Wert der Eigennutzung

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Deutsches Notarinstitut (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    BGB §§ 100, 463 a.F., 249 a.F.
    Berechnung des Nutzungsvorteils durch Eigennutzung bei Rückabwicklung eines Grundstückskaufvertrages im Wege großen Schadensersatzes

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Berücksichtigung der Eigennutzung bei Rückabwicklung eines Immobiliengeschäfts

  • lw.com , S. 3 (Leitsatz und Kurzinformation)

    Berechnung des Nutzungsvorteils bei Rückabwicklung eines Grundstückskaufvertrages

  • lto.de (Kurzinformation)

    Im Rahmen des großen Schadensersatzes bei Rückabwicklung eines Grundstücksvertrages ist Eigennutzung nur anzurechnen, soweit qualifizierter Zusammenhang zu Schaden besteht

Besprechungen u.ä. (2)

  • 123recht.net (Entscheidungsbesprechung, 27.4.2006)

    Rückabwicklung eines Wohnungskaufes // Der Wert der Eigennutzung eines Grundstücks ist in der Regel nach dem üblichen Miet- oder Pachtzins zu bemessen.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Ist ein Grundstückskaufvertrag wie ein Bauträgervertrag rückabzuwickeln? (IBR 2006, 335)

Sonstiges (2)

  • wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)

    Kurznachricht zu "Anmerkung zum Urteil des BGH vom 31.03.2006, Az.: V ZR 51/05 (Bestimmung des Werts der Eigennutzung eines Grundstücks)" von Wiss. Ass. Dr. Peter W. Tettinger, original erschienen in: JR 2007, 286 - 289.

  • wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)

    Zusammenfassung von "Anmerkung zum Urteil des BGH vom 31.03.2006, Az.: V ZR 51/05 (Berechnung des Nutzungsvorteils eines Grundstückskäufers nach der abnutzungsbedingten Wertminderung der Immobilie ...)" von Notar Dr. Jörn Heinemann, original erschienen in: ZfIR 2006, 851 - 855.

Verfahrensgang

  • LG München II, 26.05.2004 - 13 O 1522/01
  • OLG München, 03.02.2005 - 23 U 3660/04
  • BGH, 31.03.2006 - V ZR 51/05

Zeitschriftenfundstellen

  • BGHZ 167, 108
  • NJW 2006, 1582
  • MDR 2006, 1159
  • DNotZ 2006, 750
  • NZM 2006, 557
  • VersR 2006, 1370
  • WM 2006, 1163
  • JR 2007, 286
  • BauR 2006, 983
  • IBR 2006, 335



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Wird zitiert von ... (20)  

  • BGH, 12.03.2009 - VII ZR 26/06  

    Bauvertrag - Schadensersatz bei mangelhafter Eigentumswohnung

    Im Verlust der Kompensationsmöglichkeit für die Aufwendungen durch die Rückgabe der Wohnung liegt der Nichterfüllungsschaden (BGH, Urteil vom 31. März 2006 - V ZR 51/05, BGHZ 167, 108, 116 f.; vgl. auch BGH, Urteil vom 15. März 2000 - XII ZR 81/97, NJW 2000, 2342, 2343).

    Zu solchen in die Differenzrechnung einzustellenden Vorteilen gehört auch der Wert der von dem Geschädigten vor der Rückgabe der mangelhaften Gegenleistung aus dieser gezogenen Nutzungen (BGH, Urteil vom 31. März 2006 - V ZR 51/05, BGHZ 167, 108, 111).

    Denn auch insoweit gilt die Rentabilitätsvermutung, die dahin geht, dass diese Aufwendungen durch den Vorteil der Gegenleistung wieder eingebracht werden (BGH, Urteil vom 31. März 2006 - V ZR 51/05, BGHZ 167, 108, 116; Urteil vom 26. März 1999 - V ZR 364/97, NJW 1999, 2269; Urteil vom 17. Mai 1995 - VIII ZR 70/94, NJW 1995, 2159, 2160).

  • BGH, 08.12.2009 - XI ZR 181/08  

    Bauträger - Nacherfüllungsanspruch erlischt nicht mit Insolvenz!

    Beide Berechnungsmethoden kommen nur in Betracht, wenn es um den Wert der Gebrauchsvorteile geht, die der Erwerber durch Eigennutzung der ihm überlassenen Immobilie erzielt hat (vgl. dazu und zur Abgrenzung beider Berechnungsmethoden BGHZ 167, 108, Tz. 10 ff. m.w.N.).
  • OLG Frankfurt, 13.04.2011 - 19 U 45/08  

    Immobilien - Zugesicherte Mieten nicht realisierbar: Schadensersatz!

    Das Urteil des BGH vom 31.03.2006, Az. V ZR 51/05, sei nicht einschlägig, da sich dieses nur auf eine selbstgenutzte Eigentumswohnung beziehe.

    Damit wird im Rahmen der Rückabwicklung, also bei Scheitern des Vertrages, beachtet, dass sich die zeitweilige Überlassung des Kaufpreises als Gegenleistung für die zeitweilige Nutzung darstellt (BGH, Urt. v. 31.03.2006, V ZR 51/05, NJW 2006, 1582 ff., Rn. 20 f.; BGH, Urt. v. 06.10.2005, VII ZR 325/03, NJW 206, 53 f.).

    Denn bei der Bemessung der abnutzungsbedingten Wertminderung hat die Nutzung des Grundstücks, das als solches keiner Abnutzung unterliegt, außer Betracht zu bleiben (BGH, Urt. v. 31.03.2006, a.a.O. Rn. 22).

    Zwar führt in dieser Konstellation, bei der sich im Rahmen der Rückabwicklung die (zeitweilige) Überlassung des Kaufpreises als Gegenleistung für die (zeitweilige) Nutzung des Grundstücks darstellt (BGH, Urt. v. 31.03.2006, V ZR 51/05, a.a.O., Rn. 21), eine Zuerkennung von Prozesszinsen zu der von den Beklagten als absurd bezeichneten Situation, dass der Käufer neben der Nutzung der Immobilie auch noch die Zinsen, also die Früchte aus dem Kaufpreis, beides vorliegend über einen Zeitraum von immerhin rund 15 Jahren, erhält.

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  • KG, 18.12.2006 - 2 U 13/06  

    Notwendige Bestimmtheit des Urteils: Saldierung der wechselseitigen

    Kommt es zur Rückabwicklung des Kaufvertrags, kann er daher hinsichtlich der Gebrauchsvorteile nicht so behandelt werden, als hätte er die Sache gemietet; vielmehr hat er nur den "Wertverzehr" herauszugeben, der durch seine Nutzung an der Sache entstanden ist und dessen Eintritt in seinem Vermögen er infolge der Rückabwicklung erspart hat (s. BGH NJW 2006, 1582, 1583 m.N.).

    Es muss dann auch dabei bleiben, dass er als Eigentümer für die Dauer seiner Nutzung die gewöhnlichen Erhaltungskosten und Lasten zu tragen hat (in diese Richtung Staudinger/Lorenz, BGB, Neub. 1999, § 818 Rn 37; s. nunmehr die Erwägungen in BGH NJW 2006, 1582, 1585, die -allerdings für den Fall der schadensersatzrechtlichen Rückabwicklung eines Grundstückskaufvertrags- auf einen Gleichlauf von Investitionsentscheidung und Lastentragung hinaus laufen).

    d) Zugunsten der Beklagten ist ins Saldo die von der Klägerin durch Gebrauch gezogene Nutzung (§ 818 Abs. 1, 2 BGB) einzustellen, die nach dem sog. "Wertverzehr" zu berechnen ist (BGH NJW 1996, 250, 252; NJW 2006, 1582, 1583) und sich bei Kraftfahrzeugen nach der Kilometerleistung bemisst (BGH NJW 1995, 2159, 2161).

  • BGH, 12.11.2009 - VII ZR 233/08  

    Bauträgervertrag - Großer Schadensersatz: Vorteilsausgleich für Eigenheimzulage?

    Im Verlust der Kompensationsmöglichkeit für die Aufwendungen durch die Rückgabe der Wohnung liegt der Nichterfüllungsschaden (BGH, Urteil vom 12. März 2009 - VII ZR 26/06, BauR 2009, 1140, 1142 = NZBau 2009, 376 = ZfBR 2009, 453; Urteil vom 31. März 2006 - V ZR 51/05, BGHZ 167, 108, 116 f.; vgl. auch BGH, Urteil vom 15. März 2000 - XII ZR 81/97, NJW 2000, 2342, 2343).
  • BGH, 06.06.2008 - V ZR 52/07  

    Immobilien - Schadenersatzanspruch wegen Nichterfüllung verjährt einheitlich

    Die verschiedenen Vermögensnachteile, die der Käufer infolge des arglistigen Verschweigens eines Mangels erleidet (hier u.a. Notargebühren, Maklerprovision, Finanzierungskosten), sind unselbständige Faktoren dieses Anspruchs; sie begründen - anders als das Berufungsgericht offenbar meint - keine selbständigen Einzelansprüche (vgl. BGHZ 36, 316, 321; BGH, Urt. v. 22. November 1990, IX ZR 73/90, NJW-RR 1991, 1279; Urt. v. 7. Dezember 1995, VII ZR 112/95, NJW-RR 1996, 891, 892; vgl. auch Senat, BGHZ 167, 108, 116 sowie Soergel/Wiedemann, BGB, 12. Aufl., Vor § 275 Rdn. 37 u. 41).
  • BGH, 13.03.2008 - III ZR 165/07  

    Amtshaftung - Schadensersatzansprüchen eines ausländischen Künstlers

    Aus der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zum Schadensersatzanspruch des Käufers wegen Nichterfüllung des Kaufvertrags, auf die sich das Berufungsgericht in diesem Zusammenhang berufen hat (BGH, Urteil vom 6. Juni 1997 - V ZR 115/96 = BGHZ 136, 52 = NJW 1997, 2378; siehe auch Urteil vom 31. März 2006 - V ZR 51/05 = NJW 2006, 1582), lässt sich für die vorliegende Fallgestaltung nichts anderes entnehmen.
  • OLG Hamm, 03.12.2007 - 17 U 19/07  

    Mangelhaftigkeit einer zu errichtenden Eigentumswohnung wegen Unterschreitung

    Das wären hier die vereinnahmten Mieten (BGH NJW 2006, 1582; NJW-RR 2006, 890), die sich ausweislich der von den Klägern überreichten Anlagen V zur Steuererklärung für die Jahre 2003 bis 2006 auf 11.390,- Euro belaufen.

    Die Verrechnung ist zur Vereinfachung der grundsätzlich schwierigen Abrechnung zulässig (BGH NJW 2006, 1582).

  • OLG Stuttgart, 06.09.2010 - 5 U 114/09  

    Immobilien - Ersatz des positiven Interesses bei Kauvertragsrückabwicklung

    Verlangen sie - wie hier - aber die gesamten Aufwendungen für die Immobilie ersetzt inklusive Finanzierungszinsen, Hausgeld etc., müssen sie sich den deutlich höheren Mietwert abziehen lassen (BGH, U. v. 31.03.2006, Az. V ZR 51/05, NJW 2006, 3582), insbesondere wenn er - wie hier - tatsächlich erzielt werden konnte.

    Der Bundesgerichtshof hat mehrfach den umgekehrten Fall entschieden, dass der Käufer/Besteller, der Zinsen auf den rückerstatteten Kaufpreis/Werklohn erhält, keinen Zinsschaden mehr hat, weil die Zinsaufwendungen des Käufers und die gezogenen Nutzungen des Verkäufers im wirtschaftlichen Äquivalent stehen (BGH, U. v. 14.07.2000, V ZR 82/99, NJW 2000, 3064, 3065; BGH, U. v. 31.03.2006, V ZR 51/05, NJW 2006, 1582, 1584).

  • BGH, 08.12.2009 - XI ZR 182/08  

    Bauträger

    Beide Berechnungsmethoden kommen nur in Betracht, wenn es um den Wert der Gebrauchsvorteile geht, die der Erwerber durch Eigennutzung der ihm überlassenen Immobilie erzielt hat (vgl. dazu und zur Abgrenzung beider Berechnungsmethoden BGHZ 167, 108, Tz. 10 ff. m.w.N.).
  • OLG Celle, 11.10.2007 - 8 U 126/07  

    Immobilienanlagen - Beratungs- und Aufklärungspflichten bei „Schrottimmobilien"

  • OLG Frankfurt, 03.04.2007 - 18 U 31/01  

    Grundstückskauf: Schadensersatz bei Zusicherung erzielbarer Mieterträge und

  • OLG Celle, 10.05.2007 - 5 U 164/04  

    Bauträger - Ersatz der Finanzierungskosten: Wertberechnung der Eigennutzung

  • OLG Karlsruhe, 20.02.2009 - 8 U 159/08  

    Bauträger - Schallschutz zwischen Eigentumswohnungen zu gering: Rückabwicklung!

  • OLG Hamm, 25.10.2007 - 22 U 25/07  
  • OLG Hamm, 11.10.2007 - 22 U 98/07  

    Vorteilsausgleichung bei Rückabwicklung eines Grundstückskaufvertrages

  • OLG Hamm, 25.10.2007 - 22 U 46/07  
  • LG Hamburg, 04.09.2007 - 322 O 309/06  

    Immobilien - Fehlen der öffentlich-rechtlichen Genehmigung ist ein Mangel!

  • LG Hamburg, 29.05.2009 - 317 S 166/08  

    Eigentümer-Besitzer-Verhältnis: Berechnung der Nutzungsentschädigung des

  • FG Hamburg, 25.10.2011 - 6 K 55/10  

    Einkommensteuer: Kein Zufluss einer im Wege der Differenzmethode bei der

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